Anlage-vs.Umlaufvermögen

Dr Franke Ghostwriter
Anlage-vs.Umlaufvermögen

Hallo!

Bewertet man das Umlaufvermögen (wenn es längerfristig sinkt nur?) immer zum Wert vom Bilanzstichtag und das Anlage vermögen immer zu den Anschaffungskosten und zu dem Wert am Bilanzstichtag?

Liebe Grüße
 
Es gibt das strenge und das gemilderte Niederstwertprinzip.

Strenges Niederstwertprinzip (Umlaufvermögen): auch bei nicht dauerhafter Wertminderung muss der niedrigere Wert (Vgl. Anschaffungskosten - Wert am Bilanzstichtag) verwendet werden.

Gemildertes Niederstwertprinzip (Anlagevermögen): eine Abwertung ist nur dann zwingend, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt (sonst: Wahlrecht).

Die AHK bilden stets die Bewertungsobergrenze.
 
Ah,okay.
Dh also,dass man bei Aktien des Umlaufvermögens entweder die AK oder den Wert am Bilanzstichtag nimmt,je nachdem welcher niedriger ist?egal ob dauerhafte wertminderung oder nicht?
Und beim Anlagevermögen nimmt man beide und wenn es dauerhafte ist,dann den Wert am Bilanzstichtag?
 
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