Gebühren für Seminar und Bachelorarbeit

Dr Franke Ghostwriter
ich möchte mich für das Wintersemester bei der FU-Hagen einschreiben (WiWi).
Dabei ist mir jetzt noch aufgefallen, dass bzgl. der Gebühren / Kosten immer nur von den SWS bei den entsprechenden Modulen gesprochen wird.
Aber wie wird das mit den Gebühren beim Seminar und bei der Bachelorarbeit gehandhabt. Welche Kosten fallen hierfür an? Oder gibts das gar umsonst (bzw. lediglich die 11€/Semester)?

Leider kann ich dies aus den Unterlagen der FU nicht herauslesen.

Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen?

Schon mal danke für die Antworten.

Gruß,
Mike
 
Also Seminare und Bachelorarbeiten kosten nix außer jede Menge Arbeit 😀

Und beim Seminar natürlich ggf. Fahrtkosten/Übernachtung.
 
Und natürlich die Kopien, Aufsatzbestellungen und was man sonst noch so an Literatur braucht.


Nicht zu vergessen die Druckerpatrone, das Binden der geistigen Schöpfung oder zusätzliche Literatur. Fahrten zur Gerichtsbibliothek oder zur nächsten Uni ...

Telefonkosten ... sofern man viel mit seinen Mitstreitern telefoniert
 
Bevor Ihr hier dem armen Mike Angst macht, die ganzen Kosten (Telefon, Computer-Flatrate, Drucker, Schreibtisch, Arbeitszimmer etc.) kannst du alle steuerlich geltend machen. Bei uns hat sich das immer ziemlich gelohnt ...
 
zunächst mal Danke für eure Antworten.
Also Angst hätte ich jetzt nicht direkt vor den Telefonkosten, das dürfte ich mir gerade noch leisten können.
Was mich aber auch noch interessieren würde. Kann man eigentlich auch die Fahrtkosten zu den Studienzentren und zu den Prüfungen absetzen (30cent/Entfernungskilometer)?
Nebenbei: Ich habe schon ein abgeschlossenes FH Studium (Elektrotechnik).
Von daher bin ich mir da jetzt nicht ganz so sicher, ob das Studium als Joberhalten gelten wird.

Gruß,
Mike
 
Nebenbei: Ich habe schon ein abgeschlossenes FH Studium (Elektrotechnik).
Von daher bin ich mir da jetzt nicht ganz so sicher, ob das Studium als Joberhalten gelten wird.

Funktioniert bei mir einwandfrei. 🙂 Mach die Kosten als Werbungskosten geltend, dann gibt es keine obere Schranke. 🙂 (Es sei denn, Du liegst deutlich unter der Werbungskostenpauschale von 920,- € (?), dann ist evtl. Fortbildung besser, aber da gibt es eine recht niedrige Höchstegrenze.)
 
Kann man eigentlich auch die Fahrtkosten zu den Studienzentren und zu den Prüfungen absetzen (30cent/Entfernungskilometer)?

Noch als Nachtrag zur bereits bejahten Absetzung: Du kannst nicht nur die Entfernungskilometer absetzen wie Du es beispielweise bei der Weg zur Arbeit (bisher) gewohnt warst, sondern die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit je 30 Cent...bei einem Studienzentrum in 100 km Entfernung sind das bereits 60 EUR!
 
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