40563 Handelsrecht - Kurseinheit 2 braucht nicht bearbeitet werden

Dr Franke Ghostwriter
40563 Handelsrecht - KE2 braucht nicht bearbeitet werden

Wie einigen vielleicht schon aufgefallen ist, entspricht der Text der KE 2 des Kurses Handelsrecht (40563) in weiten Teilen wortgleich dem Text der KE1.

Laut telefonischer Auskunft von heute (Herr Neufang vom Lehrstuhl) ist dies ein Fehler im Kursmaterial.
Der Text der KE 2 stammt aus einem anderen, umfassenderen Modul und braucht im Rahmen des A-Moduls Recht nicht bearbeitet werden!

KE 2 braucht demnach überhaupt nicht bearbeitet werden;
der Kurs Handelsrecht besteht nur noch aus einer Kurseinheit. 🙂

Weiterhin stimmt die Angabe auf der Seite der Fernuni nicht mehr, der zweite Teil (des Kurses 40563) gebe einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und die Zielvorstellungen des neuen UWG". Dieser Inhalt ist im aktuellen Modul nicht mehr enthalten.
 
Ich habe die beiden Kurseinheiten gerade mal grob verglichen und bin erstaunt, dass es hierzu keine Mitteilung an die Beleger des Kurses gegeben hat. Auf der Seite des Lehrstuhls habe ich auch keinen Hinweis gefunden, genauso wenig in der Newsgroup. Hat Herr Neufang etwas dazau gesagt, wie der Fehler kommuniziert werden soll?

Gruß,
Rincewind
 
Hmmm, gute Frage, die ich allerdings nicht 100% sicher beantworten kann.

Im Zweifel wirst Du a) auf der sicheren Seite sein, wenn Du sie in jedem Fall bearbeitest [sofern Du sie "brauchst"] und b) gehe ich selbst mal davon aus, daß sich die EA wohl [auch oder, in diesem Fall, primär] auf die KE 1 bezieht.
 
UWG

Wie einigen vielleicht schon aufgefallen ist, entspricht der Text der KE 2 des Kurses Handelsrecht (40563) in weiten Teilen wortgleich dem Text der KE1.

Laut telefonischer Auskunft von heute (Herr Neufang vom Lehrstuhl) ist dies ein Fehler im Kursmaterial.
Der Text der KE 2 stammt aus einem anderen, umfassenderen Modul und braucht im Rahmen des A-Moduls Recht nicht bearbeitet werden!

KE 2 braucht demnach überhaupt nicht bearbeitet werden;
der Kurs Handelsrecht besteht nur noch aus einer Kurseinheit. 🙂

Weiterhin stimmt die Angabe auf der Seite der Fernuni nicht mehr, der zweite Teil (des Kurses 40563) gebe einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und die Zielvorstellungen des neuen UWG". Dieser Inhalt ist im aktuellen Modul nicht mehr enthalten.


Ich habe auch das Schreiben von Herrn Neufang erhalten, wo gesagt wird, aß Kurs 40563 nur au einer Kurseinheit besteht. Ich bin Kurswiederholer, und habe von vor einem Jahr noch die KE 2 zum Wettbewerbsrecht vorliegen. Heißt das nun, daß das Wettbewerbsrecht ersatzlos gestrichen ist? Das wundert mich ein bißchen, weil in der Klausuranmeldung als Hilfsmittel neben BGB und HGB auch GWB und UWG angegeben sind. Die bräuchte man ja gar nicht, wenn der Teil Wettbewerbsrecht wegfällt.

Etwas verwirrt grüßt aus
Pittsburgh :confused
 
Um dann nochmal alles zusammenzufassen weil es mir so wenig vorkommt. Klausurrelevant sind nur folgende Teile???

40561 KE 1
40561 KE 2
40561 KE 3
40561 KE 4
40563 KE 1

Das ist ja im Verglcih zu anderen Modulent nicht soooooooooooo viel Stoff oder sollte ich was vergessen haben?

Ist eigentlich bekannt ob in der Klauser nur MC oder auch ein Fall drankommt?

Gruß...
 
@ Mikem: ja, so sehe ich das auch, mehr kommt wohl nicht dran.
meines wissens kommen nur MC aufgaben dran.

Weiß da eigentich jemand genau Bescheid? Werden wir die Klausur in der gleichen Form schreiben, wie sie jetzt schon ein- oder zweimal gestellt wurde, oder gibt es schon wieder was Neues? Falls da alle so wenig genau wissen wie ich, könnte man ja mal einen neuen Thread mit der Frage starten...
 
bin ebenfalls Kurswiederholerin und fand die Diskussionen daher etwas verwirrend.
Ein nochmaliger Anruf bei Herrn Neufang hat also ergeben, dass aus den alten Kursmaterialien doch beide Kurseinheiten relevant sind!!!
Der alte Kurs (Stand 10/07) hat folgende Inhalte:
KE 1:
Kapitel 1: Handelsrecht: Geschichtliche Voraussetzungen, Definitionen, Abgrenzungen zum Bürgerlichen Recht
bis Kapitel 6: Rechtsfolgen beim Wechsel des Unternehmensträgers im Verhältnis zu Dritten
KE 2:
Kapitel 7: Die Stellvertretung des Kaufmanns: Prokura und Handlungsvollmacht
bis Kapitel 10: Handelsgeschäfte
Die alten KE 1 und 2 sind für den neuen Kurs etwas gekürzt und zu einer Einheit zusammengefasst worden. Diese wurde dann "doppelt" gedruckt, weshalb vom neuen Kurs die KE 2 nicht relevant ist.
Für die Wiederholer heisst das: entweder den aktuellen Kurs nochmal zuschicken lassen oder beide Kurseinheiten lernen! Die Inhalte der Kapitel 1 - 10 sind komplett klausurrelevant, auch wenn sie im neuen Kurs verkürzt dargestellt werden...
Weiterhin viel Erfolg, Susanne
 
Oben