Akzessorietätsprinzip

Dr Franke Ghostwriter
ich suche schon länger nach einer Erklärung dieses Begriffes. Die Forensuche ergab leider nichts und in Wikipedia ist der Begriff auch nicht definiert. Hat jemand eine Ahnung über die Bedeutung?

Schnexe
 
schnexe,

stimmt nicht ganz,
siehe link: https://de.wikipedia.org/wiki/Akzessorietät

oder:
Kreditsicherheiten


"Wichtig ist die Unterscheidung von den Sicherheiten eines Kredites:
a) Akzessorische Sicherheiten (darunter versteht man Sicherheiten, die
von einer Forderung abhängig sind).
Darunter befinden sich:
- die Bürgschaft
- die Hpyothek
- das Pfandrecht an beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Rechten


b) die nichtakzessorischen Sicherheiten (dies sind Sicherheiten, die
nicht von Forderungen abhängig sind, d.h. sie sind abstrakt)
Hier befindet sich:
- die Sicherungsabtretung von Forderungen und anderen Rechten
- die Sicherungsgrundschuld
- sowie die Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen

Man bezeichnet die nichtakzessorischen Sicherheiten auch als
fiduziarisch sowie treuhänderische Sicherheiten."

Liebe Grüße,

Kerstin
 
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