Aktivierung Passivierung von rechungsabgrenzungsposten. Wie sieht das aus?

Dr Franke Ghostwriter
ich bin gerade bei der Aktivierung und Passivierung von Rückstellungen bzw der Rechungsabgrenzungsposten.

Nun da habe ich eine verständnis frage.

und zwar werden rgabgrpost. aktiviert bei ausgaben vor dem abschlußstichtag und aufwand nach diesem zeitpunkt.

bei der passivierung ist es genau anders herum. da werden die posten passivert bei einnahmen, und erträgen nach dem abschlußstichtag.

nur leider bleibt das Skript sehr mager mit beispielen.

habt ihr jeweils ein beispiel für die aktivierung und einmal für die passivierung der rechungsabgrenzungsposten? primär geht es mir aber mehr um die passivierung da mir dazu selbst keinerlei realitätsbeispiel einfällt 😀
 
Nein, das sehe ich anders. Bei den ARAP oder PRAP ist es ja immer so, dass etwas für einen gewissen Zeitraum IM VORAUS passiert. Beispiel Miete: Du musst Miete für einen gewissen Zeitraum im Voraus bezahlen (ARAP) oder du erhältst von deinem Mieter Mietzahlung (PRAP) für einen gewissen Zeitraum im Voraus.

Dass das jetzt abgegrenzt werden muss, liegt daran, dass man Aufendungen/Erträge immer möglichst periodengerecht zuordnen muss, um so beim Jahresabschluss eine aussagefähige Bilanz/GuV zu bekommen.

Also die Posten werden nicht im neuen Jahr durch Zahlung aufgelöst, denn die Zahlung war ja schon im alten. Sie werden aufgelöst, damit der Teil des Aufwands/Ertrags dem Jahr zugeordnet wird, in das er gehört.

Deshalb musst du bei den Abschlussbuchungen in den Konten ARAP/PRAP immer den Betrag buchen, der in`s neue Jahr fällt. Wenn du also z.B. Miete im November für ein halbes Jahr im Voraus bezahlst, ist die Buchung bei Zahlung Mietaufwand an Bank und zwar mit dem kompletten Betrag. Da aber für`s alte Jahr nur zwei Monate (Nov./Dez.) Miete zu zahlen sind, muss der Betrag für die vier Monate des neuen Jahres abgegrenzt werden. Du nimmst durch die Rechnungsabgrenzung quasi das im alten Jahr zuviel gezahlte Geld aus dem Mietaufwand heraus und bringst es so in`s neue Jahr rüber, in das es ja auch gehört. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird dann im Rahmen der Eröffnungsbuchungen wieder aufgelöst, in meinem Beispiel also Aufwand an ARAP. Damit hast du den Betrag für die vier Monate (Jan-Apr.) dann wieder im Aufwandskonto und alles ist periodengerecht.

LG
Lianea
 
danke für deinen aufwand 🙂 also, mir fehlt im Skript der bezug zu dem buchungsverfahren. aber ganz toll wie du das erklärst 🙂 ne 1 mit ganz vielen * 😀

also wenn ich das nocheinmal zusammenfassen darf. ich buche also bei zahlung der miete (hier das ich die Miete zahlen muss) den kompletten betrag, auch wenn dieser erst für das nächste jahr ist. so. also habe ich ja in dieser abrechungsperioden quasi zu viel bezahlt. damit ich wieder auf "0" komme, bzw laut bilanz keinen mehraufwand im nächsten jahr habe, löse ich den posten "rechungsabgrenzung" wieder auf.

was allerdings mir fehlt, ist: buche ich die volle miete(für alle monate) dann als aufwand ? ,... oder splitte ich die zahlung auf 2 konten auf? also buche ich den differenzbetrag ( hier bei dir miete für die restlichen 4 monate) in den RAP.? Leider bin ich bei buchhaltung erst im Skript 3, bis dorthin wurden RAP noch nicht behandelt.

danke für deine Antwort
 
also wenn ich das nocheinmal zusammenfassen darf. ich buche also bei zahlung der miete (hier das ich die Miete zahlen muss) den kompletten betrag, auch wenn dieser erst für das nächste jahr ist. so.

Richtig!

also habe ich ja in dieser abrechungsperioden quasi zu viel bezahlt.

