Arbeitslosengeld

Dr Franke Ghostwriter
ich studiere seid 2 Semestern an der Fernuni BoL als Vollzeitstudentin und habe eine Teilzeitstelle und einen 400 € Job. Jetzt geht mein Arbeitgeber pleite und ich verliere die Teilzeitstelle, d.h., ich werde mich wohl arbeitslos melden müssen. Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld, wenn ich Vollzeitstudentin bin? Meine Arbl.osen und Krankenversicherung und sonstiges habe ich ja bezahlt...
bin jetzt verwirrt über meinen Status...bin ich jetzt Studentin gewesen oder Arbeitnehmerin? pein...habe mir da bei der Einschreibung gar keine Gedanken drüber gemacht...pein :-(
Sollte ich dann besser in den Teilzeitstudiengang wechseln...bin jetzt sowas von verwirrt und über Antworten sehr dankbar...

liebe grüße alaxo
 
Hi,
ich studiere seid 2 Semestern an der Fernuni BoL als Vollzeitstudentin und habe eine Teilzeitstelle und einen 400 € Job. Jetzt geht mein Arbeitgeber pleite und ich verliere die Teilzeitstelle, d.h., ich werde mich wohl arbeitslos melden müssen. Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld, wenn ich Vollzeitstudentin bin?

Nur wenn du kurz vorm Abschluss stehen würdest (Härtefallregelung)

Meine Arbl.osen und Krankenversicherung und sonstiges habe ich ja bezahlt...

Das interessiert nicht.

bin jetzt verwirrt über meinen Status...bin ich jetzt Studentin gewesen oder Arbeitnehmerin?

Ganz egal was du gewesen bist, es zählt was du bist, nämlich VOllzeitstudentin.

Sollte ich dann besser in den Teilzeitstudiengang wechseln...

Auf jeden Fall!

Aber warte mal: Wie alt bist du?
 
Danke für die schnelle und ernüchternde antwort...bin dieses jahr 30 geworden...
habe jetzt die möglichkeit einen neuen teilzeitjob zu bekommen, der 400€ job wird dann also teilzeit, dann sollte ich wohl trotzdem auch besser ins teilzeitstudium wechseln, ne?!??
 
Und noch was...kommen jetzt eventuelle zahlungen auf mich zu weil ich zuviel gearbeitet habe während meiner studienzeit....??????
 
danke für die schnelle und ernüchternde antwort...bin dieses jahr 30 geworden...

Willkommen im Rentenalter! 🙂

Ich habe wegen Bafög gefragt, aber der Zug ist mit der 3 vorn dran abgefahren (es sei denn du hast eben erst auf dem zweiten Bildungsweg dein Abi gemacht)

habe jetzt die möglichkeit einen neuen teilzeitjob zu bekommen, der 400€ job wird dann also teilzeit, dann sollte ich wohl trotzdem auch besser ins teilzeitstudium wechseln, ne?!??

Auf jeden Fall ins Teilzeitstudium wechseln!

und noch was...kommen jetzt eventuelle zahlungen auf mich zu weil ich zuviel gearbeitet habe während meiner studienzeit....??????

Nein. Aber du musst deine Krankenversicherung bezahlen solang du arbeitslos bist, du keine Bezüge von irgendwo bekommst und du nicht familienversichert bist. Die KV kostet dich im Monat etwa 130 Euro.

Aber irgendwas stimmt bei dir nicht, ich bin mir nämlich gerade nicht sicher, ob man mit einem 400-Euro-Job überhaupt richtig krankenversichert ist. Bist du verheiratet und kannst eine Familienversicherung bei deiner besseren Hälfte nutzen?
 
