Antrag auf Anrechnung von 2 Prüfungen gestellt 5 wurden anerkannt

Dr Franke Ghostwriter
Antrag auf Anrechnung von 2 Prüfungen gestellt, 5 wurden anerkannt

Ich habe für die Module Externes Rechnungswesen (31011) und Einführung in die objektorientierte Programmierung (31221) für Wirtschaftsinformatik (Bachelor) die Anrechnung von erbrachten Prüfungsleistungen beantragt. Dem Antrag lagen recht ausführliche Unterlagen (Ausdrucke aus Modulhandbüchern, Zeugnisse der alten Hochschule) bei. Jetzt schau ich in mein Prüfungskonto und komme aus dem Staunen nicht mehr raus. Man hat mir folgendes anerkannt:

Betriebliche Informationssysteme (31761)
Wirtschaftsmathematik (31081)
Grundzüge der Wirtschaftsinformatik (31071)
Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der BWL (31021)
Externes Rechnungswesen (31011)

😱

Das beantragte Modul Einführung in die objektorientierte Programmierung (31221) wurde demnach nicht anerkannt (obwohl ich da sehr gut passende 10 SWS/ 12 ECTS mit Bestnoten mitgebracht habe). Statt dessen wurden 4 andere Module angerechnet, deren Anrechnung ich überhaupt nicht beantragt habe! 😕

Also gut, wenn man meine Zeugnisse sieht kann ich die Anrechnung für 31021, 31081 und 31071 so einigermaßen nachvollziehen. Diese Module hätte ich jetzt sowieso beantragt, nachdem ich letzte Woche mein Abschlusszeugnis als Bachelor of Business Administration (Niederlande, 240 ECTS) bekommen habe.

Für 31761 kann ich die Anrechnung aber überhaupt nicht verstehen, weil ich da nur 2 ECTS gemacht habe, die damit (betriebliche Informationssysteme) auch nur annähernd in Zusammenhang stehen.

Ist so ein Durcheinander bei der Anrechnung normal?
 
Ich habe für die Module Externes Rechnungswesen (31011) und Einführung in die objektorientierte Programmierung (31221) für Wirtschaftsinformatik (Bachelor) die Anrechnung von erbrachten Prüfungsleistungen beantragt. Dem Antrag lagen recht ausführliche Unterlagen (Ausdrucke aus Modulhandbüchern, Zeugnisse der alten Hochschule) bei. Jetzt schau ich in mein Prüfungskonto und komme aus dem Staunen nicht mehr raus. Man hat mir folgendes anerkannt:

Betriebliche Informationssysteme (31761)
Wirtschaftsmathematik (31081)
Grundzüge der Wirtschaftsinformatik (31071)
Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der BWL (31021)
Externes Rechnungswesen (31011)

😱

Das beantragte Modul Einführung in die objektorientierte Programmierung (31221) wurde demnach nicht anerkannt (obwohl ich da sehr gut passende 10 SWS/ 12 ECTS mit Bestnoten mitgebracht habe). Statt dessen wurden 4 andere Module angerechnet, deren Anrechnung ich überhaupt nicht beantragt habe! 😕

Also gut, wenn man meine Zeugnisse sieht kann ich die Anrechnung für 31021, 31081 und 31071 so einigermaßen nachvollziehen. Diese Module hätte ich jetzt sowieso beantragt, nachdem ich letzte Woche mein Abschlusszeugnis als Bachelor of Business Administration (Niederlande, 240 ECTS) bekommen habe.

Für 31761 kann ich die Anrechnung aber überhaupt nicht verstehen, weil ich da nur 2 ECTS gemacht habe, die damit (betriebliche Informationssysteme) auch nur annähernd in Zusammenhang stehen.

Ist so ein Durcheinander bei der Anrechnung normal?
Das ist aber komisch ... 😕
Normalerweise wird nur angerechnet, was auch beantragt wurde. Denn du musst nix extern Erbrachtes anrechnen lassen, denn einmal angerechnet, ist für immer angerechnet! Außerdem sind das potenzielle Noten, die den Schnitt heben können, daher ist manchmal überlegtes Anrechnen auch sinnvoll, da angerechnete Module immer ohne Note ins Zeugnis eingehen.
Manchmal kann man zwar nicht immer die Anrechnung z. B. des Prüfungsamtes Wiwi nachvollziehen, aber die führen eine Anrechnung in den allermeisten Fällen zugunsten der Studierenden durch.

