Anrechnungen aus Zeiten an der FHöV als Dipl.- Verwaltungsbetriebswirt

Dr Franke Ghostwriter
Anrechnungen aus Zeiten an der FHöV als Dipl.- Verwaltungsbetriebswirt

Hallo zusammen!

Da ich vorab schon ein Studium an der FHöV im Rahmen meiner dualen Ausbildung bei der Stadt gemacht habe, konnte ich mir einige Fächer anrechnen lassen.

Dazu zählen:
BWL III , Recht I + II, Informatik... ääh, ich glaub, das war's... :gruebel:


Vielleicht können wir auf diesem Wege mal einen "Abgleich" starten, da ich schon einige Fächer erfolglos zur Anrechnung habe einreichen lassen, wie z.B. Statistik, da mir mehr als 90% der Lehrinhalte bekannt vorkam.

Vielleicht hattet Ihr ja in manchen Bereichen einfach ein besseres Händchen und wir können uns gegenseitig helfen.

Also: wer hat vorab ein Studium an der FHöV geleistet im Zusammenhang mit seiner Ausbildung als Stadtinspektor (Studiengang: Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre)?

Ich hoffe auf viele Antworten!

Einen schönen Sonntag noch!
Sarah
 
Sarah!

Ich hab das gleiche in Schleswig-Holstein studiert wie du, nur mit dem Unterschied, dass ich das Schwerpunktfach Recht hatte (und nicht BWL). Ich wusste gar nicht, dass man da was anrechnen kann, würde mir aber z. B. die Einführung in die Wirtschaftswissenschaften auch nicht entgehen lassen wollen...😕 obwohl man vielleicht vieles schon kennt. Machst du den Bachelor- oder den Diplomstudiengang? 🙂

Gruß
Silvie
 
Silvie,

ich habe den Diplomstudiengang angefangen, allerdings momentan auf Eis gelegt. Muss erst einmal schauen, wohin mich mein beruflicher Weg führt.

Ich fand es ganz praktisch, mir bereits erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen, da ich dann eher ein Licht am Ende des Tunnels sehe! 😀
Immerhin konnte ich mir da mindestens ein Semester sparen, eher zwei.

Du schriebst, Du habest die gleiche duale Ausbildung vorgeschoben, wie vereinbarst Du Studium und Beruf? Ich finde es äußerst schwer 41 Stunden zu arbeiten (und dann noch momentan viele Überstunden aufgrund der Einführung des NKF) und anschlie0end noch lernen zu müssen.

Welchen Studiengang hast Du gewählt?

Einen schönen Abend noch!
Viele Grüße
Sarah
 
Hey Sarah!

Ich hab den Bachelor-Studiengang gewählt. Schien mir auf dem ersten Blick angenehmer, da man doch nicht so eine ganz lange Zeit verplant und schon die ersten Klausuren angerechnet werden... Ob man dann noch den Master hinterherschiebt, kann man sich immer noch überlegen...

Du, ich weiß selbst noch nicht so ganz wie das laufen soll. Im Moment arbeite ich noch 39 Stunden, da Angestellte, soll aber zum 1.5. verbeamtet werden, was dann bei uns "noch" 40 Stunden bedeutet. Ich denk mal, das Privatleben wird ziemlich zurückgeschraubt, um dem neuen Hobby Studium zu frönen...😱

Komme derzeit abends erst gegen 17:00 Uhr nach Haus, donnerstags erst nach 18:00 Uhr. Wenn dann nicht noch irgendwelche Sitzungen sind.
Ich hab mich aber für das Studium entschieden, weil ich auch nicht abends zu Hause sitzen und auf meine Pension warten will. Da geht halt noch was...😀

Wie weit bist Du denn zurzeit mit Deinem Studium?

