Bin gerade beim Üben auf etwas gestoßen, was m.E. so ganz eindeutig aus dem Kursmaterial nicht hervorgeht. Daher hier mal die Info zum abhaken; für alle, die das evtl. auch nicht ganz auf dem Schirm hatten:
Eine Vorauszahlung auf eine noch zu erfolgende Lieferung ist auch dann "nur" eine Anzahlung, wenn sie 100% des Kaufpreises ausmacht.
Beispiel aus einer Übungsklausur (Littkemann) sinngemäss:
Wir erhalten einen Auftrag, NÄCHSTES Jahr etwas zu liefern, und bestehen auf Vorauszahlung. Da könnte man flüchtigerweise Ertrag buchen und zum Jahreswechsel abgrenzen wollen.
Richtig ist:
113 an 173 (netto-Betrag)
113 an 175 (USt.-Anteil) (bei erhaltenen Anzahlungen IMMER mit USt.)
Wenn dann in einer Zusatzfrage nach Aktiver/Passiver Abgrenzung oder Sonstigen Forderungen/Verbindlichkeiten gefragt wird (respektive nach transitorischen/antizipativen Aktiva/Passiva) dann ist die korrekte Antwort "nix von alledem".
Wenn ausser mir da keiner unsicher gewesen wäre, dann vergesst diesen Beitrag einfach
Eine Vorauszahlung auf eine noch zu erfolgende Lieferung ist auch dann "nur" eine Anzahlung, wenn sie 100% des Kaufpreises ausmacht.
Beispiel aus einer Übungsklausur (Littkemann) sinngemäss:
Wir erhalten einen Auftrag, NÄCHSTES Jahr etwas zu liefern, und bestehen auf Vorauszahlung. Da könnte man flüchtigerweise Ertrag buchen und zum Jahreswechsel abgrenzen wollen.
Richtig ist:
113 an 173 (netto-Betrag)
113 an 175 (USt.-Anteil) (bei erhaltenen Anzahlungen IMMER mit USt.)
Wenn dann in einer Zusatzfrage nach Aktiver/Passiver Abgrenzung oder Sonstigen Forderungen/Verbindlichkeiten gefragt wird (respektive nach transitorischen/antizipativen Aktiva/Passiva) dann ist die korrekte Antwort "nix von alledem".
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