Aufgabe 21 Werkvertrag

Dr Franke Ghostwriter
Aufgabe21: Werkvertrag

B: Bei Vorliegen eines Werkvertrages ist der Unternehmer nach §631 BGB zur Überprüfung der vom Besteller gelieferten Stoffe hinsichtlich der Geeignetheit zur Herstellung des Werkes verpflichtet.

Diese Aussage steht zwar so nicht im Gesetzestext ich habe aber irgendwie eine Flagge im Hinterkopf, die mir sagt, dass diese Pflicht besteht.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Grüße

Andreas
 
Ich glaube mein Anliegen ist nicht ganz deutlich geworden:

Meine Frage ist, ob der Unternehmer zur Prüfung der zur Verfügung gestellten Materialien verpflichtet ist.

Die Sache mit dem Werklieferungsvertrag ist mir klar.

Ist meine o. g. Frage im Umkehrschluß aus 651 zu schließen????
Ich lese das hieraus nicht!

Kann mir jemand helfen?

Grüße
 
er muß:

Beschrieben auch in der letzten EA 40561 Aufgabe 3
"...ist richtig, denn der Unternehmer ist zur Prüfung der vom Besteller gelieferten Stoffe verpflichtet, weil anderenfalls die Erreichung des nach § 631 BGB geschuldeten Erfolgs nicht sicher gestellt ist..."

Reicht das?
 
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