Abschreibungsproblem

J

jbas3105

Dr Franke Ghostwriter
Ich brauche mal bitte Support

Aufgabe:
Patent, erworben am 01.10.07 für 60 T netto, ND 5 Jahre, Steuerminimierung = Ziel

Ich habe gerechnet:
§ 5 (2) EStG => aktivieren, da käuflich erworben
§ 6 (1) Nr. 2 EStG => Kaufpreis = AK
§ 7 (2) Satz 3 EStG => 30% da 2007 erworben

=> 30% * 3/12 * 60.000 = 55.500 Bilanzansatz

In der Lösung steht aber 57.000 - es wurde also linear abgeschrieben. Warum :confused
 
Abschreibung

Hallo,

Patent, wenn käuflich erworben, darf nur über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was daraus folgt lineare AFA nach § 7(1) EStG i.V.m. § 255 (2) Seite 2 HGB

Tschüss Adam

Ich brauche mal bitte Support

Aufgabe:
Patent, erworben am 01.10.07 für 60 T netto, ND 5 Jahre, Steuerminimierung = Ziel

Ich habe gerechnet:
§ 5 (2) EStG => aktivieren, da käuflich erworben
§ 6 (1) Nr. 2 EStG => Kaufpreis = AK
§ 7 (2) Satz 3 EStG => 30% da 2007 erworben

=> 30% * 3/12 * 60.000 = 55.500 Bilanzansatz

In der Lösung steht aber 57.000 - es wurde also linear abgeschrieben. Warum 😕
 
Ach, es geht um ein Patent :auweia: - ich hab "Patient" gelesen und an eine witzige Formulierung gedacht, so nach dem Motto "der Patient, der in diesem Fall verarztet werden soll"...mannomanno, ich sollte mir ne Brille besorgen😱

Adam hat natürlich vollkommen Recht!
 
Hallo,

Patent, wenn käuflich erworben, darf nur über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was daraus folgt lineare AFA nach § 7(1) EStG i.V.m. § 255 (2) Seite 2 HGB

Tschüss Adam

Weiß man oder wo steht das, dass man ein Patent nur über die ND abschreiben darf ?

Aktivieren darf ichs nach § 5 (2), da käuflich erworben.

Bewertung mit den Anschaffungskosten § 6 (1) iVm § 255 (1) HGB (warum Abs. 2 Satz 2?) - ich hab das Patent doch gekauft (angeschafft) und nicht selbst hergestellt (dann dürfte ichs gar nicht aktivieren)
Aber dann steht da nichts von der Abschreibung oder bin ich nur zu blind.

Das ist mir noch etwas unklar - sry
 
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