Wenn du einige der Module nicht angerechnet haben willst, frag unbedingt mal in Hagen nach!


Ich muss!
 
[...]
Manchmal kann man zwar nicht immer die Anrechnung z. B. des Prüfungsamtes Wiwi nachvollziehen, aber die führen eine Anrechnung in den allermeisten Fällen zugunsten der Studierenden durch.

[...]
Ich muss mich mal kurz selbst zitieren. 😀
Was ich mit dem Satz meinte ist, dass das Wiwi-Prüfungsamt nicht einfach so nach ihrem Gutdünken anrechnet, sondern bei Anträgen für die Anrechnung bestimmter Kurse/Module, die betreffenden Kurse/Module wohlwollend vergleicht und anrechnet.
Eine "willkürliche" Anrechnung ist mir bislang aus keinem Fachbereich bekannt. 😕


Ich muss immer noch!
 
Normalerweise wird nur angerechnet, was auch beantragt wurde.

So kenne ich das auch.

Außerdem sind das potenzielle Noten, die den Schnitt heben können, daher ist manchmal überlegtes Anrechnen auch sinnvoll, da angerechnete Module immer ohne Note ins Zeugnis eingehen.

Eben, deshalb habe ich bei der Anrechnung recht genau geplant wie was auszusehen hat.

Aber jetzt sehe ich eben was:

Mir wurde Betriebliche Informationssysteme (31761) angerechnet, aber laut Modulhandbuch benötige ich Betriebliche Informationssysteme (31251). Wie ist das nun wieder einzustufen?
 
Na manchmal wird aber auch mehr als beantragt angerechnet. Ich wollte damals von meinem FH-Diplom BWL 1 und Einführung in die EDV angerechnet bekommen. Bestätigt wurde mir dann noch BWL 3 zusätzlich. Ich fand das gut. Danach habe ich versucht Recht I & II anrechnen zulassen, das wurde dann erstmal abgelehnt. Nach einem Jahr wurde die Prüfungsordnung geändert und Recht I & II wurden zu einem Schein verschmolzen. Daraufhin habe ich die gleichen Unterlagen nochmal eingereicht und ein paar Tage später wurde die Anrechnung bescheinigt.

Gezieltes anrechnen lassen gibt es nicht, anrechnen was geht lautet die Devise!😀

Na auf jeden Fall würde ich an Deiner Stelle aber mal mit dem Prüfungsamt abklären, was da passiert ist. Nicht dass die einen Fehler entdecken, kurz bevor Du Dir das Zeugnis ausstellen lassen willst.
 
Als ich mir damals für den Magisterstudiengang ein paar Kurse im Nebenfach Recht anrechnen lassen wollte, hat man mir ungefragt auch gleich die Zwischenprüfungs- und Abschlussklausuren mit angerechnet.

Scheint also nicht so unüblich zu sein.

Viele Grüße,

Bernd
 
Wiwi (Diplom II BWL): fertig 😉
Magister: Im Hauptstudium,
Hauptfach Geschichte: Zwei Leistungsnachweise (von 3)
Nebenfächer Psychologie und Recht erledigt 🙂
BoL: Angerechnet: Prop. BGB I, BGB IV, alle drei Wahlmodule, den ganzen BWL-Kram 😀; Bestanden: BGB II, BGB III, Arbeitsvertragsrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht, Rhetorik, Verwaltungsrecht 😀;
Horrorvorstellung (aber Zulassung): IPR 😱
Was bist du denn für einer?! 😱😀
Studierste hauptberuflich und kriegst Geld dafür? 😉


Ich muss jetzt raus.
 
Ich habe heute den schriftlichen Bescheid erhalten. Darin steht, dass mir AUCH das Modul Einführung in die objektorientierte Programmierung (31221) anerkannt wurde (was ich neben Externes Rechnungswesen (31011) beantragt hatte). Damit erhöht sich die Zahl auf 6, also 2 Prüfungsleistungen beantragt und 6 angerechnet bekommen. Die 6. Prüfung fehlt einfach nur in der Online-Abfrage. Das habe ich schon per E-Mail reklamiert, mal kucken was dann so alles passiert.

Die Module Wirtschaftsmathematik (31081), Grundzüge der Wirtschaftsinformatik (31071) und Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der BWL (31021) hätte ich jetzt sowieso zur Anerkennung beantragt und falls mir man das wieder streichen sollte werde ich die Anerkennung eben ganz regulär beantragen.
 
