Iris,
In KE 4 Seite 25 unten wird darauf hingewiesen, dass bei anfänglicher geometrisch-degressiver Abschreibung möglicherweise irgendwann die Abschreibungsmethode gewechselt wird. Im Beispiel KE 4 Seite 26 oben könnte z.B. nach Periode 5 bei angenommener Restnutzungsdauer von drei Perioden, in Periode 6, 7 und 8 die Abschreibung linear mit 840,35 pro Periode "oberhalb der 30%" auf Restbuchwert 0 fortgesetzt werden.
Liebe Grüße