Wenn Zinsen jeweils für ein Jahr periodenübergreifend im Voraus bezahlt werden, muß ich diese Zinsen zum:
a) Wechselkurs am Tag der Zinszahlung oder
b) Wechselkurs am Stichtag
abgrenzen? In den Lösungen zu alten Klausuren wird immer der Tageskurs der Zinszahlung angesetzt. Ich bin allerdings unsicher, ob das nach neuem Recht auch noch gelten kann: Müssen jetzt nicht alle Bilanzposten in Fremdwährung zum Stichtagskurs bewertet werden? (§ 256a HGB)
a) Wechselkurs am Tag der Zinszahlung oder
b) Wechselkurs am Stichtag
abgrenzen? In den Lösungen zu alten Klausuren wird immer der Tageskurs der Zinszahlung angesetzt. Ich bin allerdings unsicher, ob das nach neuem Recht auch noch gelten kann: Müssen jetzt nicht alle Bilanzposten in Fremdwährung zum Stichtagskurs bewertet werden? (§ 256a HGB)