1. EA Jahresabschluss KE 3

130 | 200 | 200 | x |x
140 | 180 | 199 | 1 |1
150 | x | x | 270 |296
160 | 100 | 100 | 96 |100
170 | x | 140 | 30 |30

So das sind meine VORLÄUFIGEN Ergebnisse, bei den X hab ich kein sauberes Ergebnis da schau ich morgen mal weiter, jetzt erstmal nen Captain Morgan Cola
 
ich habe auch mal angefangen und folgende Vorschläge:
110 5 5 9 7
120 9 2 2 9

beim x muss ich auch noch mal genauer nachschauen
130 160.000 200.000 66.000 75.000
140 180.000 194.000 x x
150 570.000 600.000 225.000 285.000
160 100.000 100.000 x x
170 120.000 140.000 300.000 300.000
 
So ich hab mir meine nochmal angeschaut und noch 2-3 Sachen angepasst. Werds mal mit Begründung schreiben dann kann mir einer sagen was ich an welcher Stelle falsch verstanden habe ... ich denke mal ich hab alles falsch verstanden 😀

Aufgabe 2)

a)(1) 200 (2) 200
Begründung: Ich hab im Mentoriat noch letzte Woche gelernt das unbebaute Grundstücke keinem direkten Werteverzehr unterliegen und von daher nicht abgeschrieben werden.

b) (1) 66 (2) 75
Begründung: Hab nichts großartiges gefunden wich ich es Begründen kann 🙁 Bauchgefühl

c)
ca) (1) 180 (2) 199 bzw 198500 aber es soll ja aufgerundet werden
Begründung: (1) 20% Degressiv von 200T (2) 3 Monate bei 3% Jahreszins für lineare Abschreibung (200000*0,03) / 12 * 3 (Monate) = 1500 Abschreibungssumme

cb) (1) 1 (2) 1
Begründung: Und wieder hat scih das Mentoriat gelohnt. Nach Aussage unseres Mentors werden Fachberater nicht abgeschrieben

d) Unsicher daher ncihts

e) (1) 270 (2) 296
Begründung: (1) Degressiv: (300 + 60) * (1-0,25) = 270 ... (2) Linear: (300 + 60) - 64 (10%Abschreibungssumme) = 296

f) (1) 100 (2) 100
Begründung: Der Kurs zum Stichtag ist der relevante

g) (1) 96 (2) 100
Begründung: (1) Nur die Pflichtbestandteile = Herstellkosten (2) Herstellkosten inkl. Verwaltungsgemeinkosten ... Vertriebsgemeinkosten werden nicht einbezogen und Gewinnzuschlag wird erst bei Lieferung erfasst. ... Ich meine HGB 255 (2)

h) (1) 120 (2) 140
Begründung: (1) Degressiv: Nach Abzug von Rabatt und Skonto und Addition von Fracht/Fundament/Monteurkosten ergibt sich 160 und diese mit 25% abgeschrieben (2) 160 - 1/8 = 140

i) (1) 300 (2) 300
Begründung: Anschaffungskosten sind Obergrenze

Demnach hab ich (aktueller Stand) folgendes vorläufiges Ergebnis:
130 | 200 | 200 | 66 | 75
140 | 180 | 199 | 1 |1
150 | x | x | 270 |296
160 | 100 | 100 | 96 |100
170 | 120 | 140 | 300 |300

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
 
Zu 2a)
Es handelt sich um eine außerplanmäßige Abschreibung. Bei Wegfall des Grundes hierfür hat man ein Wahlrecht, ob man bis zu den AKHK zuschreiben möchte.

P.S. Außerplanmäßig dürfen Grundstücke abgeschrieben werden, unabhängig davon dass sie keinem natürlichen werteverzehr unterstehen
 
nur als kleiner Einwurf:

man muss die Ergebnisse in Tausend im BRW eintragen, also vorsicht! statt 66000 und 75000 muss dann zb 66 und 75 drin stehen... steht auf der letzten Seite von Aufgabe 2 meine ich

ich habe soweit auch:

110 5 5 9 7
120 9 2 2 2
130 160 200 66 75
140 195 199 1 1
...
170 120 140 x x

zu 140: Ich habe hier bei der Lagerhalle im möglichst niedrigem Ergebnis nur 10% degressive Abschreibung auf die restlichen 3 Monate genommen, bin aber von der Formulierung in der Aufgabenstellung verwirrt... heists tatsächlich so dass man im ersten Jahr 10% bei Anschaffung UND nochmal 10% abschreiben darf?

