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Anfaengerfragen...#2

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ich habe noch ein paar Fragen.... was wuerde passieren, wenn man die EA nicht besteht, klar man wirdn icht zugelassen zur pruefung, aber wie geth es dann damit weiter? Wann muss man sich zur pruefung anmelden?habe hierzu leider immrnoch nichts gefunden... kann man sich auch wieder abmelden? Was ist, wenn man sich entscheidet, aus welchem grund auch immer, an der Pruefung und den EA nicht teilzunehmen? Eine wetere Frage, ob es hier im Forum (habe noch nichts gefunden) einen thread gibt, in dem ueber verchiede Lernmethoden geschrieben wird? Ich bedanke mich im voraus! freeze1
 
Du musst die Hälfte der EAs bestehen, um zur Prüfung zugelassen zu sein, vorher darfst du die Klausur nicht schreiben. Solltest du nicht genug EAs bestehen, muss du dich im nächsten Semster als Wiederholer eintragen.
Zur Prüfung meldet man sich ca. 2-3 Monate vor der Prüfung an und man kann sich bis 2 Wochen vor der Prüfung wieder abmelden.
Es gibt sehr viele Threads über Lernmethoden und Tips zu den Modulen, da muss du ein bisschen suchen...
 
Man kann sich bis 1 Tag vor der Prüfung abmelden. Allerdings muss man in den letzten 2 Wochen vor der Prüfung dann eine "Strafgebühr" von 25 Euro zahlen.
 
Ist es bei Mathe eigentlich so, dass insg. 50 % für beide EA`s bestanden ist? Oder muss man pro EA 50 % bestehen?
 
Siehe auch Posting #2 ...

... bei mehreren EAs in einem Semester reicht es aus, wenn man mindestens die Hälfte der EAs mit mindestens 50 %-Punkten besteht (z. B. 2 von 4).
Es gibt auch Module, bei denen in einem Semester nur 1 (!) EA angeboten wird (z. B. Marketing, Organisation). In diesem Fall muss eben halt diese 1 EA mit mindestens 50 %-Punkten bestanden werden.

Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen, oder?
 
Das ist jetzt nicht böse gemeint, ich Frage auch hier ganz viele Sachen, aber.....: Lies doch die mitgeschickten Hefte Studien- und Prüfungsinformationen, da sind Einsendetermine, Anzahl der benötigten EA undundund übersichtlich aufgelistet
 
Dr Franke Ghostwriter
Zur ersten Frage: So lange, bis du schwarz wirst 😛 Natürlich musst du das Modul als Wiederholer (u. U. kostenpflichtig) belegen (Lassen wir mal evtl. mögliche Winkelzüge außen vor!), um an die EA zu kommen. Ab dem 8. Semester nach Erstbelegung eines Moduls müsstest du das Modul kostenpflichtig neu belegen.

Zur zweiten Frage: Worin sollte der Sinn eines Anmeldesystems bestehen, wenn der Tenor deiner Frage zuträfe?
 
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