Viele Grüße
Silvie
 
Silvie,

ich muss gestehen, mit dem BA habe ich mich gar nicht auseinandergesetzt. Wäre aber evtl. für mich eine Alternative. Da ich beruflich momentan sehr eingebunden bin und erst seit einem halben Jahr bei der Stadt arbeite, muss ich erst einmal schauen, wohin mich mein beruflicher Weg führt. Habe daher voreilig meine Exmatrikulation beantragt... War zeitlich nicht drin, hatte mich aber schon zurückgemeldet fürs Sommersemester und hätte sonst 200 Euro für Kurse gezahlt, die ich nicht bearbeitet hätte. In einem anderen Beitrag kannst Du, wenn es Dich interessiert, mal nachlesen, wie es abgelaufen ist.
Du findest es unter:
#?t=20514

Nun ja, das Studentensek hat mir nun die Möglichkeit gegeben, meine Exmatrikulation bis zum 31.3. zu widerrufen. Ich weiß es nicht. Wenn ich es nicht mache, muss ich mich erneut immatrikulieren und kann nur noch BA studieren, widerrufe ich, dann bin ich noch bei dem Dipl. Studiengang dabei.
Aber momentan kann ich keine Stunden reduzieren. Das Studium ist auf der Arbeit eh nicht angesehen und daher bekomme ich auch keine Unterstützung. Mir wurde gesagt, mit einem Bilanzbuchhalterlehrgang hätte ich eher die Möglichkeit, in den höheren Dienst zu kommen... ist eben eine schwere Entscheidung...

Ach ja, Deine Frage.. ich bin auch erst seit einem Semster dabei.

Was genau meintest Du damit: "Schien mir auf dem ersten Blick angenehmer, da man doch nicht so eine ganz lange Zeit verplant und schon die ersten Klausuren angerechnet werden..."?

Der BA Studiengang ist kürzer, da die Module kompakter sind, d.h., man hat den Stoff des Dipl. Studienganges auf eine kürzere Zeit verteilt?
Was meintst damit, dass Klausuren direkt angerechnet werden?

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende!
Viele Grüße
Sarah
 
Die Klausuren beim Bachelor sind die gleichen wie für die Diplomer.
Ich glaube Sie meinte, dass das Studium kürzer ist und eben noch kürzer wenn man sich Module schon anrechnen lassen kann.

Ich kenne das vom öffentlichen Dienst her so, dass man nur mit dem Diplom II in den höheren Dienst kann, wie das beim Bachelor und Master aussieht weiß ich nicht.
Ich würde die Exmatrikulation zurücknehmen, eventuell nur 1 Kurs belegen und weitermachen 😉
Wenn Du Dich jetzt exmatrikulierst kann Du eben wie Du geschrieben hast nicht mehr auf Diplom studieren und in der Verwaltung ist das Diplom doch noch sehr hoch angesehen.
 
Die Klausuren beim Bachelor sind die gleichen wie für die Diplomer.
Ich glaube Sie meinte, dass das Studium kürzer ist und eben noch kürzer wenn man sich Module schon anrechnen lassen kann.

Beim Vergleich von Bachelor, Master und Diplom herrscht ja immer wieder Verwirrung.

Grundsätzlich sollen Bachelor-Abschlüsse eine eher berufsorientierte Ausrichtung haben.


Stark vereinfacht lässt sich legitim sagen: Der Bachelor steht zwischen Vordiplom und Diplom. Ein Master ist einem Diplom gleichwertig.

Ein Bachelor berechtigt zum Einstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes, ein Master an einer Uni (sowie manche FH-Master) zu einem Einstieg in die des höheren Dienstes.
 
Ich bin Dipl-Verwaltungswirt (FH) alte APrO, sprich erst im Jahr nach mir gabs die Trennung V- und W-Zweig. Mir wurde Recht I anerkannt, sonst nichts.

Durch zusätzliche Ausbildung und Dozententätigkeit wurde mir dann noch EDV anerkannt - das hatte aber nur bedingt mit dem Erststudium zu tun (war auch dort bereits Tutor und StuHi und hatte mehrere EDV-Scheine gemacht)
 
Ja, ich meite, dass das Bachelorstudium erstmal kürzer ist und man sich anschließend immer noch überlegen kann, ob man den Master anhängt.

Wie funktioniert denn, sich Kurse anrechnen zu lassen?

Gruß
Silvie
 
Erst mal vielen Dank für Eure vielen Antworten und privaten Nachrichten. Es ist immer wieder toll auch in der heutigen Zeit auf helfende Leute zu treffen. Ist ja schließlich nicht mehr üblich bei so viel Konkurrenz- und Mistgunstgedanken. 🙁

Also, mir wurde auch nun von anderen Seiten zugetragen, dass der Bachelor nicht unbedingt ausreicht, um die Berechtigung für den höheren Dienst zu bekommen. Da muss man dann den Master anschließen.

