Da muss ich leider widersprechen 😉
der Begriff Handelsgewerbe ist nicht wörtlich zu nehmen und hat nichts mit der Tätigkeit zu tuen (ausnahme Freiberufler).
Handelsgewerbe ist ein Gewerbebetrieb i.S.d. EStG.
Also sind natürlich auch Dienstleister soweit sie "ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" haben "Handelsgewerbetreibende" i.S.d. §1 HGB, also "Ist-Kaufmann".
Wann man einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat ist allerdings nicht eindeutig zu beantworten, da das HGB keine eindeutigen abgrenzungskriterien hat.
Anhaltspunkte können sein: Größenmerkmale der AO, Höhe des Kapitals, Zahl der Beschäftigten, Zahl der Betriebsstätten, Organisation in Abteilungen usw. usw. also ist das Gesamtbild entscheidend.