Anlagenspiegel - genauer "Zuschreibung"

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skippermieze

Dr Franke Ghostwriter
Anlagenspiegel - genauer "Zuschreibung"

Hallo ihr,
wenn ich mir das Thema Anlagenspiegel nochmal versuch zu verinnerlichen, merke ich, dass ich das mit den Zuschreibungen nicht so ganz verstanden hab.
Also es handelt sich ja in einem bestimmten Jahr ersteinmal um eine außerplanmäßige Afa. Wenn der Grund dafür wegfällt muss bei einer GmbH ja zugeschrieben werden. doch dieser Berechnungsvorgang ist mir nicht klar - wie kommt die Zuschreibung auf den Buchwert wieder drauf und wie verhält es sich dann in der Spalte "kumulierte Afa".

Wäre über eine Antwort dankbar

Gruß
skippermieze
 
Der Betrag für die außerplanmäßige Afa ist im Jahr des Wegfalles des Grundes für die Afa wieder zuzuschreiben. Allerdings wurde ja seit der Sonderabschreibung auch der Betrag der planmäßigen Afa korrigiert und somit niedriger angesetzt, als er ohne Sonderabschreibung gewesen wäre. Wenn du jetzt den vollen Betrag der Sonder-AfA wieder zuschreibst, dann ist der Buchwert der Anlage höher als er im gleiche Zeitraum gewesen wäre, wenn es keine Sonderabschreibung gegeben hätte. Demnach ist maximal zu dem Betrag zuzuschreiben, der ohne Sonderabschreibung erreicht worden wäre.

Beispiel einer Maschine die in 01 für 5000 mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren angeschafft wurde. Die Maschine ist linear abzuschreiben.

Daraus folgt bei planmäßiger Abschreibung ein Buchwert von:
01 4000
02 3000
03 2000
04 1000
05 0

Jetzt erfolg im Jahr 02 eine Sonderabschreibung von 1500. 01 bleibt wie gehabt. Ende 02 stehen dann noch 1500 zu Buche. Damit wird eine Neuberechnung der Abschreibungsbeträge notwendig. 1500/3Jahre = 500/Jahr. Das ergäbe folgende Buchwerte:
01 4000
02 1500
03 1000
04 500
05 0

Nun soll im Jahr 04 der Grund für die Sonderabschreibung wegfallen. Würdest du die vollständigen 1500 wieder zuschreiben, hättest du Ende 04 einen Buchwert von 2000, was sinnvollerweise nicht sein sollte. Also nimmst du den regulären Abschreibungsplan von oben und den dortigen Buchwert von 04 (1000) als maximalen Buchwert. D.h. du schreibst nur noch 500 zu.:
01 4000
02 1500
03 1000
04 1000
05 0

Zur Verbuchung im Anlagespiegel. Die 500 übernimmst du in die Spalte Zuschreibung. Da aber Buchwert zu AK + Zuschreibungen - kumulierte Abschreibungen den aktuellen Buchwert ergeben soll, darfst du die Zuschreibung noch nicht von den Abschreibungen abziehen. Die vollen kumulierten Abschreibungen von 4500 sind einzutragen. Folge: 5000(AK)+500(Zuschreibung)-4500(kumulierte AfA) = 1000(Buchwert).
Erst im nächsten Jahr, wenn die Zuschreibung niergendwo mehr auftaucht, ist sie mit den kumulierten AfA zu verrechnen. Sonst würde im Beispiel die kumulierte AfA 5500 betragen, was höher als die AK wäre. Daher Zuschreibung von den kumulierten AfA abziehen.
 
ich danke dir, deine Erklärung ist einfach und gut verständlich.😀

Vielleicht sehen wir uns, unbekannterweise ja in Karlsruhe am Mittwoch. Ansonsten dir viel Glück bei der Klausur.

Gruß
 
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