Schau doch mal in deine PO.
Da steht doch sicherlich ein Passus, dass gleichwertige Leistungen anerkannt werden. Hab ihn gefunden:
"Studien- und Prüfungsleistungen in vergleichbaren Studiengängen werden ... von Amts wegen angerechnet."

Also wenn du diese Leistungen schon hast, werden sie anerkannt.

Was willst du da reklamieren? Du bekommst doch nicht nur angerechnet, was du beantragen willst. Wenn du denen ein Zeugnis schickst, wo noch mehr draufsteht, was auch äquivalent ist, wird es angerechnet.
 
Schau doch mal in deine PO.
Da steht doch sicherlich ein Passus, dass gleichwertige Leistungen anerkannt werden. Hab ihn gefunden:
"Studien- und Prüfungsleistungen in vergleichbaren Studiengängen werden ... von Amts wegen angerechnet."

Ist ja klar. Man rechnet aber im Regelfall keine 2 SWS/ 3 ECTS erbrachte Leistung für ein gesamtes Modul (6 SWS/ 10 ECTS) an. So erging es mir aber bei Betriebliche Informationssysteme (31761). Naja, ich nehm das dann mal so hin. 😀

Was willst du da reklamieren?

Nur dass Online bei https://toolbox.fernuni-hagen.de/klausur_auskunft/ alle 6 Anerkennungen zu sehen sind, derzeit sehe ich nur 5. Sonst habe ich nichts zu meckern. Den Rest stufe ich als Merkwürdigkeiten ein.

Du bekommst doch nicht nur angerechnet, was du beantragen willst. Wenn du denen ein Zeugnis schickst, wo noch mehr draufsteht, was auch äquivalent ist, wird es angerechnet.

Auf den eingereichten Unterlagen steht aber gar nicht drauf, wie umfangreich die Leistungen gewesen sind. Den Umfang und Lehrinhalt habe ich nur für die zwei Leistungen mitgegeben, die ich beantragt habe. Alles andere scheint man nur anhand des Namens als "vergleichbar" eingestuft zu haben.
 
Auf den eingereichten Unterlagen steht aber gar nicht drauf, wie umfangreich die Leistungen gewesen sind. Den Umfang und Lehrinhalt habe ich nur für die zwei Leistungen mitgegeben, die ich beantragt habe. Alles andere scheint man nur anhand des Namens als "vergleichbar" eingestuft zu haben.

Vielleicht haben sie ja da schon Erfahrungswerte und es gibt ja auch das Internet, wo man mal schnell nachschlagen kann. Oder vielleicht sind sie einfach bei den A-Modulen kulanter.
 
Was bist du denn für einer?! 😱😀

Ich bin FU-Junkie, ein hochgradig Süchtiger. Außerdem will ich ja schließlich mal Universalgelehrter werden. 😉

Und mit geschickter Anrechnung gibts dann immer einen ganzen Abschluss für ein halbes Studium, clever was?

Studierste hauptberuflich und kriegst Geld dafür? 😉

Schön wäre es, aber ich muss meine Kurseinheiten genauso bezahlen wie jeder andere auch. Ich kann dir aber meine Bankverbindung geben, wenn du mich sponsorn willst. 😀

Dankbare Grüße,

Bernd (Bummelstudent seit 1991 😀)
 
Ich studiere auch mehrere Studiengänge und krieg kein Geld dafür - kann man das irgendwo einfordern? 😀😀
Also bitte! Bring hier einige gewisse Leute nicht auf falsche Gedanken! 😉



Ich bin FU-Junkie, ein hochgradig Süchtiger. Außerdem will ich ja schließlich mal Universalgelehrter werden. 😉

Und mit geschickter Anrechnung gibts dann immer einen ganzen Abschluss für ein halbes Studium, clever was?
Diese Anrechnungen müssten dann in deinem Fall wohl teilweise auch zwangsläufig erfolgt sein ... 😉
Diese Technik der geschickten Anrechnung musste mir mal bei Gelegenheit mal beibringen, großer Meister.
b020.gif
😀 Da ich ja auch net irgendwie gesponsert werde, so möchte ich dann wenigstens was umsonst bekommen. 😉



Schön wäre es, aber ich muss meine Kurseinheiten genauso bezahlen wie jeder andere auch. Ich kann dir aber meine Bankverbindung geben, wenn du mich sponsorn willst. 😀

Dankbare Grüße,

Bernd (Bummelstudent seit 1991 😀)
Geld habe ich keins über ... 😛
Aber 18 Jahre Studium ist schon was ... du bist nun quasi volljährig. 😀


So, ich muss jetzt.
 