Auch richtig!

damit ich wieder auf "0" komme, bzw laut bilanz keinen mehraufwand im nächsten jahr habe, löse ich den posten "rechungsabgrenzung" wieder auf.
Du hättest, wenn du nicht die Rechnungsabgrenzung machen würdest, ein Zuviel an Aufwand in der aktuellen Rechnungsperiode, nämlich den Anteil der Miete, der für`s nächste Jahr ist. Deshalb wird beim Jahresabschluss für genau diesen Teil ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, in meinem Beispiel wäre das ein ARAP. Die Buchung lautet dann ARAP an Mietaufwand mit dem Betrag für die vier Monate des neuen Jahres.

Im neuen Jahr, im Rahmen der Eröffnungsbuchungen, löst du das ARAP-Kono wieder auf. Kannst du ja, denn da sind ja nur die Aufwendungen drin, die genau in dieses neue Jahr gehören. Die Buchung lautet dann Mietaufwand an ARAP mit dem Mietbetrag für vier Monate.


was allerdings mir fehlt, ist: buche ich die volle miete(für alle monate) dann als aufwand ? ,... oder splitte ich die zahlung auf 2 konten auf? also buche ich den differenzbetrag ( hier bei dir miete für die restlichen 4 monate) in den RAP.? Leider bin ich bei buchhaltung erst im Skript 3, bis dorthin wurden RAP noch nicht behandelt.

Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass das Skript sagt, dass beides geht. Also entweder

  • die volle Miete bei Zahlung als Aufwand und erst zum Jahresende in den ARAP

  • oder den Mietbetrag bei Zahlung sofort aufzusplitten (Betrag für zwei Monate als Aufwand buchen den Restbetrag sofort in`s ARAP)
Das Ergebnis ist ja im Endeffekt dasselbe, aber lies das bitte nochmal nach🙂!

danke für deine Antwort 😀

LG
Lianea...
 
Rechnungsabgrenzungsbuchungen werden in der Regel als Vorbereitung der GuV vorgenommen. In den meisten Fällen ist dies beim Jahresabschluss so.
Bei Fernuni-Prüfungen gilt: Unterlassen Sie unnötige Bruttobuchungen - will heißen, Beträge gleich aufsplitten. Andererseits muss immer der tatsächliche Betrag auf dem Zahlungsmittelkonto als ein Betrag auftauchen (diese Regel sticht die vorgenannte aus) => auf Aufgabentext unbedingt achten und das Deckblatt mit den Hinweisen lesen.
 
Rechnungsabgrenzungsbuchungen werden in der Regel als Vorbereitung der GuV vorgenommen. In den meisten Fällen ist dies beim Jahresabschluss so.
Bei Fernuni-Prüfungen gilt: Unterlassen Sie unnötige Bruttobuchungen - will heißen, Beträge gleich aufsplitten. Andererseits muss immer der tatsächliche Betrag auf dem Zahlungsmittelkonto als ein Betrag auftauchen (diese Regel sticht die vorgenannte aus) => auf Aufgabentext unbedingt achten und das Deckblatt mit den Hinweisen lesen.

Du scheinst ältere Unterlagen zu haben?!

Ich hab die Klausur im Sept. 07 geschrieben. Das mit den vermeidbaren Bruttobuchungen stand noch genauso auf der Klausur.
Weiter hieß es aber dann:

In vorherigen Semestern war auf den Konten der Zahlungsmittel immer ungeteilt der tatsächlich gezahlte Betrag zu buchen. Diese Regel entfällt im Folgenden, so das nun die Buchungsregel II (die mit den Bruttobuchungen) in jedem Fall zu befolgen ist.

LG
Lianea
 
Du scheinst ältere Unterlagen zu haben?!

Ich hab die Klausur im Sept. 07 geschrieben. Das mit den vermeidbaren Bruttobuchungen stand noch genauso auf der Klausur.
Weiter hieß es aber dann:

In vorherigen Semestern war auf den Konten der Zahlungsmittel immer ungeteilt der tatsächlich gezahlte Betrag zu buchen. Diese Regel entfällt im Folgenden, so das nun die Buchungsregel II (die mit den Bruttobuchungen) in jedem Fall zu befolgen ist.

LG
Lianea

Mensch, danke, denn ich hab tatsächlich ältere Unterlagen und Klausuren, weil ich eigentlich im ersten Semester mal BWL I schreiben wollte.

Dankeschön Lianea!!!
 
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