Zu den Ergebnissen:

Rohergebnis habe ich:
4300 - 70 + 65 + 80 -980 (Materialverbrauch?) = 3530

Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit:
3530 - 850 - 200 - 185 +60 - 80 (Fremdkapitalzinsen) = 2275

Jahresüberschuss:
2275 - 226 - 712 = 1337 ( 😀 )

Bilanzgewinn:
1337 - 30 (Verlustvortrag) - 200 (Einstellung nur in andere Gewinnrücklagen) = 1107

Was habt ihr so?
 
Bei Aufgabe 4 hab ich ganz was anderes raus. Je öfter ich es durch arbeite desto weniger verstehe ich.

Rohergebnis: 4300 - 70 - 980 - 160 + 65 + 80 = 3235
Glaube du hast die 160 vergessen, siehe HGB275 Abs.2 5b

Gewöhnliche GEschäftsfähigleit: 3235 - 850 - 195 - 200 - 185 + 60 - 80 = 1785
War mir bei den sozialen Abgaben unsicher daher hab ich die auch abgezogen (Dachte die passen zu 275 6b)

Jahresüberschuss: 1785 - 226 - 712 = 847

Bilanzgewinn: 847 - 30- 200 - 45 = 572
Die 45 hab ich auch abgezogen. KE3 S62 unten.

Das war mein Versuch die Aufgabe 3 zu lösen, ich denke mal da ist eh noch einiges falsch. Aber man kann es ja versuchen
 
Zu 2a)
Es handelt sich um eine außerplanmäßige Abschreibung. Bei Wegfall des Grundes hierfür hat man ein Wahlrecht, ob man bis zu den AKHK zuschreiben möchte.

P.S. Außerplanmäßig dürfen Grundstücke abgeschrieben werden, unabhängig davon dass sie keinem natürlichen werteverzehr unterstehen

ich glaube ich muss mich korrigieren, durch das Bilmog besteht für unseren Fall ein Zuschreibungsgebot nach §253(5) HBG; ich hatte da noch die alte Regelung im Kopf 🙂

@deka: bei Aufgabe 3 habe ich die gleichen Ergebnisse
 
Bei Aufgabe 4 hab ich ganz was anderes raus. Je öfter ich es durch arbeite desto weniger verstehe ich.

Rohergebnis: 4300 - 70 - 980 - 160 + 65 + 80 = 3235
Glaube du hast die 160 vergessen, siehe HGB275 Abs.2 5b

Gewöhnliche GEschäftsfähigleit: 3235 - 850 - 195 - 200 - 185 + 60 - 80 = 1785
War mir bei den sozialen Abgaben unsicher daher hab ich die auch abgezogen (Dachte die passen zu 275 6b)

Jahresüberschuss: 1785 - 226 - 712 = 847

Bilanzgewinn: 847 - 30- 200 - 45 = 572
Die 45 hab ich auch abgezogen. KE3 S62 unten.

Das war mein Versuch die Aufgabe 3 zu lösen, ich denke mal da ist eh noch einiges falsch. Aber man kann es ja versuchen 😀

Hui - großes Zitat...

Aber ich gebe dir Recht - die Werte stimmen, danke für den Tipp mit § 275 (5b) ...

Einfach stupide das HGB § 275 durchgehen und die Werte kommen von alleine. Für den Bilanzgewinn gibt es noch den § 150 AktG da steht dann auch: erst Verlustvortrag, dann gesetzl. Rücklage usw.

Gruß aus Frankfurt - Thomas
 
Bei Aufgabe 4 hab ich ganz was anderes raus. Je öfter ich es durch arbeite desto weniger verstehe ich.

Rohergebnis: 4300 - 70 - 980 - 160 + 65 + 80 = 3235
Glaube du hast die 160 vergessen, siehe HGB275 Abs.2 5b

Gewöhnliche GEschäftsfähigleit: 3235 - 850 - 195 - 200 - 185 + 60 - 80 = 1785
War mir bei den sozialen Abgaben unsicher daher hab ich die auch abgezogen (Dachte die passen zu 275 6b)

Jahresüberschuss: 1785 - 226 - 712 = 847

Bilanzgewinn: 847 - 30- 200 - 45 = 572
Die 45 hab ich auch abgezogen. KE3 S62 unten.

