Ah,okay.
Dh also,dass man bei Aktien des Umlaufvermögens entweder die AK oder den Wert am Bilanzstichtag nimmt,je nachdem welcher niedriger ist?egal ob dauerhafte wertminderung oder nicht?
Und beim Anlagevermögen nimmt man beide und wenn es dauerhafte ist,dann den Wert am Bilanzstichtag?