Abschreibung *Hilfe- Dringend*

Dr Franke Ghostwriter
Abschreibung *Hilfe- Dringend*

Hallo,

ich schreibe morgen eine Klausur in BRC über Anlagenwirtschaft, Abschreibung,Lifo-Fifo und Bewertung von Forderungen.

Ich weiß gerade nicht weiter bei folgender Aufgabe:

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Ein Unternehmer der Bauindustrie erweitert seinen Fuhrpark und beschafft einen farbahren Betonmischer.

1. Beschaffung am 22.08 Rechnung des Herstellers, netto 90.000€
2. Kosten der Überführung, netto 4.500€

Aufgaben:

1. Buchen Sie die Beschaffung sowie zahlung der o.a. Rechnungen. Der Hersteller gewährt für den Betonmischer einen Sofortrabatt von 10%. Die Kosten der Überführung bleiben davon unberührt.

2. Stellen Sie den Abschreibungsverlauf in den ersten 3 Jahren der Nutzung dar. Die betriebs-gwöhnliche Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Es ist den steuerlich zulässigen Höchstbeträgen auszugehen (degressive 30%, 3-facher linerarer Satz).

3. Buchen Sie den Verkauf des LKW (Nettopreis 55.000€) sowie den Anlageabgang am 30.05 des dritten Nutzungsjahres.

4. Welche betriebswirtschaftliche Bedeutung hat für Sie die Feststelung: "Abschreibungen sind zwar Kosten, sie bewirken aber keine Ausgaben."

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Ich stehe total aufn Schlauch da ich 3 Wochen im Krankenhaus war und morgen die Arbeit ansteht. Unser Lehrer hat für sowas kein Verständnis.


Bitte bitte um hilfe, wie die Lösungen sind und wie ich dahin komme. Gibt ganz großes DANKESCHÖN ... !!!


Ps: Hoffe das ist jetzt die richtig Section und hat evtl. jemand ICQ der das kann und mir bissle weiter helfen könnte.

Gruß
muzi1
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Ich versuche es mal (abgesehen davon hättest du das lieber im BWL I Unterforum posten sollen). Allerdings weiß ich nicht wie euer Lehrer das mit den Abschreibungen haben möchte, seit 2008 kann man nicht mehr degressiv abschreiben und schon gar nicht 30 % (das ist ja schon uralt).

zu 1.

Kauf:

Fuhrpark (Anlagevermögen) an Verbindlichkeiten 81.000 EUR (Sofortrabatte sofort abgezogen, muss man eigentlich nicht einzeln buchen)

Fuhrpark (Anlagevermögen) an Verbindlichkeiten 4.500 EUR (kann z.B. Anlagevermögen dazuaktiviert werden, da Anschaffungsnebenkosten)

-> eigentlich müsste bei den beiden Buchungssätzen noch die Mwst dazu gebucht werden (Vorsteuer an Verbindlichkeiten)

Bezahlung:


Verbindlichkeiten (+Mwst) an Bank 85.500 (+Mwst)

zu 2.

lineare Abschreibung:
85.500 / 8 Jahre = 10.687,50 EUR -> dieser Betrag ist jedes Jahr abzuschreiben

degressive Abschreibung:
1. Jahr 85.500*30 % = 25.650 EUR
2. Jahr 85.500-25.650 = 59.850 EUR*30 % = 17.955 EUR
3. Jahr 59.850-17.955 EUR = 41.895*30 % = 12.568,50 EUR

Die degressive AfA (30 %) darf aber den 3fachen linearen AfA-Satz nicht überschreiten!

zu 3.

Buchwert im 3. Nutzungsjahr ermitteln
12.568,50 EUR/12 Monate * 5 Monate (bei Vereinfachungsregel * 6, wird aber in der Praxis auch nicht mehr angewendet)
= 5.236,86 EUR
->
59.850-5.236,88 = 54.613,12

Bank 55.000 EUR (+Ust) an Erlöse aus Abgang von Anlagevermögen 55.000 EUR, Ust

Erlöse aus Abgang von Anlagevermögen 55.000 EUR an Fuhrpark (54.613,12 EUR), Erträge aus Abgang von Anlagevermögen (386,88 EUR)

zu 4.

"Abschreibungen sind zwar Kosten, sie bewirken aber keine Ausgaben."
Dazu musst du einfach den Unterschied zwischen Aufwand und Ausgaben verstehen. Ersteres beinflusst keine Zahlungsmittelbestände, das zweite schon. Kann beides getrennt, aber auch gleichzeitig auftreten. Im Fall von Anlagevermögen hast du die Ausgabe ja schon komplett, wenn du die Maschine kaufst, aber buchhalterisch noch keinen Aufwand, weil ja kein Aufwandskonto angebucht wird. Der Aufwand kommt dann erst stückchenweise mit den Abschreibungen, da bezahlst du ja aber nichts mehr, d.h. du hast keine Ausgabe.


So, ich hoffe, das hat weitergeholfen (und ist hoffentlich auf die schnelle alles richtig so), schau ansonsten mal beim Unterforum "BWL I" rein
 
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