20% oder 2mal linearer Betrag?

Dr Franke Ghostwriter
In den Jahresabschluss-Bewertungs-Aufgaben steht meistens in der Einleitung der Satz:

"Dabei soll die degressive Abschreibung aufgrund steuerlich zu beachtender Vorschriften nicht mehr als das Zweifache des bei der linear-gleichbleibenden Abschreibung in Betracht kommenden %-Satzes und auf keinen Fall mehr als 20% der AK oder HK bzw. des letzten Buchwertes betragen."

Heisst das: Bei niedrigem Gewinnausweis degressiv 20% bzw. 2mal linearer Satz und dann den höheren Abschreibungssatz verwenden? - Oder heisst das, der niedrigere Wert dieser beiden ist die Obergrenze für den Abschreibungssatz des niedrigeren Gewinnausweises?

Gilt irgendwas davon schon wieder nur bei bestimmten Sachen (nur Sachanlagevermögens/Umlaufvermögen/Immobilien), oder gibt es da Sonderregeln? Es scheint ja für so ziemlich alles Ausnahmen und Sonderregeln zu geben... :hmmm
 
Heisst das: Bei niedrigem Gewinnausweis degressiv 20% bzw. 2mal linearer Satz und dann den höheren Abschreibungssatz verwenden? - Oder heisst das, der niedrigere Wert dieser beiden ist die Obergrenze für den Abschreibungssatz des niedrigeren Gewinnausweises?

Also, die höchstgrenze für degressive Abschreibungen ist meines Erachtens 20%. Ob dann die lineare Abschreibung besser ist oder die degressive hängt von der Nutzungsdauer ab. Bei 5 Jahren ist es im ersten Jahr egal wie Du abschreibst. Unter 5 Jahren Nutzungsdauer hast Du bei der linearen Abschreibung eine größere Abschreibung und dann würde ich die bei dem niedrigeren Gewinnausweis nehmen.
Beantwortet das Deine Frage?
 
kleinerklopfer schrieb:
Heisst das: Bei niedrigem Gewinnausweis degressiv 20% bzw. 2mal linearer Satz und dann den höheren Abschreibungssatz verwenden? - Oder heisst das, der niedrigere Wert dieser beiden ist die Obergrenze für den Abschreibungssatz des niedrigeren Gewinnausweises?

Also, die höchstgrenze für degressive Abschreibungen ist meines Erachtens 20%. Ob dann die lineare Abschreibung besser ist oder die degressive hängt von der Nutzungsdauer ab. Bei 5 Jahren ist es im ersten Jahr egal wie Du abschreibst. Unter 5 Jahren Nutzungsdauer hast Du bei der linearen Abschreibung eine größere Abschreibung und dann würde ich die bei dem niedrigeren Gewinnausweis nehmen.
Beantwortet das Deine Frage?

Flasch.

die beiden Werte "das 2-fache des linearen, max. 20% der Anschaffungskosten" begrenzen sich gegenseitig.

Heisst: du darfst nur den niedrigeren der beiden werte verwenden.

Volker
 
Ganz genau Volker.

Nochmal zur Erklärung:

Hast Du einen linearen Abschreibungssatz von 7% dürftest Du maxi. 14 % degressiv abschreiben.
Beträgt der lineare Abschreibungssatz 11% darfst Du maxi. 20 % degressiv abschreiben, dies ist die absolute Höchstgrenze.
 
dark_fortune schrieb:
ganz genau Volker.

Nochmal zur Erklärung:

Hast Du einen linearen Abschreibungssatz von 7% dürftest Du maxi. 14 % degressiv abschreiben.
Beträgt der lineare Abschreibungssatz 11% darfst Du maxi. 20 % degressiv abschreiben, dies ist die absolute Höchstgrenze.

Yo. Wenn aber diese 20% größer wären, als das doppelte des linearen Satzes, dann ist nur dieser Wert zugelassen.

Wie gesagt: die begrenzen sich gegenseitig.

Volker
 
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