Anrechnung für BGB I ?

Dr Franke Ghostwriter
Ich bin sowohl bei den WIWIS im Diplom wie auch hier im BoL eingeschrieben.

Im BoL habe ich bisher noch keine Klausur absolviert, während im WIWI-Studium schon einige mehr zu Buche stehen (siehe meine Signatur)

Meine Frage wäre nun, ob man sich wohl eine bestandene Klausur im Fach "Recht f. Wiwi 1" anrechnen lassen kann auf das Modul "BGB 1" im BoL ? Von den Themen sind da doch starke Parallelen finde ich....

Hat da jmd. von euch vllt. Erfahrungen gesammelt, ob das geht, bzw. kann man die Klausur eventl. alternativ für das Propädeutikum nutzen und sich das dann anrechnen lassen?

Klar, ich weiß, dass das PA bei sowas immer das letzte Wort hat, aber eh ich denen schreibe kann ich ja mal hören ob hier nicht vllt jmd. was dazu weiß 🙂

Danke schonmal
 
Stimmt, Eliza hat Recht. Recht I ist für BGB I zu wenig. Bisher hat man immer Recht I & Recht II gebraucht. BGB I ist ja auch ein Rechtsgutachten, während Recht I "nur" MC ist.

Du hättest Dir umgekehrt Zeit gespart. Wer BGB I schreibt, bekommt Recht I - allerdings ohne Note - anerkannt.
 
Okay, das wusste ich bis dato nicht. Auf jeden Fall erstmal danke für eure Infos 🙂

Ich hab eben auf den Seiten der Rewi Fakultät gelesen, dass man Prop. + BGB 1 angerechnet bekommt, wenn man sein Diplom WIWI fertig hat 🙂

Das hiesse für mich ja, ich könnte ja um Zeit zu sparen quasi mit BGB 2 anfangen und mir die o.g. Module später anrechnen lassen oder versteh ich das falsch? (Mit Diplom WIWI würde ich eher fertig sein als mit BoL weil Wiwi bei mir erstmal Vorrang hat)

Oder ist das aus Sicht eines erfahrenen BoL Studenten besser wenn man Prop. jetzt trotzdem schon schreibt? Die Unterlagen hab ich ja schon seit einem Semester vorliegen.

Nur Anrechnungen sind ja immer ohne Note und Prop. ist ja sicher nicht der schwerste Kurs, so dass man da sicher ein bissl was rausholen kann für die Gesamtnote oder? 🙂

Wie würdet ihr das beurteilen?

PS: Muss man sich das im Prop mit den MC Fragen so vorstellen wie bei Recht I oder läuft das da anders? (Ich meine bezügl. "Aufgabenrecycling")
 
Okay, das wusste ich bis dato nicht. Auf jeden Fall erstmal danke für eure Infos 🙂

Ich hab eben auf den Seiten der Rewi Fakultät gelesen, dass man Prop. + BGB 1 angerechnet bekommt, wenn man sein Diplom WIWI fertig hat 🙂

Das hiesse für mich ja, ich könnte ja um Zeit zu sparen quasi mit BGB 2 anfangen und mir die o.g. Module später anrechnen lassen oder versteh ich das falsch? (Mit Diplom WIWI würde ich eher fertig sein als mit BoL weil Wiwi bei mir erstmal Vorrang hat)

Oder ist das aus Sicht eines erfahrenen BoL Studenten besser wenn man Prop. jetzt trotzdem schon schreibt? Die Unterlagen hab ich ja schon seit einem Semester vorliegen.

Nur Anrechnungen sind ja immer ohne Note und Prop. ist ja sicher nicht der schwerste Kurs, so dass man da sicher ein bissl was rausholen kann für die Gesamtnote oder? 🙂

Wie würdet ihr das beurteilen?

PS: Muss man sich das im Prop mit den MC Fragen so vorstellen wie bei Recht I oder läuft das da anders? (Ich meine bezügl. "Aufgabenrecycling")

Hallo,

soweit ich in Deiner Signatur sehe, hast Du auch das Problem, dass Du eben "nur" Recht I hast und damit keine vergleichbare Leistung zu BGB I erbracht hast. BGB I ist durchaus etwas "anderes" als Recht I, zumal es eben ein Rechtsgutachten (!!!) ist und der Teil BGB-AT wesentlich gegenüber dem Fach Recht I weiter in die Tiefe gehend vermittelt wird. Bisher wurde BGB I "nur" anerkannt, wenn der Student Recht I & II nachgeweisen hat! Das Wahlpflichtfach Unternehmensrecht bringt die Anerkennung von UR I.

Vielleicht als wesentlicher Unterschied: In Recht I gibt es grds. immer nur die herrschende Meinung, d.h. ein Sachverhalt ist grds. so, wie es die höchsten Instanzen sagen. Die Rewis schlagen sich dagegen mit diversen Meinungsstreitigkeiten zu diversen Tatbeständen herum. In der Klausur (auch in höheren Semestern) kann es dann durchaus sein, dass man mal so einen Meinungsstreit erörtern muss, wenn es der Schwerpunkt des SV erfordert.

MC-mäßig ist das Prop vergleichbar. Allerdings hast Du eben auch einen StR-Teil (der u.a. im großen Strafrechtmodul klausurrelevant ist) und einen Teil Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Eine KE könnte Dir vertraut sein, die übrigen 4 KEs musst Du noch lernen. Die sind thematisch für Dich Neuland (es sei denn Du hast anderweitig juristische Vorbildung).

Gruß

Sandra
 
Okay, ich merk schon, das ist vom Anspruch her schon ungleich tiefschürfender als Recht f. Wiwi I ... war aber ja auch irgendwie klar....

Wenn Prop. ähnlich "funktioniert" wie Recht I dann schreib ich das glaub ich dieses Semester mit ... hab den Kurs ja bezahlt und in dem Sinne nichts zu verlieren, da mein Herz eh mehr an Wiwi hängt 🙂

Nur wenn ich jetzt nicht mal langsam mitschreibe ist mein Material veraltet wenn ich dann doch noch mal auf den "Geschmack" kommen sollte ....

So wie ich mich selber einschätze denke ich angesichts dessen, es ist am Besten, ich lass den BoL nach dem Prop. einfach mal BoL sein und kümmer mich erstmal ausschliesslich um mein Diplom 🙂

Wenn mich danach das BoL Fieber doch noch packt, dann kann ich mich da ja immer noch drauf stürzen 😉

Danke auf jeden Fall für deine umfangreiche und schnelle Antwort meine liebe Sandra!
 
Bist Du bei BOL ordentlich eingeschrieben ?
Sonst kannst Du die Prop-Klausur nicht mitschreiben.
Das geht nur umgekehrt - als BOLer kannst Du beliebige Wiwi-Klausuren schreiben.

Ach ja, steht ja im ersten Beitrag, hab's vergessen.
 
Okay, ich merk schon, das ist vom Anspruch her schon ungleich tiefschürfender als Recht f. Wiwi I ... war aber ja auch irgendwie klar....

Vom Stoffumfang ist es eigentlich weniger, weil hier in 8 KEs nur BGB-AT vermittelt wird. In Recht I hast Du dagegen eine Einführung in BGB-Schuldrecht AT-BT, Bereicherungsrecht, Delikt- und Sachrecht etc. Dagegen geht BGB I eben mehr in die Tiefe.

Sandra
 
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