Rentenalter.....jaja...schnüf
ich war in dieser gleitzone und war ja über die teilzeitstelle krankenversichert und nicht nur allein mit dem 400 euro job...
naja, ein wirrwarr, zum glück muß ich nichts nachzahlen und habe eine neue teilzeitstelle (glück gehabt, dass aus dem 400 € job ne anstellung wurde!! 🙂
also danke nochmal für deinen rat und deine antworten...
werde mich fürs kommende semester im teilzeitstudiengang einschreiben/bzw. ummelden (oder wie ach immer es heißt )
danke nochmal und liebe grüße
 
Achso, jetzt hab ich's richtig gelesen, Teilzeitjob und zusätzlicher 400-Euro-Job. Dann bist du nach dem Verlust des Teilzeitjobs erst dann krankenversichert, wenn du mehr als einen 400-Euro-Job hast, also achte darauf dass das der Übergang von 400-Euro auf Teilzeit spätestens mit dem Verlust des ersten Teilzeitjobs erfolgt. Dann brauchst du dir keinerlei Sorgen zu machen.
 
Danke nochmal an alle für eure schnellen antworten...werde mich auf jeden fall als teilzeit studentin einschreiben nächstes semester ...

schöne nacht noch
 
NICHT tun! Manche sperren einem den Bezug des ALGs und fordern zurück. Das wäre nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Der Tipp ist gar nicht gut. 😱

Dieses Obrigkeitsdenken ist bei ARGE/Arbeitsamt fehl am Platz. Ein Teilzeitstudent sollte sein Studium ruhig verschweigen, weil das Teilzeitstudium irrelevant für den Leistungsbezug und eine mögliche Vollzeitbeschäftigung ist. Nur weil das Amt in Formularen etwas wissen will heißt das noch lange nicht dass man denen alles mitteilen muss!

BTW:
Prüfbericht Liegt Vor: Arge Verstößt Gegen Datenschutz • Artikel • Lübecker Nachrichten
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20060712-alg2.htm

Nur weil man von denen eine Leistung bezieht heißt noch lange nicht, dass man sich nackt auszieht oder zum gläsernen Bürger macht.
 
Klar Fratz - ich habe nur schon Leute aufs Gericht begleitet, die 2 Monate kein Geld gesehen haben und die ARGE bzw. die Arbeitsagentur die Leistungen kurzerhand gestrichen hat. Kommt blöd, wenn man seinen Lebensunterhalt auf einmal nicht mehr bestreiten kann und Obdachlosigkeit wegen fristloser Kündigung droht.

In so einem Fall versucht man den Ärger vorab zu umschiffen, als einfach mal so drauf los zu steuern. Denn beim Kürzen und Streichen sind die ARGEn leider immer schnell dabei, aber die Leistungen wieder rauszurücken, das wollen sie nicht.

Aber aus Erfahrung wird man klug und manche Leute auch aus Schaden.
 
Klar Fratz - ich habe nur schon Leute aufs Gericht begleitet, ...

Und, Verfahren gewonnen oder verloren?

Du kannst ja hier gern weibliche Panik verbreiten, ist trotzdem unbegründet. Aber als erstes würde ich mich mal fragen, woher das Amt in deinem Fall wusste, dass der/die LeistungsempfängerIn studiert!

Bei meiner ARGE wurde der Antrag nicht mal angenommen, wenn man FU-Teilzeit-Student gewesen ist. Da wurde man kurzerhand wieder heim geschickt. Da kannst ja mal versuchen zu klagen wenn du noch nicht einmal deinen Antrag abgegeben hast (weil man ihn dir wegen "ganz offensichtlicher Nichtzuständigkeit" gar nicht erst anbgenommen hat).

Deshalb: Teilzeitstudium verschweigen, weil es die ARGE/Arbeitsamt absolut nichts angeht und solang da Idioten sitzen, die nicht wissen was ein Teilzeitstatus ist, müsste man selber ein Idiot sein, wenn man es denen auch noch auf die Nase bindet und man sich damit Ärger einhandelt. Die Ämter erheben viel zu viele Daten, die sie weder was angehen noch dass diese Daten für den Leistungsbezug notwendig wären.
 
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