Einführung in die objektorientierte Programmierung (31221) fehlt in der Online-Abfrage, weil Informatik-Prüfungen dort nicht erscheinen. Also passt alles soweit.

Ich habe über die nicht beantragten Anrechnungen nachgedacht. Wirtschaftsmathematik (31081) wollte ich mir eigentlich demnächst mittels Antrag anrechnen lassen. Nun hat man mir das aber schon vorab, anhand meiner den anderen Anträgen beigelegten Zeugnisse, unerbeten anerkannt. Andere wären über solche Umstände sicherlich überglücklich. Ich habe mir gestern aber eine alte Klausur zu Wirtschaftsmathematik der Fernuni Hagen angeschaut und hab da große Augen bekommen. Denn die fand ich so einfach, dass ich mir mit einer Anerkennung von Wirtschaftsmathematik (31081) eine sichere 1.0 entgehen lassen würde. Im Interesse der Abschlussnote sollte ich mir diese 1.0 keinesfalls entgehen lassen. Also werde ich die ungebetene notenlose Anrechnung von Wirtschaftsmathematik (31081)
rückgängig machen lassen und die Klausur irgendwann mitschreiben.
 
Einführung in die objektorientierte Programmierung (31221) fehlt in der Online-Abfrage, weil Informatik-Prüfungen dort nicht erscheinen. Also passt alles soweit.

Ich habe über die nicht beantragten Anrechnungen nachgedacht. Wirtschaftsmathematik (31081) wollte ich mir eigentlich demnächst mittels Antrag anrechnen lassen. Nun hat man mir das aber schon vorab, anhand meiner den anderen Anträgen beigelegten Zeugnisse, unerbeten anerkannt. Andere wären über solche Umstände sicherlich überglücklich. Ich habe mir gestern aber eine alte Klausur zu Wirtschaftsmathematik der Fernuni Hagen angeschaut und hab da große Augen bekommen. Denn die fand ich so einfach, dass ich mir mit einer Anerkennung von Wirtschaftsmathematik (31081) eine sichere 1.0 entgehen lassen würde. Im Interesse der Abschlussnote sollte ich mir diese 1.0 keinesfalls entgehen lassen. Also werde ich die ungebetene notenlose Anrechnung von Wirtschaftsmathematik (31081)
rückgängig machen lassen und die Klausur irgendwann mitschreiben.
Ja, berichte mal, was du erreichen konntest und was sich ergeben hat! 🙂

Du stellst diesen deinen Antrag auch an das Wiwi-Prüfungsamt?


Ich muss!
 
Nun hat man mir das aber schon vorab, anhand meiner den anderen Anträgen beigelegten Zeugnisse, unerbeten anerkannt. Andere wären über solche Umstände sicherlich überglücklich.

Naja, unerbeten war das nicht, sondern von Amtswegen. Und willst du nicht eigentlich auch mal mit irgendwas fertigwerden? Mit ein paar Klausuren weniger kommst du doch diesem Ziel etwas näher.
 
Naja, unerbeten war das nicht, sondern von Amtswegen. Und willst du nicht eigentlich auch mal mit irgendwas fertigwerden? Mit ein paar Klausuren weniger kommst du doch diesem Ziel etwas näher.
Von Amts wegen geht nur, wenn die Vergleichbarkeit 100 % da ist, quasi Übereinstimmung, wie z. B. beim FeU-internen Wechsel bzw. Anrechnen von Wiwi- und BOL-Modulen! Der Rest ist Auslegungssache des Prüfungsamtes bzw. Argumentation des Antragstellers!
Anrechnen lassen muss man von externen Leistungen gar nix!

Der Kommilitone Fratz hat externe Leistungen zur Anrechnung beantragt! Da ist sicher in den allerwenigstens Fällen eine 100% Vergleichbarkeit gegeben.

@ Fratz: Frag einfach mal beim Prüfungsamt nach. Die können dir verbindliche und die richtige Antwort geben! 🙂


Ich muss jetzt!
 
Naja, unerbeten war das nicht, sondern von Amtswegen.