Ehrlich gesagt, war es nie mein Anliegen, das Studium nur zu absolvieren, um die Berechtigung für den höheren Dienst zu kommen (welche Stadt befindet sich nicht im HSK? Da habe ich mir zunächst keine Illusionen gemacht, wurde mir ja auch immer so zugetragen). Ich möchte das Studium für mich machen.
Natürlich ist es nett, dann auch Aussicht auf solch eine Stelle zu bekommen, das gebe ich zu 😛

Beruflich hat sich bei mir es in soweit geändert, dass mir eine Wiederbsetzung einer Planstelle zugesagt wurde nach der Projektzeit NKF. Momentan wird sie noch von jemandem besetzt, der in A13hD eingruppiert ist. Allerdings ist die Stelle allein nur eine A11 oder so. Kann man denn die Eingrupperiung aufrecht erhalten, wenn diese Person geht, so dass ich die Möglichkeit hätte, durch das Studium dann auch "irgendwann mal" A13hD auf dieser Stelle durch das Studium zu bekommen oder fällt die Stelle dann mit der Widerbesetzung durch mich auf A11 zurück? 😕
Sorry, wenn ich frage, aber in den ADR Stunden war ich doch immer sehr abgelenkt...

Ihr schriebt, dass es die Berechtigung in den höheren Dienst nur mit dem Diplom II gibt. Heißt das, ich muss WiWi mit Abschluss Dipl. Ökonom belegen oder heißt Diplom II, dass mir das Dipl. Verwaltungsbetriebswirt (FH) als erstes angerechnet wird? 😕


Das Problem ist einfach, dass das Studium einfach keine Akzeptanz erhält. Ich denke, viele "ältere" Mitarbeiter haben die Befürchtung, der "junge Spund" ziehe an einem vorbei. Mag sein, dass auch das nur dahinter steckt.
Es ist klar, dass man mit dem Bilanzbuchhalterlehrgang nur im Zusammenhang mit dem Dienstalterprinzip "irgendwann mal" in den höheren Dienst kommt. Allerdings sind das wohl gefragte Stellen, die hier direkt mit A12 bezahlt werden. Beim MK soll es wohl auch so sein. :weissnich


Zu Eurer Frage: ich habe damals ein Schreiben an den Prof Hoffmann erstellt mit der Bitte, mir die o.g. Fächer anzurechnen. Dazu forderten sie dann sämtliche bereits erbrachten Scheine und das damalige Curriculum an.


Ich wünsche Euch noch viel Erfolg weiterhin im Studium!
Viele Grüße
Sarah
 
Na du warst aber in den ÖD-Recht Stunden seeeehr abgelenkt 😀

Man unterscheidet Planstelle nach Stellenbewertung (in deinem Fall die Wertung nach A 13 hD) und deine persönlichen Voraussetzungen. Die Stelle ist und bleibt so bewertet, wenn sich nichts am Zuschnitt ändert. Und du kannst - nach Erreichen der persönlichen Voraussetzungen - aufsteigen.
 
Axo und Diplom I und II
In Hagen kannst du wählen zwischen
- Diplom I wird zum Bac
- Diplom II - ist das, war in anderen Bundesländern unter einem Uni-Abschluss als Diplom verstanden wird und wird zum Master

Das ist noch ein Relikt aus der Gesamthochschulenzeit. In Ba-Wü kennen wir das Diplom I nicht, das ist bei uns ein FH- oder ein BA-Abschluss. Du musst aber zwingend Dipl II machen, sonst hast du keine persönlichen Aufstiegsvoraussetzungen
 
Ach, Beamtenrecht war einfach viiiel zu spannend. 😀
Aber dank Dir. 😉

Also, das würde heißen bei WiWi

Dipl. I ist Diplom Kauffrau und würde nicht für den hD reichen, da ja vorab gesagt wurde, Bachelor reiche nicht für hD?
Dipl. II ist Diplom Ökonom und ist damit für den hD Voraussetzung (da auch gleichbedeutend mit Master)?
Oder ist auch das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Danke und noch einen schönen Tag!
Sarah
 
Nein - der Titel von Diplom I und II ist identisch: Diplom-Kauffrau oder Diplom-Volkswirtin
 
was an der Regelstudienzeit liegt...für den hD braucht man eine Regelstudienzeit von mindestens 8 Semester, beim DI sind es nur 7...ebenso wie beim BA...
 