Das war mein Versuch die Aufgabe 3 zu lösen, ich denke mal da ist eh noch einiges falsch. Aber man kann es ja versuchen 😀

Hallöchen, warum nimmst du die 226 zum Jahresüberschuss dazu?

Hat sich schon erldigt, hab was übersehen...
 
Nabend zusammen hab auch grade begonnen und folgendes für 110 - 120

110 | 5 | 5 | 9 | 7
120 | 9 | 3 | 2 | 2

bis auf die eine Differenz siehts ja gut aus. Wenn noch jemand weiter gekommen ist kann er ja seine Ergebnisse posten, ich amch auch weiter

Ich hab auch mal angefangen, hier meine Ergebnisse die deinen fast ähneln:

110 | 5 | 5 | 9 | 7
120 | 7 | 9 | 2 | 2

Zu e: KE2, Seite 42 dritter Absatz, letzter Satz. (ist für mich sehr eindeutig!)
Zu f: Hab keine Ahnung wo das stehen soll, alle Aufstellungsfristen auf Seite 10 KE2 sind geringer, ist für mich falsch.

Dem Rest stimme ich zu und hatte ich auch vor Lesen des Forums schon.
 
Hier sind meine Lösungsvorschläge (ohne Gewähr 😀 )

Ich habe für Aufgaben 1 folgende Lösung:

110 | 5 | 5 | 7 | 7
120 | 7 | 2 | 2 | 7

für f) siehe KE3, Seite 102 (Offenlegung). Ziemlich eindeutig meiner Mainung nach 🙂
zu h) habe ich das Kapitel zur GuV in KE3 überflogen und da steht nur, dass man die Wahl zwischen den beiden Verfahren hat. Kein Einschränkungen für Kapitalgesellschaften. Also meiner Meinung nach -> 7: alle Kaufleute

Zu Aufgabe 2 a)

Hier muss in beiden Fällen 200T angesetzt werden, denn das Wahlrecht bezieht sich NUR auf Finanzanlagen. Siehe KE3 S.45 :
"Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung hat der Kaufmann
nur bei Finanzanlagen das Wahlrecht, den niedrigeren Zeitwert anzusetzen
(§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB)."
Gleich paar Absätze drunter steht ein Beispiel zu dem unbebauten Grundstück.

Aufgabe 4)
Rohgewinn = 3235
Geschäftstätigkeit = 1785
Jahresüberschuss = 847
Bilanzgewinn = 572

Kann man in KE3 auf Seite 56 schön nachrechnen. Bilanzgewinn steht paar Seiten weiter als Ergänzung.

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Ich bin mir aber bei 2 cb) unsicher! Wer kann mir das mal erklären?
Ich habe hier beides 50T genommen, denn es handelt sich meiner Meinung nach um einen klaren Aufwand (Verbindlichkeit an Dritte) und diese darf man nicht schönrechnen, sondern eher schlecht. In dem Fall also die wirklich aufgetretenen Kosten nehmen.

------------------------

Sieht euere Eingabe im BRW auch so aus? Das sieht mir komisch aus... was muss ich denn in die ausgegrauten Felder von 180 und 190 eintragen?

Kurs 00029, Kurseinheit 03, Kennzahl 175
Soll Haben Betrag Zusatz Soll Haben Betrag Zusatz

110 005 005 000007 007 120 007 002 000002 007
130 200 200 000066 075 140 180 194 000050 050
150 570 600 000270 296 160 100 100 000096 100
170 120 140 000300 310 180 000 000 003235 847
190 000 572 001785 000 200 000 000 000000 000
210 000 000 000000 000 220 000 000 000000 000
230 000 000 000000 000 240 000 000 000000 000
250 000 000 000000 000 260 000 000 000000 000
270 000 000 000000 000 280 000 000 000000 000
290 000 000 000000 000 300 000 000 000000 000
310 000 000 000000 000 320 000 000 000000 000
330 000 000 000000 000 340 000 000 000000 000
350 000 000 000000 000 360 000 000 000000 000
370 000 000 000000 000 380 000 000 000000 000
390 000 000 000000 000
 
kann mir bitte jemand für Aufgabe 1 Hilfestellung geben.