Ich hatte nie in meinem Leben irgendwas mit Wirtschaftsmathematik zu tun, insoweit wäre eine Anrechnung davon meiner Ansicht nach nicht möglich. Aber das werde ich mal klären.

Und willst du nicht eigentlich auch mal mit irgendwas fertigwerden?

Ich schlussfolgere aus der Frage dass du eine Frau bist.

Mit ein paar Klausuren weniger kommst du doch diesem Ziel etwas näher.

Ich glaube nicht dass du weißt was ich für Ziele habe. Aber ich sags ja, Frauen!
 
Ist so ein Durcheinander bei der Anrechnung normal?

Sag bloß, du bist jetzt traurig weil du nicht so viel studieren darfst😀 Oh du tust mir leid 🙂 Nein im Ernst, sei froh dass man dir soviel herschenkt.

Liebe Grüße

Ich bin auch Anwärter auf Anrechnungen 😉 Ich spekuliere auch auf viel Durcheinander, deswegen hab ich einen ganzen Pack Inhaltsverzeichnise ausgedruckt, abgetackt, und eingeschrieben aufgegeben. Mal sehen
 
Bei mir wurde damals auch bei meinem wechsel nach hagen internes rechnungswesen und das informatikmodul für bachelor wiwi anerkannt, obwohl ich nur einen antrag für internes rewe und externes rewe (wurde nicht anerkannt) gestellt habe...
 
Nein im Ernst, sei froh dass man dir soviel herschenkt.

Nein, bin ich nicht. Ein Erststudium habe ich schon, alles weitere soll nicht nur 2,x sein, sondern besser. Deshalb habe ich das FU-Studium so "geplant" (passende Scheine an eienr Präsenzhochschule gemacht), dass fast alle auswenig-lern-Fächer (sozusagen der Wiwi-Bereich) notenlos anerkannt werden können und alles was mir liegt (wie Wirtschaftsmathematik) schreibe ich mit.

Ich habe noch keinen schriftlichen Bescheid auf meinen WiMa-Widerspruch erhalten, aber Online ist die Anerkennung für Wirtschaftsmathematik schon verschwunden. Alles bestens!
 
Deshalb habe ich das FU-Studium so "geplant" (passende Scheine an eienr Präsenzhochschule gemacht), dass fast alle auswenig-lern-Fächer (sozusagen der Wiwi-Bereich) notenlos anerkannt werden können und alles was mir liegt (wie Wirtschaftsmathematik) schreibe ich mit.

Das ist ja auch nicht so fair. Wäre ja ein Abschluss nach Mass. Wenn sowas durchgeht, wäre es ungerecht. Deswegen bin ich auch der Meinung, dass die Uni hier korrekt war. Das wenn Sachen schon bestanden sind, diese auch übernommen werden.

Entweder alles oder nix. Sich nur passendes aussuchen, kann ja nicht sein.
 
Aber was soll man denn mit Frauen diskutieren, die so was nicht akzeptieren können und die auch nicht lesen können, dass ich geschrieben habe, dass ich WiMa nie in meinem Leben gehabt habe.

Du wiederspricht dir doch permanent. Ich kann nämlich lesen, aber du wahrscheinlich nicht richtig schreiben. In mind. zwei Beiträgen schreibst du, dass du eh vorhattest es anzurechnen. Also muss das Fach, was anerkannt wurde, doch Mahtheniveau gehabt haben. Und dann plötzlich ärgerst du dich, dass es gemacht wurde. Nur weil du eine Klausur gesehen hast, die du einfach fandest. 😕😕😕

Wirtschaftsmathematik (31081) wollte ich mir eigentlich demnächst mittels Antrag anrechnen lassen. Nun hat man mir das aber schon vorab, anhand meiner den anderen Anträgen beigelegten Zeugnisse, unerbeten anerkannt.
 
Ich vermute der Schein WiMa wurde dir einfach "amtswegig" anerkannt. Vielleicht hast du so umfangreiche Prüfung in anderen mathematischen Fächern gemacht. Wieviele ECTS Points bzw SWS hast du in deinem Vorstudium schon geschafft?

Ich bin mir sicher das wurde einfach amtswegig anerkannt! Da kann man nichts mehr dagegen machen.
 
Doch, kann sein. Aber was soll man denn mit Frauen diskutieren, die so was nicht akzeptieren können und die auch nicht lesen können, dass ich geschrieben habe, dass ich WiMa nie in meinem Leben gehabt habe.