Kann es sein, dass Eurere Ausführungen für den höheren Dienst vom Bundesland abhängig sind?

Also in meiner Laufbahnverordnung steht nur eine Hochschulabschluss mit mindestens einer Studienzeit von 3 Jahren.
Wobei der Bachlor hier nicht ausreichend ist. Also meiner Ansicht nach wäre in dem Fall auch Dipl.I vollkommen ausreichend.
 
Ich bin Stadtinspektor und habe "nur" den normalen Verwaltungswirt.
Selbst dieser hat mir die in meiner Sig erkennbaren Anrechnungen gebracht. Beim Verwaltungsbetriebswirt sollten vllt noch das ein oder andere Modul mehr drin sein
 
Steco,

was zählte den alles so zu Deinem Verwaltungswirt-Studium?
Ich bin auch Dipl.-Verwaltungswirtin und habe lediglich recht komplett angerechnet bekommen!
 
Also, ich muss dazusagen, dass ich erst im Sommer 06 fertig geworden bin und daher einer der glücklichen bin, die schon viele Neuerungen in der Ausbildung hatten.

Ich denke, mal ausschlaggend für die Anrechnung (außer Recht) war:

Kosten-Leistungsrechnung
Ext. Rechnungswesen (leider nicht genug für das gleichnamige Modul an dre FeU)
Grdl. der Finanz- und Wirtschaftswissenschaften
Vllt. noch NKF

Ansonsten wüsste ich auch nicht warum.^^ Habe mein komplettes Curriculum dahin geschickt und dann die Daumen gedrückt 🙂 Hat ganz gut geklappt.
 
Hallo Steco,

was zählte den alles so zu Deinem Verwaltungswirt-Studium?
Ich bin auch Dipl.-Verwaltungswirtin und habe lediglich recht komplett angerechnet bekommen!


Hallo!

Ich bin auch Dipl. Verwaltungswirtin, mir wurde nur Recht anerkannt.🙁

Wißt Ihr, wie die Berechnung der Mindestpunktzahl im Grundstudium für uns Dipl. Verwaltungswirte mit Anrechnung "Recht" läuft?

Da Recht ohne Zensur angerechnet wird, weiß ich nicht, auf welche Punktzahl ich insgesamt im Grundstudium kommen muß, ob auch zwei Klausuren als "nicht bestanden" mit 25 Punkten stehen bleiben dürfen etc.

Weiß das einer von Euch?

Ich habe leider auch noch nicht die Seite gefunden, wo draus hervorgeht, welche Fächer man untereinander ausgleichen kann.😱

Danke für Eure Hilfe!
 
Riesenschnecke ... 😀


Hallo!

Ich bin auch Dipl. Verwaltungswirtin, mir wurde nur Recht anerkannt.🙁

Wißt Ihr, wie die Berechnung der Mindestpunktzahl im Grundstudium für uns Dipl. Verwaltungswirte mit Anrechnung "Recht" läuft?

Da Recht ohne Zensur angerechnet wird, weiß ich nicht, auf welche Punktzahl ich insgesamt im Grundstudium kommen muß, ob auch zwei Klausuren als "nicht bestanden" mit 25 Punkten stehen bleiben dürfen etc.

Weiß das einer von Euch?

Ich habe leider auch noch nicht die Seite gefunden, wo draus hervorgeht, welche Fächer man untereinander ausgleichen kann.😱

Danke für Eure Hilfe!
Man muss insgesamt 450 Punkte (durchschnittlich also 50 %- Punkte pro Kurs) für das Vordiplom schaffen. Dabei darf man maximal zwei Teilgebiete (von den insgesamt 9; im Bereich Recht braucht man nur eine Klausur zu absolvieren) nicht bestanden haben, wobei man in diesen beiden Teilgebieten aber mindestens 25 %-Punkte geschafft haben muss; diese beiden nicht bestandenen Teilgebiete kannst du mit einem anderen beliebigen Teilgebiet ausgleichen. 🙂
:guckstduh : Planungen zur Reform des Studienangebots, Seite 7



Für dich gilt diese Ausgleichsregelung natürlich auch, aber nur mit dem Unterschied, dass du nun 8 statt 9 Teilgebiete bestehen musst. Und natürlich sind es dann auch 400 statt 450 Punkte, die du für das Bestehen des Vordiploms brauchst. 🙂
Das ist auch die Aussage des Prüfungsamtes Wiwi.
 
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