Aufdeckung stiller Reserven

Dr Franke Ghostwriter
Und noch eine kurze Frage:
Im Rahmen der entgeltlichen Veräußerung von Mitunternehmeranteilen sind die stillen Reserven aufzudecken, sofern der Veräußerungspreis über dem Buchwert liegt.
In allen Beispielfällen entspricht der VP entweder exakt dem Buchwert + stille Reserven oder übersteigt selbst diese. Im letzteren Fall ist ein derivativer Firmenwert anzusetzen. Klaro.

Wie geht man vor, wenn der VP zwar über dem Buchwert aber unter Buchwert + stille Reserven liegt? Muss man dann den den BW übersteigenden Teil prozentual auf die jeweiligen WG (entsprechend der enthaltenen stillen Reserven) umlegen?
Eine kurze Bestätigung wäre schön.
 
Karl,

vielen Dank für deine Mühen. Allerdings glaube ich, dass dadurch meine Frage nicht wirklich beantwortet wird. Der negative Geschäftswert bezieht sich, sofern ich das richtig verstanden habe, auf Fälle, bei denen der VP nicht einmal den Buchwert der WG deckt.
Ich wollte aber eigentlich etwas anderes wissen... bin mir aber mittlerweile selbst sicher geworden, wie der Fall zu lösen ist.
Übersteigt der VP den Buchwert, reicht aber nicht aus, um alle stillen Reserven aufzudecken, müssen die stillen Reserven der einzelnen WG ins Verhältnis gesetzt werden zur Gesamtsumme der stillen Reserven. Anhand dieses Prozentsatzes lässt sich dann der Anteil des den Buchwert übersteigenden Teils des VP ermitteln.
Ok, das war wahrscheinlich wenig verständlich.

Einfaches BSP:
Buchwert AV 100.000
Buchwert UV 100.000
Eigenkapital 200.000
Teilwert AV 140.000
Teilwert UV 110.000
Veräußerungspreis 220.000 => 20.000 stille Reserven sind aufzudecken
stille Reserven AV: 40.000 (= 80% aller stille Reserven)
stille Reserven UV: 10.000 (= 20% " )
stille Reserven ges: 50.000 ; das ist mehr als aufgedeckt werden müsste.

Meine ursprüngliche Frage lautete, wie sind die 20.000 zu verteilen. Im Skript kommt so ein Fall nicht vor. Negativer Geschäftswert ist nicht einschlägig.
So, wie es aussieht, müssten 80% der 20.000 dem AV und 20% der 20.000 dem UV zugeschlagen werden, also:
Bilanzansatz AV: 100.000 + 16.000 = 116.000
Bilanzansatz UV: 100.000 + 04.000 = 104.000
neues KapKonto: 220.000
Bilanzsumme: 220.000
 
ceepeebee,

sorry, hatte ich überlesen. Hier muss spiegelbildlich wie zuerst beim negativen Firmenwert (Abstockung der BW auf ggf. niedrigere TW) eine Aufstockung der Buchwerte vorgenommen werden. Dein Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mE auch richtig. Die Verbindlichkeiten scheinen hier nicht vom Käufer übernommen zu werden.
Gruß
Karl
 
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