"Zwangsvollstreckung" per Vertrag??
LiFo,
beim lernen für die Klausur habe ich einige Überlegungen angestellt. Vielleicht hat ja jdm Lust mit mir darüber zu diskutieren.
Grundsätzlich unterliegt die ZVS dem staatlichen Monopol, wird durch den GV ausgeführt. Das Faustrecht ist in Deutschland schon lange abgeschafft. So weit.
Folgende Überlegung, bzw Kurz-Sachverhalt:
A verkauft an B (privat an privat) eine Couch unter EV. A entwarf einen Vertrag in dem er festhielt, dass er (A) die Couch zurückholen dürfe, wenn B mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist. B hätte in diesem Fall Zugang zur Wohnung zu ermöglichen, bzw die Couch herauszugeben.
Angenommen, B zahlt die Raten, bis auf die letzten zwei. Wie wäre dann das Vorgehen des A?
B hat immerhin ein Anwartschaftsrecht erworben. Dennoch ist A immer noch Eigentümer der Couch. A könnte doch jetzt dem B eine Frist setzten, bzw einen TErmin bestimmen, an dem er die Couch abholt. ES ist natürlcih klar, dass A nicht die Tür eintreten kann und sich sein Eigentum holen kann.
Da müsste der B schon mitspielen und den A reinlassen und ihm erlauben, die Couch abzuholen.
Anderenfalls geht das - ganz klar - über den GV.
Meine Frage ist nun, lässt sich das staatliche Monopol durch Vertrag "umgehen"?
Freue mich auf eine rege Diskussion.
Gruss
Gisa
LiFo,
beim lernen für die Klausur habe ich einige Überlegungen angestellt. Vielleicht hat ja jdm Lust mit mir darüber zu diskutieren.
Grundsätzlich unterliegt die ZVS dem staatlichen Monopol, wird durch den GV ausgeführt. Das Faustrecht ist in Deutschland schon lange abgeschafft. So weit.
Folgende Überlegung, bzw Kurz-Sachverhalt:
A verkauft an B (privat an privat) eine Couch unter EV. A entwarf einen Vertrag in dem er festhielt, dass er (A) die Couch zurückholen dürfe, wenn B mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist. B hätte in diesem Fall Zugang zur Wohnung zu ermöglichen, bzw die Couch herauszugeben.
Angenommen, B zahlt die Raten, bis auf die letzten zwei. Wie wäre dann das Vorgehen des A?
B hat immerhin ein Anwartschaftsrecht erworben. Dennoch ist A immer noch Eigentümer der Couch. A könnte doch jetzt dem B eine Frist setzten, bzw einen TErmin bestimmen, an dem er die Couch abholt. ES ist natürlcih klar, dass A nicht die Tür eintreten kann und sich sein Eigentum holen kann.
Da müsste der B schon mitspielen und den A reinlassen und ihm erlauben, die Couch abzuholen.
Anderenfalls geht das - ganz klar - über den GV.
Meine Frage ist nun, lässt sich das staatliche Monopol durch Vertrag "umgehen"?
Freue mich auf eine rege Diskussion.
Gruss
Gisa