Zitierweise von Urteil in Fußnote

Dr Franke Ghostwriter
Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zur Zitierweise von Urteilen in der Fußnote. Normalerweise gibt man da ja die Fundstelle an...allerdings liegt mir bei einem von mir benutzten Urteil nur das AZ vor, und ich finde dazu nichts weiter. Zitiere ich das dann einfach mit Gericht/Datum/AZ, oder brauche ich zwingend eine Veröffentlichung?
 
Also, ich hab das so interpretiert - wenn dem nicht so ist, hab ich jetzt ein Problem!
Aber ich schließe das aus den gesamten Angaben...oben stehen ja auch die kompletten Buchangaben mit Titel, Verfasser etc.
Ich gebe immer die Randnummer an...also z.B. bei Kommentaren "Patzina, in: MüKo-ZPO, § 32 Rn. 8".
Bei Aufsätzen oder Büchern ohne Randnummern dagegen die Seitenzahl.
 
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