0 Punkte für den Lehrstuhl

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mir lange Gedanken gemacht, ob ich das Thema überhaupt noch einmal ansprechen soll oder nicht... da es aber immer wieder aufkommt - v.a. kurz vor den Klausuren - und dann stets wieder ad acta gelegt wird, finde ich es doch außerordentlich wichtig, dass einmal Tacheles geredet wird!

Klausurvorbereitung 'ohne' Übungsaufgaben?
keine Veröffentlichung alter Klausuren?
keine Musterlösungen zu alten Klausuren?
angeblich nicht einmal eine Einsicht in die Korrektur der eigenen Klausur?

Das geht einfach zu weit!

Ich werde versuchen, meine Sicht der Dinge -möglichst sachlich und nach meinem aktuellen Informationsstand- zusammenzufassen:

1. MC-Klausuren in Jura... zwar sehr gewagt, aber in Hinblick auf Korrekturaufwand etc. bei entsprechenden Vorbereitungsmöglichkeiten hinzunehmen 🙄

2. keine zentrale Veröffentlichung alter Klausuren etc - was soll das denn bitte bringen? 😕 Hierfür sehe ich kein einziges stichhaltiges Argument! 🙁

3. keine Musterlösungen zu alten Aufgaben: habe hier im Forum einige mögliche Begründungen gelesen und einfach nur die Welt nicht mehr verstanden... 😕
Selbstverständlich kann man auch in Jura Aussagen treffen, die entweder richtig oder falsch sind! Ohne wenn und aber. Eine fehlerhafte Musterlösung wäre dann allenfalls auf menschliches Versagen zurückzuführen - und das, so darf man doch sicher hoffen, sollte bei einer Klausurkorrektur doch bitte möglichst minimiert werden.
=> Ohne die richtigen Fragen, gibt es auch keine Musterlösung und ohne Musterlösung gibt es keine Klausurkorrektur. Da aber in den letzten Semestern ja einige Klausuren geschrieben (und korrigiert!) wurden, muss es auch Musterlösungen geben. Fraglich ist also nur deren Veröffentlichung.😎

4. keine Veröffentlichung der Musterlösungen: es kann doch nicht sein (wie hier im Forum teilweise vertreten), dass sich der Lehrstuhl vor einer öffentlichen Bloßstellung schützen möchte, indem er seine Lösungen nicht veröffentlich. Wir sind hier nicht im Kindergarten! 😛einlich:
Erstens ist davon auszugehen (oder zumindest zu hoffen), dass die Klausuren mit der notwendigen Hingabe erstellt werden, also möglichst keine gravierenden Fehler enthalten. Zweitens können Fehler passieren und man sollte dann auch zu ihnen stehen.
Von zentraler Bedeutung ist jedoch: es darf doch nicht das Interesse des Lehrstuhls im Mittelpunkt stehen! Einzig allein die Studenten und deren Lernfortschritte dürfen entscheidungsrelevant sein!! (sieht man mal von Kosten etc., die hier aber gering sein dürften, ab) 😡 😡

5. als ich dann hier im Forum gelesen habe, man hätte nicht einmal die Möglichkeit -selbst bei Nichtbestehen!- zu erfahren, welche Aufgaben man richtig und welche falsch gelöst hat, da ist mir der Kragen geplatzt! :wut: Gut, ich weiß natürlich nicht, ob die geschilderten Erfahrungen tatsächlich der Wahrheit entsprechen, aber wenn.... ohjee.!!! Das wirft überhaupt kein gutes Licht auf den Lehrstuhl und die Klausurbearbeitung! (abgesehen davon, dass man sicher einen Anspruch auf Einsicht hat....)


FAZIT:
Auch, wenn ich kein Pädagoge bin, kann ich sagen, dass es eine didaktische Katastrophe ist, was hier veranstaltet wird.
😡😡😡😡😡😡

0 Punkte


PS:
Man sollte sich daher von Seiten des Lehrstuhl schleunigst einmal Gedanken über den eigenen Standpunkt machen!
 
@Cee:Halllo!Ich hab zu dem THema die gleiche Ansicht wie du und muß sagen(nachdem ich die Klausur von März 08 bekommen habe)wäre ich nicht so wirklich gut vorbereitet gewesen.Es wird teils recht(nach meiner Ansicht natürlich nur)intensives Wissen verlangt(anders als z.b. in Mathe hab ich das GEfühl)und Recht ist die Prüfung auf die sich am schwersten vorzubereiten ist obwohl der Stoffumfang eher gering ist.Ich habe ewig gebraucht meine letzte Klausur als Übrung korrekt nachzubearbeiten da der Rechtskurs die FRagestellungen(die Klausur war noch das alte Recht 1)nicht so wirklich gut klärt(kann man natürlich auch anders sehen).

Alte Klasusuren helfen einfach sich gut vorzubereiten, das läßt sich nicht von der Hand weisen meiner Ansicht nach.

Alternativ wäre es schön, wenn der Lehrstuhl wenigstens sein OK geben würde das man hier die Klausuren ÖFFENTLICH anbieten könnte.So bleibt einem nur diese Kindergartenkacke alla "Stille Post"was der Sache sicher nicht förderlich ist und nur dazu führt, das man die Klausuren zwar auf anderen WEgen erhält aber so u.U. eine "Bevorteilung"einiger weniger(die hier halt wirklich aktiv genug sind)erreicht......
 
Ergänzung zu 5: Einsicht in Klausuren

Aus der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs WiWi vom 20.12.2006:

§ 23
Einsicht in Prüfungsakten
(1) Nach Absolvierung einer Prüfungsleistung wird der Kandidatin/dem Kandidaten auf Antrag
Einsicht in seine schriftliche Prüfungsarbeit, bei der Bachelorarbeit auch in das darauf bezogene
Gutachten der Prüferinnen/Prüfer gewährt.
(2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bei der Vorsitzenden/
beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme.

Die unter 5. geäußerte Befürchtung trifft also nicht zu! 🙂
Allerdings ist natürlich § 23 II Seite 2 in der Praxis u.U. ziemlich heftig.
 
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