Als Absolvent arbeitssuchend melden?

Dr Franke Ghostwriter
Gestern fragte mich eine Freundin, ob ich mich schon arbeitssuchend gemeldet hätte - ich so 😕😱😕 und verstand nur Bahnhof.

Ist es tatsächlich so, dass ich mich drei Monate vor meinem Abschluss bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden muss? Wenn ja, was muss ich denn genau machen?

Hoffe Ihr seid noch nicht im Wochenende!
 
Ich kenns nur noch aus der ausbildung. als klar war wann wir die abschlussprüfung haben musste ich zum arbeitsamt und mich arbeitssuchend melden. das ist ja was ganz anderes als arbeitslos!!!

naja und als ich dann fest stand wo ich dananch arbeiten werde. hab ich denen ein fax geschrieben und seit dem nie wieder was von denen gehört. wenn du aber da hin musst. nimm ein gutes buch mit und geh ganz früh morgens!!!
 
Müssen tust du es nicht. Du kannst dich frühestens 3 Monate vor deinem Abschluss arbeitssuchend melden. Aber welchen Vorteil es bringen soll, weiß ich nicht.
Als ich 2004 mit meinem Studium fertig war, hab ich mich auch arbeitssuchend gemeldet. Gebracht hat es gar nichts. Ich hab mich dann lieber wieder als Student eingeschrieben und die Zeit (bis zur Einstellung) mit Praktikas überbrückt.
 
Ich glaube mann muss sich arbeitssuchend melden. Jedenflalls war es bei mir in der Ausbildung und bei meiner Fachhhochschulreife so. Bei meiner ersten Arbeitsstelle hatte ich einen unbefristeten Vertrag und als ich die Kündigung bekam, wurde mir vom Arbeitgeber mitgeteilt ich muss mich unverzüglich dort melden. Mittlerweile gilt so viel ich weiss eine Frist von 7 Tagen. Bei meiner zweiten Arbeitsstelle hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag und ich musste bei der Argentur für Arbeit angeben wie lang die Befristung geht und bei jeder Verlängerung des Arbeitsvertrages musste ich es denen unverzüglich melden.
 
Arbeitsuchend: Ich könnte bald vielleicht einen Job brauchen
Arbeitslos: Ich brauche jetzt einen Job.

Ist eine rein formale Sache. Lt. irgendwelcher Paragraphen (SGB schlagmichtot) muss man sich schon bei der Agentur melden, wenn binnen drei Monaten auch nur die Möglichkeit besteht, dass man dann arbeitslos sein könnte - andernfalls entstehen im Fall, dass das wirklich eintritt - gewisse Nachteile (finanzieller Art). Es spielt dabei auch keine Rolle, ob man überhaupt einen Anspruch auf ALG I (oder doch gleich II) hat, und die Frist lautet klar: so früh wie möglich, wenn innerhalb von drei Monaten auch nur vielleicht eine Arbeitslosigkeit zu erwarten ist.

Also: Melden, und hoffen dass das umsonst war.
 
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