03/02 Vorgezogene Anlagenwartung

Dr Franke Ghostwriter
03/2002: Vorgezogene Anlagenwartung

In der Klausur "03/2002" ist folgender Buchungsfall angeführt, der bereits mehrfach zu Diskussionen angeregt hat:
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Angabe: Die eigentlich routinemäßig im Februar nächsten Jahres fällige Anlagenwartung musste diesmal auf den Dezember vorgezogen werden. Die Rechnung geht dafür ein : DM 3.000 + 10% Mwst.
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Lösung:
158/160 3.000,--
155/160 300,--
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Was hat das Konto "Sonstige Forderungen" da verloren?
Antwort: Die Leistung ist geschehen und der Beleg dafür eingegangen.
Die Anlagenwartung ist aber wirtschaftlich dem nächsten Jahr zuzuordnen, muss daher in diesem Jahr erfolgsneutral (= nicht als Aufwand) verbucht werden. Als Gegenkonto zur Verbindlichkeit wird daher das Konto "Sonstige Forderungen" eingesetzt, das heißt "die Bilanz selber stellt eine Forderung an die Bilanz des nächsten Jahres". Der Begriff Forderung ist daher in diesem Fall nicht als Forderung an einen Dritten zu verstehen.
Rosa Maria
 
silke blume schrieb:
also am besten merkst du dir das so:

wenn wir die Wartung aufgrund terminprobleme vorziehen
158 / 160


wenn der lieferand die wartung vorzieht
470 / 160

Nein, das stimmt so nicht. Entscheidend ist hier nur, dass die Anlagenwartung wirtschaftlich in die nächste Periode gehört.
Daher ist die Wartung ein antizipativer Posten und der gehört auf 158.

Ich werde aber trotzdem 470 an 160 buchen wenn das vorkommen sollte, da ich mit einer Buchung "sonstige Forderungen an Verbindlichkeiten L+L" massive Probleme habe 😀

Bisher waren auch immer beide Lösungen zugelassen.

Übrigens: in der Praxis würde so nicht gebucht - die Rechnung würde einfach liegengelassen und dann am ersten Arbeitstag im neuen Jahr gebucht...

Volker
 
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