Abschreibungen im Anlagengitter/ Anlagenspiegel

Dr Franke Ghostwriter
Ich hab noch gewisse Zeifel bei der Vorgehensweise im Anlagengitter / Anlagenspiegel.
Wenn es in einem Jahr zu ausserplanmäßigen abschreibungen kommt, schreibe ich dann erst den normalen Abschreibungsbetrag ab oder schreibe ich vorher auch die ausserplanmässigen Abschreibungen ab und berechne erst danach den neuen Abschreibungssatz auf die verbleibende Laufzeit neu?!??!!?
 
Kommt es nicht auf den Zeitpunkt der außerplanmäßigen Abschreibung an?

Beispiel:

1) Außerplanmäßige Abschreibung am Jahresanfang -> man schreibt am Ende des Jahres schon nach dem neuen, korrigierten Abschreibungsplan ab
2) Außerplanmäßige Abschreibung am Jahresanfang -> man schreibt noch den ursprünglich vorhergesehenen Betrag ab (nach dem alten Abschreibunsplan) und passt erst ab dem Folgejahr die Abschreibungsbeträge an

???

Ich glaube, das steht so in einer der Lernhilfen von Hr. Hassenpflug im moodle
 
Ok, tritt der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung unterjährig ein, also z.B im März, müsste bis dahin die planmäßige AfA runtergerechnet werden (für 3 Monate), davon die außerplanmäßige AfA abgezogen werden und dann wird der RBW auf die restl. ND abgeschrieben.
Es müsste strenggenommen auch bei Vorliegen des Grundes für die außerpl. AfA im Januar mind. 1 Monat "alte" planmäßige AfA abgezogen werden vor Abzug der außerplanmäßigen AfA, oder?
 
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