WiWi 55401 gewerbliche Schutzrechte (Unternehmen im Wettbewerb)

Dr Franke Ghostwriter
MarkenG:

kann mir jemand bei den gewerblichen schutzrechten helfen?

verjährung im markenG ist 3 jahre ab kenntnis, 30 jahre ohne rücksicht auf die kenntnis.
verwirkung nach 5 jähriger duldung.

verjährung: kenntnis von was? steht das im gesetz?
verwirkung: kann ich ohne kenntnis etwas dulden?

im skript seite 77 (55401/3) steht: ein rückgriff auf die verwirkung kommt praktisch nur noch bei dauerhandlungen in betracht, bei denen die verjährungsfrist später beginnt als die verjährungsfrist.

Danke!!!
 
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