hab mal ne Frage zu o.g. Aufgabe, und da zum Bilanzansatz bei db) (1).
Wieso werden hier 90.000,- angesetzt?
Ich weiß, es gibt das Wahlrecht bei Instandhaltungen, die über die drei Monate hinausgehen. Aber in § 249 (1) Seite 3 steht doch, es muss innerhalb von 12 Monaten gemacht werden...und hier wäre es doch erst im Jahr 1992, also erst in 2 Jahren....
Kann mir das jemand erklären? :confused
Wieso werden hier 90.000,- angesetzt?
Ich weiß, es gibt das Wahlrecht bei Instandhaltungen, die über die drei Monate hinausgehen. Aber in § 249 (1) Seite 3 steht doch, es muss innerhalb von 12 Monaten gemacht werden...und hier wäre es doch erst im Jahr 1992, also erst in 2 Jahren....
Kann mir das jemand erklären? :confused