Weshalb ist Behauptung C) nicht Richtig (9). Rückstellungen sind doch zulässig. Wo überseh ich da was?

Und wo steht denn was zu Behauptung g)? Ich find leider nichts, wo draus hervorgeht, das nur Kapitalgesellschaften die Bilanz in Kontoform aufstellen müssen.
 
Shuikoon,
ja für 1g sehe ich das genauso. Auf s. 55 steht ja sogar fett gedruckt "Kontoform für Kapitalgesellschaften verboten".

Zu 1c) steht was auf S.54 KE 3, da heißt es aber "passivieren" und nicht wie in der Aufgabe "zulässig". Mit diesen BWLer Begriffen kenn ich mich noch nicht gut aus, aber das soll ja wohl heißen, dass Rückstellungen auf die Passiva Seite gehören und damit dan ja auch zulässig sind, oder?
Und damit müsste 1c) = 7.
Oder soll es doch 1c) = 9 sein, weil Rückstellungen nicht nur zulässig sondern notwendig sind? Ist das mal wieder so ein Prof. der auf den Formulierungen rumreitet...?
 
Zur Aufgabe 1g würde ich 2 sagen weil: nur bei Kapitalgesellschaften muss die Erstellung der GuV in Staffelform und die Bilanz in Kontoform erfolgen!!! Bei 3.4.2. auf Seite 55 wird von Kapitalges. gesprochen und von der Gestaltung der GuV die wahlweise als GKV oder UKV aufgestellt werden kann.
 
bei der 120 f würde ich 3 sagen, siehe Abbildung auf Seite 102 in Kurseinheit 3, demnach geben nur die kleinen Kapitalges. die Bilanz und den Anhang ab, während die großen und mittelgroßen K. auch den Lagebericht einreichen müssen, in der Abbildung steht doch auch bei den mittelgroßen K. unter Unterlagen: wie große Gesellschaften, jedoch.....
 
Also für 1f) nehm ich 2, da in der Aufgabenstellung nur nach Bilanz und Anhang gefragt wird, was alle Kapitalgesellschaften abgeben müssen. Das die großen Gesellschaften auch noch zusätzlich den Lagebericht abgeben müssen steht zwar auf Seite 102, aber danach ist in der Aufgabenstellung gar nicht gefragt und es steht dort auch nichts von wegen "müssen nur die Bilanz und Anhang" abgeben.
 
Der Teufel steckt im Detail. Keine Ahnung was man sich bei f gedacht hat und wie man es richtig auslegt. Ich finde es nur komisch das man nur von der Bilanz und Anhang spricht wenn man die Kapitalgesellschaften allgemein meinen sollte. Im Buch steht auch drin das bis spät. vor Ablauf des 12. Montas die Unterlagen vollständig eingereicht werden müssen. Keine Ahnung.
 
Ich bin nun auch endlich soweit fertig, habe aber mit einzelnen Fragen so meine Schwierigkeiten!
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Erstmal zur Aufgabe 1.

1. Möchte ich die Diskussion um die Rückstellung in Aufgabe 1c noch einmal in die Runde werfen. In KE 2 Seite 49 und Seite 60 oben, dass bestimmte Rückstellungen zulässig sind. Daher würde ich auch eher zu 7 tendieren. Bin hier aber unsicer. Woher nehmt ihr, dass Rückstellungen unzulässig sind?

2. Zu 1f sage ich auch ganz klar 2. Steht eindeutig in KE 2 auf Seite 10. Gesetzl. geregelt ist dies nur für Kapitalgesellschaften.

2. Bei 1h würde ich auch eher sagen, dass alle Kaufleute ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV haben, also 7. Die Einzelkaufleute und die Personengesellschaften können es sich ja eh weitestgehend aussuchen, wie ihre GuV aussehen soll, nur GOB ist einzuhalten. KE 2 Seite 16.
 
und nun zu Aufgabe 2) 😉

Hier habe ich vor allem Probleme mit diesen Markt- Anschaffungs- und Absatzmarktpreis- Geschichten. Also Aufgabe f und i.

zu f) Woher habt ihr die Information, dass der Dollarkurs am Stichtag relevant ist?

zu i) Hier finde ich die Kurseinheiten sehr unklar. Hier habe ich keine Idee!

