Aufgabe 2

Dr Franke Ghostwriter
ich verstehe bei Aufgabe 2 die Rechtsfolgen für die Kap.ges. nicht.
A-GmbH: Einstufung in 2007 als Gruppe 3, warum in der Rechtsfolge dann nur als Gruppe 2? 😕Ich würde sie in 3 einstufen.

C-AG: Einstufung in 2007 als Gruppe 1, warum in der Rechtsfolge dann als Gruppe 2 und nicht 1?

Bitte erklärt mir das mal.

Lg
Gabi
 
Akeeda,

also so wie ich das sehe, muss die Rechtsfolgen Stufe in den letzten beiden Jahren schon aufgetreten sein um wirksam zu werden, ansonsten gilt wohl das was am nächsten an der aktuellen Stufe dran ist.

Ich gebe zu, die Erklärung ist ein bisschen holprig, aber so merke ich mir das zumindest 😉

A-GmbH ist in 2007 zwar auf Gruppe 3, die bis dahin gültige Rechtsfolge ist aber Stufe 1. Da die zählenden Jahre die Gruppeneinstufung 2 + 3 haben, kann das Unternehmen nicht sofort auf 3 aufsteigen, sondern erst ein mal auf 2

C-AG das selbe Spielchen, ist zwar in 2007 nur noch Gruppe 1, die bis dahin gültige Rechtsfolge ist Stufe 3. Die zwei letzten jahre haben die Gruppeneinstufung 2+1, also reicht das auch nicht aus um direkt auf 1 abzustufen.

Gruß Snixx
 
Angela,

das habe ich so schon verstanden, danke.
Aber was ist, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Größenklasse um zwei Klassen überschritten ist, sprich von Klasse 1 gleich auf Klasse 3.
Welche Rechtsfolge tritt ein, 2 oder 3?
Oder was ist, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Größenklasse überschritten wird, im ersten Jahr von 1 auf 2, im zweiten Jahr dann gleich in 3?

Lg
Gabi
 
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