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Die KE gibts nur in den 16 SWS, ja? Leider hab ich "nur" 12 SWS belegt...vielleicht kannst Du (wenn sich niemand meldet) das Problem kurz beschreiben (ohne direkte Zitate wg. Urheberrecht), dann versuch ichs mal
Also ganz kurz, wo das Problem steckt:
Veräußerungsgewinn: 160.000 Euro (Veräußerer 55 Jahre alt)
Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EstG: 51.200 Euro 😕
und dann im Fußnoten zu dem Betrag: Es handelt sich um den Betrag, der sich nach Art. 23 StÄndG 2001-E als Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG ergibt.
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Der Typ hat noch eine Ehefrau, beide sind konfessionslos, und haben noch ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. 120.000 Euro. Aber hier geht es ja nicht darum..
ich glaube, daß die KE nicht aktuell ist. Der Freibetrag war einmal 51.200 EUR, der Auflösungsgewinn ab dem sich das ganze mindert war 154.000 EUR, sodaß ab einem Veräußerungsgewinn von 205.200 EUR alles zu versteuern war (Rechtsstand 1.1.02). Die heutigen Werte sind niedriger, siehe §16 IV.
Hmmm...das wären nach meinen Berechnungen 21.000 EUR:
eigentlich ist der FB 45.000 EUR (Satz 1) - der wird aber gesenkt, wenn der Vräußerungsgewinn 136.000 übersteigt, eben um den übersteigenden Betrag, hier also 160.000-136.000 = 26.000 EUR
Also: 45.000 EUR - 26.000 EUR = 21.000 EUR
Art. 23 des StÄndG 2001 betrifft übrigens nicht das EStG, sondern das Rennwett- und Lotteriegesetz :confused
@Nils: das kann sein, dass mein Skript veraltet ist. Ich habe die nicht in diesem Semester bestellt. Könntest du bitte den aktuellsten Stand kurz abschreiben? Ich meine nur die Beträge:
Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags / Maximale Teilaufstockung / Vollaufstockung
Freibetrag
zu versteuerndes Einkommen
Und noch eine Frage: Ist der Mindeststeuersatz gem.§34 Abs. 3 i.V.m § 52 Abs. 47 EStG bei dir auch erwähnt?
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."