@Eliza
Wenn du zunächst das Zusatzstudium machst, werden dir aufgrund des Abschlusszeugnisses für den BOL folgende Module anerkannt:
Grundstudium: M1, M2, M5 und M6
Hauptstudium: M10, W1
Das werde ich wohl so machen.
In der Verfassungsrecht-Klausur habe ich vergessen, die Zulässigkeit zu prüfen. Blöder Fehler. Außerdem sollte man Begriffe definieren wie Meinung, Eingriff, allgemeines Gesetz. Die letzten beiden Begriffe hätte ich vielleicht hinbekommen (wenn ich daran gedacht hätte), aber wie definiert man was "Meinung" ist?
Verfassungsrecht fand ich ansonsten garnicht so schlimm. Ist auch praxisrelevanter als man zunächst annimmt. Schade nur, dass man erstmal betroffen sein und den Rechtsweg ausgeschöpft haben muss, bevor man eine Verfassungsbeschwerde führen darf. Ich hätte da schon einige Sachen, die ich überprüfen lassen würde.
z.B. Aufgrund von §§1 IV und 1 V KSchG kann der Richter die Sozialauswahl im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfen, wenn der Betriebsrat nach §95 BetrVG Auswahlrichtlinien oder bei einer Betriebsänderung nach §111 BetrVG im Interessenausgleich einer Namensliste zugestimmt hat.
Damit gibt der Gesetzgeber Leuten, die nicht nur juristische Laien, sondern auch noch existentiell abhängig vom Arbeitgeber sind, die gleichen Rechte in die Hand wie einem unabhängigen Richter, nämlich zu entscheiden, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht.
M.E. verstößt das gegen das Grundgesetz. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich das näher untersuchen.
Auch Hartz IV verstößt in einigen Punkten gegen das Grundgesetz - auch dem sollte man bei Gelegenheit mal nachgehen.
Gruß,
Christine