Kann mir jemand erklären, bei welchen Grundrechten das Zitiergebot zu beachten ist und bei welchen nicht? Habe gelesen, dass es nur bei den Grundrechten mit Gesetzesvorbehalt zu beachten ist. Das heißt....?????
Grundsätzlich können doch alle Grundrechte durch oder aufgrund Gesetzes eingeschränkt werden, oder? Heißt das eventuell, dass bei den Grundrechten, die grds. vorbehaltlos gewährt werden, also nur aufgrund verfassungsimmanenter Schranken eingeschränkt werden können, das Zitiergebot nicht zu beachten ist?????
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte....
Grundsätzlich können doch alle Grundrechte durch oder aufgrund Gesetzes eingeschränkt werden, oder? Heißt das eventuell, dass bei den Grundrechten, die grds. vorbehaltlos gewährt werden, also nur aufgrund verfassungsimmanenter Schranken eingeschränkt werden können, das Zitiergebot nicht zu beachten ist?????
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