An alle Recht-Durchfaller! Kopf hoch

Dr Franke Ghostwriter
An alle Recht-Durchfaller! Kopf hoch

Hallo,

laut Wiwi-Prüfungsamt kann man sein Vordiplom auch beantragen, wenn man Recht I oder II nicht bestanden hat. Die Regelung, wonach man eines der beiden Gebiete mit mindestens 50% bestanden haben muss ist also anscheinend weggefallen.
Ich habe die Info von vorderster Front erhalten, ist also Wasserdicht 😀 ! Na dann beantragt mal schön 😛

mehr als 25% muss man aber schon erreicht haben. Das ist klar...
 
na das wäre ja mal was,😀 wo ich doch schon die ganze Zeit verzweifelt versuche einen Punkt zu finden (hatte 49). Dann hätte ich ja auch mein Vordiplom , man wäre das schön(hab zwar noch Recht 2 geschrieben, aber wer weiß wie lang das noch dauert bis das raus ist)
Wann erfährt das denn der gemeine Student offiziell?
 
Hallo,

laut Wiwi-Prüfungsamt kann man sein Vordiplom auch beantragen, wenn man Recht I oder II nicht bestanden hat. Die Regelung, wonach man eines der beiden Gebiete mit mindestens 50% bestanden haben muss ist also anscheinend weggefallen.
Ich habe die Info von vorderster Front erhalten, ist also Wasserdicht 😀 ! Na dann beantragt mal schön 😛

mehr als 25% muss man aber schon erreicht haben. Das ist klar...

Und wer sagt so was? Hab schon nachgesehen beim Prüfungsamt in Inet war aber diesbezügl. nix zu finden. Wäre prima dann wär ich auch mit meinen 47% durch und müsste mir dieses Rechtgelaber auch nicht mehr antun.

Gruss

Christian
 
Zur Sicherheit ruf ich morgen noch Herrn Hoffman an, nicht dass ich dir nicht glaub, aber ich hörs gern selber von ihm😀
Mit dem Beantragen kommt drauf an, vielleicht bin ich in Recht 2ja dermaßen gut, dass es ins Vordiplom sollte, keine Ahnung. Ich werd da morgen mal fragen wie ich am besten vorgehen sollte.
Aber auf jeden Fall tausend Dank für die Info:dankescho
 
Na die gelten nur, weil die zwei VWLgebiete angerechnet werden (beide knapp unter 50) daher da auch nur 🙂 und nicht 😀 *G*
Aber so wie Stefan im Originalthread geschireben hat "man braucht nur 25" ist es auch so zu verstehen, dass das unabhängig ist von der 7 aus 9 Regel.
Na egal, ich hab ja noch Recht 2 offen
 
Ich habe heute auch mit Dr. Hoffmann telefoniert.
Die Aussage war:" Das gilt nur für die ,die vor Vordiplom stehen.Nicht für die anderen die diesen oder nächsten Semester fertig werden ."
Dann Frage ich mich ,wo ist hier die Gerechtigkeit ?Ist das nicht laut BGB rechtswidrig ist ? 🙂. Gleiche Recht für alle!!!😉😕 Warum sind die ander besser als "wir "( die später fertig werden )???? Besser gesagt ,dann solte sowas für alle gelten,dass man Recht 1 oder 2 durch andere Fächer ausgegliechen werden kann.
Grüße Tatjana
 
Tatjana
ich nehme an, wenn Du alle anderen FÄcher erledigt hast, gilt das auch für Dich. Man kann ja noch nicht wissen, ob alle andern FÄcher über 25% oder über 50% sind. Nur wer "fertig " ist, kann prüfen, ob Ausgleich möglich.
Keine voreilige Panik
 
Hallo Tatjana
ich nehme an, wenn Du alle anderen FÄcher erledigt hast, gilt das auch für Dich. Man kann ja noch nicht wissen, ob alle andern FÄcher über 25% oder über 50% sind. Nur wer "fertig " ist, kann prüfen, ob Ausgleich möglich.
Keine voreilige Panik 🙂




Hallo Eliza.

nur so weit ich weiß laut Prüfungsamt, der rechtswissentschaftliche Teil muss ZWINGEND bestanden sein und ohne Ausnahmen .was gibts da zu prüfen ?
Dann muss die Regel mit 450 Punkten auch für "alte Recht" möglich sein(ohne zwingend bestanden) und für ALLE Studierende!!
 
@ StefanK

Hast Du denn 450 Punkte? Man kann ja auch ohne Recht 1 auf 450 Punkte kommen, dann hätte man doch dann auch sein Vordiplom, oder?
Liebe Grüße

Kathi
Ohne jetzt Stefaninho sein Glück trüben zu wollen ... :runzel:

Die Sache, dass man Recht1 mit mindestens 25 %-Punkten bestehen kann, senkt die Bedeutung dies TeilBereichs "Recht" aber gewaltig ... 🙄 :ichsagnix

Wenn man bedenkt, dass man selbst vor einem Jahr nur innerhalb dieses TeilBereichs ausgleichen konnte, so ist diese neue Situation wirklich eine AbWertung des Recht-Bereichs im Wiwi-Studium an der FeU. :uuups: :verdaecht


Naja, die FeU wird sich schon was dabei gedacht haben ... wahrscheinlich an unseren Stefaninho ... 😉 :knuddel:



@ Kathi: Du muss mindestens 25 %-Punkte haben! Dabei gilt zusätzlich, dass du nur zwei TeilGebiete unter 50, aber über eben diesen 25 %-Punkten haben darfst. 🙂 Und wenn dir nun nur das rechtliche TeilGebiet zum VorDiplom fehlt, dann steht dir deinem (VorDiploms-)Glück nix mehr im Wege.
 
