100% Anzahlung

Dr Franke Ghostwriter
Bin gerade beim Üben auf etwas gestoßen, was m.E. so ganz eindeutig aus dem Kursmaterial nicht hervorgeht. Daher hier mal die Info zum abhaken; für alle, die das evtl. auch nicht ganz auf dem Schirm hatten:

Eine Vorauszahlung auf eine noch zu erfolgende Lieferung ist auch dann "nur" eine Anzahlung, wenn sie 100% des Kaufpreises ausmacht.

Beispiel aus einer Übungsklausur (Littkemann) sinngemäss:
Wir erhalten einen Auftrag, NÄCHSTES Jahr etwas zu liefern, und bestehen auf Vorauszahlung. Da könnte man flüchtigerweise Ertrag buchen und zum Jahreswechsel abgrenzen wollen.

Richtig ist:
113 an 173 (netto-Betrag)
113 an 175 (USt.-Anteil) (bei erhaltenen Anzahlungen IMMER mit USt.)

Wenn dann in einer Zusatzfrage nach Aktiver/Passiver Abgrenzung oder Sonstigen Forderungen/Verbindlichkeiten gefragt wird (respektive nach transitorischen/antizipativen Aktiva/Passiva) dann ist die korrekte Antwort "nix von alledem".

Wenn ausser mir da keiner unsicher gewesen wäre, dann vergesst diesen Beitrag einfach
 
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