Aktienrechtliche Rücklagen/ Gewinn

Dr Franke Ghostwriter
ich hab keine Ahnung wie man den Bilanzgewinn, wenn keine Zuführungen zur gesetzlichen Rücklage erforderlich sind berechnet? 😱 Kann mir dabei jemand helfen? :rolleyes
 
Die statistische Fortführung des Jahresüberschusses hin zum Bilanzgewinn findest du unter anderem im § 158 AktG.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- Einstellung in Gewinnrücklagen
- Verlustvortrag
+ Entnahmen aus der Gewinnrücklage
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Gewinnvortrag
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= Bilanzgewinn

Wenn es keine Zuführungen/Entnahmen/Gewinn- oder Verlustvorträge gibt, dann entspricht der Bilanzgewinn dem Jahresüberschuss. (Bei AGn sehr selten, da der Vorstand über einen Teil der Rücklagebewegungen allein entscheiden darf (§ 58 Abs. 1 AktG).

Der Bilanzausweis des § 268 Abs. 1 HGB ist zu beachten.

Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der tw. Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/Verlustvortrag der Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust;
 
Noch ne Frage zur Zuführung zur gesetzlichen Rücklage:
Wie errechnet man die noch genau?
5% vom jahresüberschuss oder musste man da nicht noch was beachten??


Also ich merke mir das folgendermaßen:

Zubuchung z. gesetzl. Rücklage

5% des bereinigten JÜ dann gesetzliche Rücklage angucken aber höchstens bis 10% des Grundkapitals zuschreiben: wenn kein Platz mehr dann 0


Ciao
Perry
 
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