Abschreibung von Notebook bei Ratenkauf?

Dr Franke Ghostwriter
Vielleicht gab es diese Frage schon mal, aber die Suchfunktion hat mir nicht weitergeholfen.

Ich habe in diesem Jahr ein Teilzeitstudium neben meiner Berufstätigkeit angefangen und plane mir dafür ein neues Notebook anzuschaffen, da meines nun schon 5 Jahre auf dem Buckel hat.

Dass ich das bei einem Preis von >450€ über 3 Jahre abschreiben muss und dafür die Summe auf die Monate umzurechnen sind, habe ich schon gelesen. Auch, dass das Datum der Zahlung ausschlaggebend ist.

Wie sieht das aber aus, wenn ich den Kaufpreis nicht am Stück zahle, sondern in Raten? Ich hätte die Möglichkeit zur 0%-Finanzierung über 12 Monate und würde die an und für sich gern in Anspruch nehmen.

Die Frage ist nun: Ziehe ich dann die Raten für die Monate dieses Kalenderjahres zusammen und gebe sie in der Steuererklärung an, weil das ja der Betrag ist, den ich in diesem Jahr zahle? oder nehme ich trotzdem den Gesamtbetrag/36* restliche Monate diesen Jahres, weil ich die Zahlung in diesem Jahr begonnen habe?
Wenn ich die Summe berechne, die ich in diesem Jahr bei Ratenkauf zahle, wäre ich bei ca. 430€ (oder weniger, je nach Lieferzeitraum der in Frage kommenden Modelle), also unter den 450€, und müsste von daher nicht linear abschreiben. Wenn ich den Gesamtpreis ansetze natürlich schon.

Und wie sähe das aus, wenn ich keine 0%-Finanzierung in Anspruch nehmen könnte (trifft auf ein Modell zu)? Kann man die Zinsen für die Finanzierung auch absetzen?

ach und noch eine Frage: Wenn ich es nicht zu 100% sondern nur anteilig absetzen kann, muss dann der gesamte Kaufpreis unter 450€ liegen oder nur der Anteil, der abgesetzt werden kann?
 
Dass ich das bei einem Preis von >450€ über 3 Jahre abschreiben muss und dafür die Summe auf die Monate umzurechnen sind, habe ich schon gelesen. Auch, dass das Datum der Zahlung ausschlaggebend ist.

Dann hast du ja schon mal falsch gelesen.
Die Grenze für GWG liegt bei 410 € netto. Es kommt auch nicht auf die Zahlung an, sondern darauf, dass du wirtschaftlich über das Notebook verfügen kannst, also, wenn du es in den Händen hältst.

Damit erübrigen sich ja dann auch deine weiteren Überlegungen: Nein, du kannst den Anschaffungspreis nicht durch Teil-/Ratenzahlungen runterrechnen. Es ist und bleibt ein Anlagegut, das du über 3 Jahre abschreiben musst.

Zinsen für eine Finanzierung kann man auch als Werbungskosten ansetzen.

Wenn ich es nicht zu 100% sondern nur anteilig absetzen kann, muss dann der gesamte Kaufpreis unter 450€ liegen...
Ja, die gesamten Anschaffungskosten (dazu gehört übrigens auch der Versand) müssen unter 410 € netto liegen!
 
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