Könnt ihr mi helfen?
 
e) (1) 270 (2) 296
Begründung: (1) Degressiv: (300 + 60) * (1-0,25) = 270 ... (2) Linear: (300 + 60) - 64 (10%Abschreibungssumme) = 296

f) (1) 100 (2) 100
Begründung: Der Kurs zum Stichtag ist der relevante

Hey, 🙂

Wie kommt ihr darauf, dass man bei linear 10% abschreibt? Steht das irgendwo in der EA? Muss man die 360 nicht durch die Restnutzungsdauer dividieren --> 45T€ --> Restbuchwert 315?

Zu f. Ich find das ziemlich wage...Man hat die Rechnung ja schon verschickt. Kann man dann im nachhinein die Werte in den (meinetwegen Forderungen) hoch und runter jonglieren? Wie lange darf man das machen? Was ist, wenn der Kunde schon bezahlt hat? Kann mir jemand vll. ne seite in der KE geben?
 
110: 5 5 7 7

120 - 140: wie Krasist

150: 600 600 270 373
Aufgabe 2e, höchster Gewinn:
Anschaffungskosten der Maschine: 640
laut Angabe degressive Afa in 08 mit 160 (genau das 2,5-fache der linearen AfA)
Restwert zum 31.12.08: 480
Restnutzungsdauer: 9 Jahre
Ab hier Wechsel zur linearen AfA in der fiktiven Nebenrechnung für die Wertaufholung:
480.000 / 9 = 53.333 AfA pro Jahr
Restwert zum 31.12.09: 426.667
Restwert zum 31.12.10: 373.334
Bilanzansatz 01.01.10: 300; Bilanzansatz 31.12.10: 373
Gerundet habe ich hier eine Wertaufholung von 73 T€. Einen Bilanzansatz von 315 würde man erhalten, wenn man in 2009 in der Nebenrechnung die degressive AfA wählen würde und erst 2010 zur linearen AfA wechseln würde. Dann hätte man aber nur eine Wertaufholung von 15 T€ und einen niedrigeren Gewinn als bei 373.

160 - 180: wie Krasist
Zu 180: Bin mir nicht wirklich sicher bezüglich des Postens 14 "Andere aktivierte Eigenleistungen". Handelt es sich hier um die Veränderung des Bestandes oder nur um den Wert des Bilanzansatzes? Da es wortwörtlich aus der Gliederung für die GuV übernommen wurde, habe ich es als Ertrag mit einbezogen.

190: 000 817 1785 000
Der Bilanzgewinn ist der Jahreüberschuss (847) abzüglich des Verlustvortrages (30).
 
Aufgabe 1

a.) 5
b.) 5
c.) 9
d.) 7
e.) 7
f.) 2
g.) 2
h.) 7

Im Bogen sieht es dann so aus:
110 | 5 | 5 | 9 | 7
120 | 7 | 2 | 2 | 7

Aufgabe 2

a.) niedrig: 200 hoch: 200
b.) niedrig: 66 hoch: 75
ca.) niedrig: 180 hoch: 199
cb.) niedrig: 1 hoch: 1
d.) niedrig: 600 hoch: 600
e.) niedrig: 270 hoch: 315
f.) niedrig: 100 hoch: 100
g.) niedrig: 96 hoch: 100
h.) niedrig: 120 hoch: 140
i.) niedrig: 300 hoch: 300

Im Bogen sieht es dann so aus:
130 | 200 | 200 | 66 | 75
140 | 180 | 199 | 1 |1
150 | 600 | 600 | 270 |315
160 | 100 | 100 | 96 |100
170 | 120 | 140 | 30 |30

Aufgabe 3

a.) 3235
b.) 847
c.) 572
d.) 1785

Im Bogen sieht es dann so aus
180 | leer | leer | 3235 | 847
190 | leer | 572 | 1785 | leer

Bin mir bei meinen Lösungen ziemlich sicher!
 
Ja natürlich, Bilanzgewinn ist der zur Ausschüttung vorgesehene Betrag- Jahresüberschuss +Gewinnvortrag/-Verlustvortrag, minus Einstellungen in Rücklagen(+Entnahmen aus Rücklagen) = Bilanzgewinn/Verlust
Also bei der AG ist der Jahresüberschuss das, was die AG verdient hat und der Bilanzgewinn das, was davon an die Aktionäre abgegeben werden kann.
 
