Zusammensetzung der Abschlussnote

Dr Franke Ghostwriter
ich frage mich, wie genau sich die Abschlussnote berechnet?
Die Masterarbeit wiegt ja schonmal 25%. Aber wieviel bringen die Pflicht/Wahlpflichtmodule? Und zu wieviel Prozent geht das Seminar in die Note ein?
 
Du bildest eine Summe aus allen Modulnoten der Pflicht- und Wahlpflichtmodule und gewichtest jede Note mit 1/12 (sind zusammen 8/12) ebenso die Seminarbeit und die Masterarbeit mit 3/12 😉. Oder anders ausgedrückt:
Pflichtmodul
+Pflichtmodul
+Wahlpflichtmodul
+Wahlpflichtmodul
+Wahlpflichtmodul
+Wahlpflichtmodul
+Wahlpflichtmodul
+Wahlpflichtmodul
+Seminar
+Masterarbeit *3
= x und dann: x/12
 
Aber benutzt beim Ausrechnen eurer Abschlussnote den richtigen Taschenrechner...sonst zählt das Ergebnis nicht und wir haben die nächste Klagewelle hier am Hals
 
Gibt es hier eine Regelung, dass die schlechteste Note gestrichen wird? ^^
Jein. Die Pflichtmodulnoten, die Masterarbeit und das Masterseminar sind definitiv drin. Aber:

"Um sechs Wahlpflichtmodule erfolgreich abzuschließen, können Klausuren in insgesamt höchstens acht Wahlpflichtmodulen absolviert werden. In die Gesamtbewertung gehen auch dann immer sechs Wahlpflichtmodule ein, in der Regel die mit der besten Benotung. Die Zuordnung zu den Modulgruppen ist auch dann einzuhalten."

Zuordnung meint:
  • Mindestens jeweils ein Modul ist aus der Modulgruppe I (betriebswirtschaftliche Module) und der Modulgruppe II (volkswirtschaftliche und quantitative Module) zu wählen.
  • Es kann höchstens ein juristisches Wahlpflichtmodul (Modulgruppe III) gewählt werden.
  • Es können höchstens zwei Bachelormodule im Masterstudiengang gewählt werden. Es können aber nur solche Bachelormodule gewählt werden, die nicht in einem an der FernUniversität absolvierten Studiengang, durch den die Berechtigung zur Aufnahme des Masterstudienganges erlangt worden ist, absolviert worden sind. Eine Anrechnung dieser Module auf den Masterstudiengang ist also ausgeschlossen.

https://www.fernuni-hagen.de/wirtsc...m/studiengaenge/master_wiwi/wahlpflicht.shtml

In anderen Worten: Du kannst sieben oder acht statt sechs Klausuren im Wahlpflichtbereich schreiben und am Ende die schlechteste bei sieben, die zwei schlechtesten bei acht rausstreichen, ABER auch bei den verbliebenen Modulen müssen die oben genannten Kriterien nach wie vor erfüllt sein.
 
In anderen Worten: Du kannst sieben oder acht statt sechs Klausuren im Wahlpflichtbereich schreiben und am Ende die schlechteste bei sieben, die zwei schlechtesten bei acht rausstreichen, ABER auch bei den verbliebenen Modulen müssen die oben genannten Kriterien nach wie vor erfüllt sein.

Wobei nicht ZWANGSWEISE die schlechtesten gestrichen werden.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Regeln kann man auch ein Modul streichen lassen, dass nicht das schlechteste ist.
Das könnte z. B. dann Sinn ergeben, wenn Modul A eine 2,0 und Modul B eine 2,3 ist, die Gesamtnote sich aber nur in der zweiten Nachkommastelle unterscheidet, mit Modul A 2,12 und mit Modul B 2,14, und somit unabhängig vom Modul am Ende 2,1 lautet, Modul B aber für einen selber wichtiger ist, weil man es gerne auf dem Zeugnis hätte, um seine Spezialisierung in die Richtung anzugeben.

War jetzt etwas kompliziert formuliert, aber ich hoffe dennoch verständlich.
 
@ Tornado: Genau... ich hatte den Punkt jetzt weggelassen, weil der TE auf die schlechtesten Noten rauswollte, aber danke, dass du das nochmal dargestellt hast. Das ist dann echt eine Überlegung wert.
 
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