Leicht reizbar oder wie? 😉

Wie heißt es so schön "das Leben ist kein Wunschkonzert" und das trifft auch auf die Uni zu... ALLES was anerkannt werden kann MUSS auch anerkannt werden eben aus den Gründen die Amber-Ann schon genannt hat!!!

Das hat auch nichts mit der Fernuni zu tun... sondern ist überall so!
 
ALLES was anerkannt werden kann MUSS auch anerkannt werden eben aus den Gründen die Amber-Ann schon genannt hat!
Das war überhaupt nicht das, was Amber-Ann begründet hat. Wenn es so wäre, wie du jetzt sagst, dann müsste man bei der Einschreibung den gesamten Studieninhalt des Erststudiums angeben.
 
Leicht reizbar oder wie? 😉

Wie heißt es so schön "das Leben ist kein Wunschkonzert" und das trifft auch auf die Uni zu... ALLES was anerkannt werden kann MUSS auch anerkannt werden eben aus den Gründen die Amber-Ann schon genannt hat!!!

Das hat auch nichts mit der Fernuni zu tun... sondern ist überall so!


Deine Aussage ist undeutlich formuliert. Nicht alles, was anerkannt werden KANN, MUSS auch anerkannt werden.

Ich allein entscheide, ob ich einen Antrag auf Anerkennung irgendwelcher Leistungen stelle.

Wenn ich es nicht tue, dann wird natürlich nichts anerkannt, obwohl es vielleicht anerkannt würde.

Ob die FU allerdings im Falle einer Antragstellung diesen ohne weiteres umdeuten, erweitern, kürzen etc. darf, scheint keine(r) von uns wirklich rechtssicher zu wissen. Ich jedenfalls weiß es nicht.
 
Vielleicht hast du so umfangreiche Prüfung in anderen mathematischen Fächern gemacht. Wieviele ECTS Points bzw SWS hast du in deinem Vorstudium schon geschafft?

12 SWS/ 15 ECTS in Mathematik für Informatiker und Ingenieure (aber nur an einer FH-Niveau, also eigentlich nur Wiederholung der Schulmathematik).

Wie ich schon schrieb, bei der Online-Abfrage hat man nach meiner Begründung WiMa schon wieder rausgenommen, jetzt warte ich mal auf den schriftlichen Bescheid und dann kann ich "mein Studium nach Maß" fortsetzen.

Ich zitiere auch mal den Pragraph der Prüfungsordnung, der die Anerkennung von Amts wegen enthält, weil das hier schon des öfteren angesprochen wurde (identische Formulierung bei WI-Bachelor und Wiwi-Bachelor):

§ 7 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Studien- und Prüfungsleistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorstudiengängen und weiteren vergleichbaren Studiengängen an wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden von Amts wegen angerechnet.
(2) Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen als wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden von Amts wegen angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.

Der ist sehr pro-studentisch formuliert, andere Prüfungsordnungen (auch an der Fernuni Hagen) sind da deutlich härter. Der Absatz 2 lässt ja dann scheinbar sogar die Anerkennung von Prüfungsleistungen zu, die an einer staatlich nicht anerkannten BA (nicht alle BA sind staatlich anerkannt bzw. nicht alle haben Hochschulstatus) oder VWA gemacht wurden.

Übersehen sollte man aber nicht, dass Prüfungsleistungen bei einer Anerkennung auch vom Umfang her gleichwertig sein sollen (Bologna-Abkommen).

ALLES was anerkannt werden kann MUSS auch anerkannt werden eben aus den Gründen die Amber-Ann schon genannt hat!!!

Richtig, wenn kann dann muss. Wenn nicht kann (weil nicht passt) dann auch nicht darf.

Das hat auch nichts mit der Fernuni zu tun... sondern ist überall so!

Das stimmt aber nicht.
 
§ 7 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Studien- und Prüfungsleistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorstudiengängen und weiteren vergleichbaren Studiengängen an wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden von Amts wegen angerechnet.

(2) Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen als wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden von Amts wegen angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.


Das ist meines Erachtens wie folgt zu verstehen:

Habe ich in Deutschland BWL studiert und z. B. Wirtschafts-Mathe bestanden, wird dem Antrag ohne weitere inhaltlich Prüfung stattgegeben. Habe ich in Deutschland z. B. Chemie studiert und Mathe für Naturwissenschaftler bestanden, dann findet eine inhaltliche Prüfung statt. Wenn dabei Gleichwertigkeit festgestellt, erfolgt die Anerkennung.


