Anrechnung von Rechtsgeschichte

Dr Franke Ghostwriter
Weiß jemand, ob man sich und unter welchen Voraussetzungen man sich Rechtsgeschichte anrechnen lassen kann? Habe im meiner Zeit als Staatsexi Rechtsgeschichte im Studium absolvieren müssen... Ich muss nicht unbedingt noch einmal das Fach schreiben :tuedelue
 
Dürfte sehr schwer werden, da man an der Präsenzuni in der Regel viel weniger SWS für Rechtsgeschichte aufwendet und der Umfang sowie Inhalt aber für eine Anerkennung gleich sein muss.
Irgendwo in der Prüfungsordnung steht etwas zu der Anerkennung von früheren Leistungen für das Masterstudium, die Regelung ist enger als beim LL.B.
 
Ich habe meine Rechtsgeschichtescheine anerkannt bekommen (Grundlagen- und ein Seminarschein) Mag aber auch damit zusammen hängen, dass ich einen Magister in Gesch und Pol hier an der FU gemacht habe.

Frohes Schaffen
 
Also ich habe heute früh die Info vom Prüfungsamt erhalten, dass mir trotz Grundlagen- und dazu Seminarscheins aus ReWi-Zeiten das Modul Rechtsgeschichte nicht angerechnet wird.
 
Japp, die Info habe ich auch vom PA. Rechtsgeschichte wird nicht anerkannt. Da frage ich mich nun wieder, in welchem Verhältnis das Staatsexamen zum Master steht...
 
Das ist reine Willkür seitens der FU. Da scheint jemand an Komplexen zu leiden und will sich wichtig machen. Rational zu erklären ist das nämlich nicht.
 
ich hätte mir sonst gerne meine scheine auch anerkennen lassen. ich habe nämlich dt. rechtsgeschichte und römische rechtsgeschichte damals belegen müssen.
war bei uns pflicht an der uni, sowie rechtssoziologie, rechtsphilosophie.
 
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