Anrechnung Polizeistudium

Dr Franke Ghostwriter
ich bin neu hier und habe direkt mal Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen... zu meiner Person:
Ich Polizeibeamter im gehobenen Dienst und habe zum WS 2013/2014 mein Studium in Teilzeit in Wirtschaftswissenschaften angefangen, möchte micht allerdings zum nächsten Semester für den Bachelor of Laws einschreiben. Ich habe bereits ein Studium von 2008-2011 an der FHöV mit dem Abschluss Diplom Verwaltungswirt- Fachbereich Polizei absolviert. Als Rechtsfächer wurden Strafrecht, Polizei-und Ordnungsrecht,Verwaltungsrecht, Staats-und Verfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht, Verkehrsrecht und Eingriffsrecht gelehrt. Da ich im letzten Studiengang auf Diplom studiert habe wollte ich mich erkundigen welche Module ich mir gegebenenfalls anrechnen lassen könnte. Als mögliche Module kommen für mich in Betracht:
55100 Propädeutikum
55104 Deutsches Staats- und Verfassungsrecht
55107 Strafrecht
55111 Allgemeines Verwaltungsrecht

Falls Wahlmodule ebenfalls angerechnet werden können:

55213 Polizei- und Ordnungsrecht sowie Staatshaftungsrecht
55205 Strafrecht Vertiefung

Über eure Einschätzung bzw. Erfahrungen freue ich mich!

Liebe Grüße

Flakes
 
Hm das mit den Wahlfächern ist wirklich schade....aber ich dachte zumindest Strafrecht oder Staats- und Verfassungsrecht könnte noch angerechnet werden...
 
Ich würde die Anrechnung einfach beantragen! Mehr als ablehnen kann das Prüfungsamt schließlich nicht.
Immerhin spricht der entsprechende Passus (§ 13 Abs. 1 der Prüfungsverfahrensordnung) von "in der Regel", was Argumentationsspielraum lassen könnte.
 
Alles klar ich habe das Prüfungsamt mal angeschrieben und hoffe auf eine baldige Antwort🙂.

Falls jemand von Euch diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht hat, würde ich mich über ein kurzes Feedback freuen😉.
 
angerechnet werden an der FU aus dem NRW-Polizeistudium lediglich: 1.Propädeutikum und 2.Allg. Verwaltungsrecht.

Für eine Anrechnung der strafrechtlichen Module fehlen wohl wesentliche Inhalte (so das Prüfungsamt damals bei meiner tel. Nachfrage); der Umfang und die Tiefe im FHöV-Studium PVD sind ja auch wohl nicht gleichwertig...da haben sie schon recht denke ich. Das Strafrechts-Modul und insbesondere auch das Wahlmodul StR-Vertiefung (aus eigener Erfahrung) setzen ganz andere Schwerpunkte und Anforderungen.

Gleiches gilt wohl für Verfassungsrecht und POR (hier fehlt ja komplett das Staatshaftungsrecht, wird im PVD-Studium nicht gelehrt...wozu auch).

Aber immerhin zwei Module, ist ja fast ein gespartes Semester 😉

Grüße vom Kollegen
 
Bei mir wurden folgende Sachen angerechnet.
55100 Propädeutikum
55104 Deutsches Staats- und Verfassungsrecht
55111 Allgemeines Verwaltungsrecht

Strafrecht/ Polizeirecht nicht, weil ein Teil des Stoffes der FernUni sich unterscheidet. Kannst als Tipp dann aber STR + STR Vertiefung belegen und ohne viel zu tun schreiben/bestehen.
Bei Fragen PM an mich...
 
Ich selbst erwäge auch ein Studium der Rechtswissenschaften in Hagen. Habe einen Pol NRW Bachelor. Wie lief es bei dir mit der Anrechnung @gusimann, was musstest du einreichen?
Denke ich würde dann auch die StrafR Module belegen. AT und BT 1 konnte ich damals blind runterbeten. Wäre super, wenn du auch noch was zu den BGB und WiWi Klausuren sagen könntest!
 
Ich habe Antrag mit meinem Curriculum eingereicht und hatte dann relativ zeitnahe die Anrechnung erhalten.BGB belege ich nächstes Semester. WiWi ist halt totales Neuland. Wobei die erste WiWi Klausur mit dem BWL Klausurbuch vom Prof und den Beispielaufgaben aus VWL dann doch relativ easy zu schaffen ist (Im Bezug auf die Menge und den Inhalt der Skripte)
 
Den letzten Studiengang mit Diplom in meinem Bundesland. Aber ich denke, dass man mit Bachelor das vielleicht sogar noch einfacher anrechnen lassen kann...
 
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