"Von Amts wegen" hat wohl mehrere Bedeutungen:
Im politischen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Ausdruck von Amts wegen, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Handlung ohne Antrag oder sonstige verfahreneinleitende Maßnahme von sich aus vornimmt.
 
Das ist meines Erachtens wie folgt zu verstehen:

Habe ich in Deutschland BWL studiert und z. B. Wirtschafts-Mathe bestanden, wird dem Antrag ohne weitere inhaltlich Prüfung stattgegeben. Habe ich in Deutschland z. B. Chemie studiert und Mathe für Naturwissenschaftler bestanden, dann findet eine inhaltliche Prüfung statt. Wenn dabei Gleichwertigkeit festgestellt, erfolgt die Anerkennung.

So stimmt das nun wieder auch nicht. Es ist wahrscheinlich egal, ob du BWL oder Chemie studiert hast bei Mathe. Unser Mathe für Wiwi unterscheidet sich ja nicht so sehr von anderen Matherichtungen.
Es kommt immer auf das Fach an. Wer irgendein Studium gemacht hat und schon Mathe dort bestanden hat, braucht das hier nicht machen. Anders kann es bei einem anderen Fach sein. Und wahrscheinlich sind sie hier eh kulanter bei den A-Modulen.

Mathe ist denen anscheinend eh nicht so wichtig, wenn sie es demnächst sogar mit Statistik zusammenschmeissen.
 
So stimmt das nun wieder auch nicht. Es ist wahrscheinlich egal, ob du BWL oder Chemie studiert hast bei Mathe. Unser Mathe für Wiwi unterscheidet sich ja nicht so sehr von anderen Matherichtungen.
Es kommt immer auf das Fach an. Wer irgendein Studium gemacht hat und schon Mathe dort bestanden hat, braucht das hier nicht machen. Anders kann es bei einem anderen Fach sein. Und wahrscheinlich sind sie hier eh kulanter bei den A-Modulen.

Mathe ist denen anscheinend eh nicht so wichtig, wenn sie es demnächst sogar mit Statistik zusammenschmeissen.


"Wahrscheinlich" hast du in diesem Fall keine Ahnung.

Es gibt klare Vorgaben, welche Leistungen aus welchen Fächern als gleichwertig angesehen werden.

Ich jedenfalls weiß ganz genau, warum man bei mir Mathe anerkannt hat. Es handelte sich um eine Prüfungsleistung aus einem anderen (aber nicht vergleichbaren) Studiengang, bei der Gleichwertigkeit festgestellt worden ist.

Wenn sich "mein altes" Mathe als nicht gleichwertig herausgestellt hätte, hätte ich Mathe an der FU bearbeiten müssen.

Es kommt also nicht nur auf das Fach, sondern auch - wenn nicht sogar hautpsächlich - auf die Inhalte der Prüfungsleistung an.

Wie ich schon schrieb: "Wahrscheinlich" hast du in diesem Fall keine Ahnung. :mad
 
Das ist meines Erachtens wie folgt zu verstehen:

Habe ich in Deutschland BWL studiert und z. B. Wirtschafts-Mathe bestanden, wird dem Antrag ohne weitere inhaltlich Prüfung stattgegeben. Habe ich in Deutschland z. B. Chemie studiert und Mathe für Naturwissenschaftler bestanden, dann findet eine inhaltliche Prüfung statt. Wenn dabei Gleichwertigkeit festgestellt, erfolgt die Anerkennung.

Exakt so sehe ich das auch.

So stimmt das nun wieder auch nicht. Es ist wahrscheinlich egal, ob du BWL oder Chemie studiert hast bei Mathe.
Unser Mathe für Wiwi unterscheidet sich ja nicht so sehr von anderen Matherichtungen.

Nee, also wirklich nicht. Wenn ein Mathematiker studiert hat dann steckt der so ziemlich alle mathematischen Abarten ein, aber Wiwi-Mathe mit Mathematik für Informatiker oder Mathematik für Ingenieure zu vergleichen ist total unsinnig. Das hat so viele Gemeinsamkeiten wie Senf mit Marmelade. Ich halte es jedenfalls für die Ausnahme der Ausnahmen, wenn ein Wiwi mit komplexen Zahlen rechnet oder Fourier-Reihen entwickelt.

Mathe ist denen anscheinend eh nicht so wichtig, wenn sie es demnächst sogar mit Statistik zusammenschmeissen.