Nein du hast nichts übersehen. Die lineare Abschreibung beträgt 3 % auf die Monate bedeutet das 1,5 T€ Afa für das Jahr. Dass bedeutet einen Wert von 200 T€ - 1,5 T€ = 198,5 T€ und dann steht da im letzten Absatz 2. Satz der Aufgabe 2, dass man auf volle T€ runden soll. Ergo 199 T€.

Edith: ok vielleicht hast du doch was übersehen
 
habe alles soweit fertig nur bei der Aufgabe 3(d) habe ich irgendwie einen Denk bzw. Rechenfehler,denn ich komme immer wieder auf 1805,also 20 über euren Ergebnissen und sehe meinen Fehler nicht.
Habe das Rohergebnis(3235)-Löhne(850)-Soziale Abgaben(195)-Abschreibungen(200)-sonstige betriebl. Aufwendungen(185)
Und danach komme ich auf 1805.
Sieht jemand meinen Fehler?

Danke im Vorraus!
 
Meine Ergebnisse:

Kurs 00029, Kurseinheit 03, Kennzahl 175

Soll Haben Betrag Zusatz Soll Haben Betrag Zusatz
110 005 005 000009 007 120 007 002 000002 007 130 160 200 000066 075 140 180 199 000001 001 150 570 600 000270 296 160 100 100 000096 100 170 120 140 000300 310 180 000 000 003235 847 190 000 572 001782 000
 
Also ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass bei 2d, beide lösungen 600T sind.

Auf seite 47 im skript 3 steht das beispiel mit der maschine die beschädigt wird, jedoch ist die reparatur in kürze geplant. Eine abschreibung ist dann nicht erlaubt.
 
110: 5 5 7 7

120 - 140: wie Krasist

150: 600 600 270 373
Aufgabe 2e, höchster Gewinn:
Anschaffungskosten der Maschine: 640
laut Angabe degressive Afa in 08 mit 160 (genau das 2,5-fache der linearen AfA)
Restwert zum 31.12.08: 480
Restnutzungsdauer: 9 Jahre
Ab hier Wechsel zur linearen AfA in der fiktiven Nebenrechnung für die Wertaufholung:
480.000 / 9 = 53.333 AfA pro Jahr
Restwert zum 31.12.09: 426.667
Restwert zum 31.12.10: 373.334
Bilanzansatz 01.01.10: 300; Bilanzansatz 31.12.10: 373
Gerundet habe ich hier eine Wertaufholung von 73 T€. Einen Bilanzansatz von 315 würde man erhalten, wenn man in 2009 in der Nebenrechnung die degressive AfA wählen würde und erst 2010 zur linearen AfA wechseln würde. Dann hätte man aber nur eine Wertaufholung von 15 T€ und einen niedrigeren Gewinn als bei 373.

Irgendwie kapier ich das ned ganz.

Ich seh das so:

Ende 2009 habe ich die planmäßige und außerpl. Abschr. mit 60T.
1.1.10 habe ich also 300T
2010 muss ich dann 60T zuschreiben /wertaufholung.
Ich hab dann also Ende 2010 wieder 360T und kann die linear oder degr. geo. abschreiben.
Dann bekomm ich 270 oder 315 raus.

Mir kommt das vor als würdest du ein jahr zu früh schon die abschreibungsart ändern, im beispiel steht ja zum 31.10.2010 (also das jahr wo aus den 300T zu anfangs, wieder 360T geworden sind)
 
warum haben hier manche bei 170, also dem goldbeispiel statt 30 für 30T, 300 stehen?

110 005 005 000009 007
120 007 009 000002 002
130 200 200 000066 075
140 180 199 000001 001
150 600 600 000270 315
160 100 100 000096 100
170 120 140 000030 030
180 000 000 000000 000
 
Soll Haben Betrag Zusatz Soll Haben Betrag Zusatz

110 005 005 000009 007 120 007 009 000002 002
130 200 200 000066 075 140 180 199 000001 001
150 600 600 000270 315 160 100 100 000096 100
170 120 140 000030 030 180 000 000 003235 847
190 000 572 001785 000
 
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