Lies das mal:

Hab eben mit dem Fachbereich telefoniert.
Es gibt keine Nachkorrektur, meint Herr Wackerbarth. Die MC-Klausur ist für den Lehrstuhl in punkto Korrektur eine enorme Erleichterung wegen der Anzahl der Klausurschreiber, da alles per Computer läuft. Die Mehrarbeit der Nachkorrektur wird anscheinend nicht gemacht.

Klausureinsicht gibt es nur persönlich in Hagen (und nicht telefonisch):
vom 14.11. - 20.11.2006
 
Hallo zusammen!

Hat schon jemand, der die Nachkorrektur beantragt hat, eine Nachricht vom Prüfungsamt erhalten? Habe auch die Nachkorrektur beantragt und bis jetzt leider noch nichts gehört.

Gruß Nicole

Ja, ich habe heute mein Ergebnis der Nachkorrektur erhalten: "die nochmalige Korrektur....hat zu keiner Änderung des Ihnen mitgeteilten Ergebnisses geführt." Schade....:rolleyes
 
Hallo,

laut Wiwi-Prüfungsamt kann man sein Vordiplom auch beantragen, wenn man Recht I oder II nicht bestanden hat. Die Regelung, wonach man eines der beiden Gebiete mit mindestens 50% bestanden haben muss ist also anscheinend weggefallen.
Ich habe die Info von vorderster Front erhalten, ist also Wasserdicht 😀 ! Na dann beantragt mal schön 😛

mehr als 25% muss man aber schon erreicht haben. Das ist klar...


In meinem Briefkasten fand ich heute auch einen weiteren Brief von der Fernuni mit dem Betreff "Recht für Wirtschaftswissenschafteler I und II"

Als ergänzender Hinweis:

Sollten Sie beide Klausuren zu Recht I und Recht II nicht bestanden haben, wird nur die bessere der beiden Klausuren in das Vordiplomzeugnis aufgenommen. Sie können also noch in einem anderen Teilgebiet eine "nicht ausreichende" Leistung ausgleichen

Für mich heißt das, das Gebiet Recht muß NICHT unbedingt bestanden sein.
 
Hallo,

laut Wiwi-Prüfungsamt kann man sein Vordiplom auch beantragen, wenn man Recht I oder II nicht bestanden hat. Die Regelung, wonach man eines der beiden Gebiete mit mindestens 50% bestanden haben muss ist also anscheinend weggefallen.
Ich habe die Info von vorderster Front erhalten, ist also Wasserdicht 😀 ! Na dann beantragt mal schön 😛

mehr als 25% muss man aber schon erreicht haben. Das ist klar...


Hallo liebe Mitstudierenden,

ich habe gerade mit Herrn Dr. Hoffmann telefoniert. Bei mir ist die Situation wie folgt: Recht 1 nicht bestanden, Recht 2 nicht geschrieben. Laut Auskunft ist das Vordiplom bestanden, wenn alle anderen Voraussetzungen zutreffen (7 aus 9 mit je mind. 25 % und im Durchschnitt mind. 50 %). Somit kann ich also feiern gehen und die Recht Unterlagen verbrennen!!!

😀 😀
 
Hallo liebe Mitstudierenden,

ich habe gerade mit Herrn Dr. Hoffmann telefoniert. Bei mir ist die Situation wie folgt: Recht 1 nicht bestanden, Recht 2 nicht geschrieben. Laut Auskunft ist das Vordiplom bestanden, wenn alle anderen Voraussetzungen zutreffen (7 aus 9 mit je mind. 25 % und im Durchschnitt mind. 50 %). Somit kann ich also feiern gehen und die Recht Unterlagen verbrennen!!!

😀 😀 😀

Verbrennen ist das richtige Wort :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :applaus
 
Hallo liebe Mitstudierenden,

ich habe gerade mit Herrn Dr. Hoffmann telefoniert. Bei mir ist die Situation wie folgt: Recht 1 nicht bestanden, Recht 2 nicht geschrieben. Laut Auskunft ist das Vordiplom bestanden, wenn alle anderen Voraussetzungen zutreffen (7 aus 9 mit je mind. 25 % und im Durchschnitt mind. 50 %). Somit kann ich also feiern gehen und die Recht Unterlagen verbrennen!!!

😀 😀 😀

Hallo,
Also auch wenn man noch Klausuren vor sich hat, gilt diese Regelung? Ich habe nämlich dem Prüfungsamt ein E-Mail geschrieben u. bislang keine Antwort erhalten. Ich hab noch 3 Klausuren zu schreiben bis zum Vordiplom u. Recht I mit 33 % leider nicht bestanden? Ich würde die Rechtunterlagen auch so gerne verheizen ..
 
Hallo,
Also auch wenn man noch Klausuren vor sich hat, gilt diese Regelung? Ich habe nämlich dem Prüfungsamt ein E-Mail geschrieben u. bislang keine Antwort erhalten. Ich hab noch 3 Klausuren zu schreiben bis zum Vordiplom u. Recht I mit 33 % leider nicht bestanden? Ich würde die Rechtunterlagen auch so gerne verheizen ..
Ich muss im März noch zwei Klausuren schreiben (Statistik und BWL 3). Laut Herrn Dr. Hoffmann ist das aber egal. Somit gehe ich davon aus, dass die Regelung immer gilt in Zukunft.
 
Oben