Das gibt mir allerdings auch zu denken.

Sehe ich das richtig, dass der bisherige Wiwi-Bachelor-Student keinerlei Statistik machen musste?
 
Es kommt also nicht nur auf das Fach, sondern auch - wenn nicht sogar hautpsächlich - auf die Inhalte der Prüfungsleistung an.

Wie ich schon schrieb: "Wahrscheinlich" hast du in diesem Fall keine Ahnung. 😡

Anscheinend verstehst du es etwas anders. Aber Fach und Inhalte ist in dem Fall dasselbe. Die Inhalte in dem Fach Wirtschaftsmathe sind wahrscheinlich nicht so hoch und mit vielen Bereichen äquivalent, so dass dieses Fach locker angerechnet werden kann. Bei anderen Fächern ist es anders, weil die Inhalte differenziert sein können. Mathe ist Mathe. Da sind die Anforderungen hier an der FU nicht sehr hoch.
 
Anscheinend verstehst du es etwas anders. Aber Fach und Inhalte ist in dem Fall dasselbe. Die Inhalte in dem Fach Wirtschaftsmathe sind wahrscheinlich nicht so hoch und mit vielen Bereichen äquivalent, so dass dieses Fach locker angerechnet werden kann. Bei anderen Fächern ist es anders, weil die Inhalte differenziert sein können. Mathe ist Mathe. Da sind die Anforderungen hier an der FU nicht sehr hoch.


Mathe ist nicht gleich Mathe.

Es kommt auch darauf an, was in Mathe behandelt worden ist und welchen SWS-Umfang der Kurs (oder welchen Namen man dem Kind auch immer gibt) hatte.

Aber es könnte sein, dass du das ja wahrscheinlich auch besser weißt.
 
Wie lange dauert so eine Anrechnung eigentlich. Ich habe meinen Antrag vor über 4 Wochen gestellt. liebe grüße
 
Das gleiche.

Viel wichtiger ist aber, dass du nicht über meine Anträge entscheidest. Zum Glück.

Ist mir eigentlich auch egal. Wenn jemand länger studieren will und Kurse extra bezahlen will, die dann eh nur minimal wert sind, dann soll er es eben machen.
Aber dann bitte nicht wieder jammern, dass der Staat einem da finanziell nicht unterstützt.
 
Darf ich in dem Zusammenhang mal eine ganz andere Frage stellen (weil mir die Suchfunktion nicht wirklich geholfen hat und die Fernuni-Seite offensichtlich gerade nicht will):

Angenommen ich würde mir als LL.B.-Student "WInfo" als Wahlmodul anrechnen lassen wollen (weil ich in meinem ersten Studienleben mal dachte, Informatik würde mir Spaß machen...), stelle ich den Antrag auf Anrechnung beim ReWi PA oder bei den WiWis? Und kann ich überhaupt nur ein Wahlmodul anrechnen lassen?
 
Angenommen ich würde mir als LL.B.-Student "WInfo" als Wahlmodul anrechnen lassen wollen (weil ich in meinem ersten Studienleben mal dachte, Informatik würde mir Spaß machen...), stelle ich den Antrag auf Anrechnung beim ReWi PA oder bei den WiWis? Und kann ich überhaupt nur ein Wahlmodul anrechnen lassen?
Ich gehe davon aus, daß Rewi zuständig ist.
Ich hatte per Mail mal nachgefragt, ob mir Ewiwi anerkannt würde und das PA Rewi hat auch geantwortet und mich nicht weitergeschickt
 
Darf ich in dem Zusammenhang mal eine ganz andere Frage stellen (weil mir die Suchfunktion nicht wirklich geholfen hat und die Fernuni-Seite offensichtlich gerade nicht will):

Angenommen ich würde mir als LL.B.-Student "WInfo" als Wahlmodul anrechnen lassen wollen (weil ich in meinem ersten Studienleben mal dachte, Informatik würde mir Spaß machen...), stelle ich den Antrag auf Anrechnung beim ReWi PA oder bei den WiWis? Und kann ich überhaupt nur ein Wahlmodul anrechnen lassen?

Die Prüfungsämter sind nicht für die Fächer zuständig sondern für die Studenten. Wer Bol studiert geht zum Rewi-Prüfungsamt und wer Wiwi studiert zum Wiwi-Prüfungsamt. Da liegen auch die Akten (sofern nicht alles Computer ist).
 
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