ich muß mal ganz blöd fragen: Wird das mitgebracht BGB während der Klausur eigentlich kontrolliert?
Ich habe nicht vor, zu betrügen, aber ich habe auch nicht vor, während der Klausur mit den Prüfungsaufsichten, die ja zumeist keine Ahnung von dem, was in der Prüfung bearbeitet wird, haben, während der Prüfung zu diskutieren, ob die Markierungen, die ich getätigt habe, erlaubt sind oder nicht.
Gruß.
Ich habe nicht vor, zu betrügen, aber ich habe auch nicht vor, während der Klausur mit den Prüfungsaufsichten, die ja zumeist keine Ahnung von dem, was in der Prüfung bearbeitet wird, haben, während der Prüfung zu diskutieren, ob die Markierungen, die ich getätigt habe, erlaubt sind oder nicht.
Gruß.