Aufgabe aus alter EA

Dr Franke Ghostwriter
Der Hagener Privatpatient H muss sich im Krankenhaus eine neue Herzklappe einsetzen lassen und schliesst hierüber einen Vertrag mit der Uniklinik Hamburg.
Welche der folgenden Ausagen ist/sind zutreffend?

x aus 5

a) es handelt sich um einen Anspruch des H auf Durchführung der OP um eine Bringschuld der Uniklinik Hamburg
b) Bezüglich der OP-Durchführung liegt der Leistungsort in Hamburg,aber der Erfolgsort in Hagen
c) Bezüglich des Vergütungsanspruchs der Klinik liegt der Leistungsort in Hagen
d) Bezüglich des Vergügungsanspruchs der Klinik liegt der Erfolgsort in Hamburg
e) keine der vorherigen Aussagen ist zutreffend

Ich tendiere zu b. Was meint Ihr?

Liebe Grüße

Herby
 
Hey Herby,

Zur Aufgabe :

a) Bei dem Anspruch des H auf Durchführung der OP handelt es sich eindeutig um eine Holschuld - also Falsch.
b) Bezüglich der OP-Durchführung liegt sowie der Leistungsort, als auch der Erfolgsort in Hamburg. Bei einer Holschuld liegen Erfolgsort und Leistungsort immer beim Schuldner - also Falsch.
c) Der Vergütungsanspruch der Klinik ist nach §270 Abs.1 eine Schickschuld des H. Demnach ist der Erfolgsort in Hamburg, und der Leistungsort (beim Schuldner) in Hagen. - Richtig.
d) Auch richtig - siehe c).
e) Falsch
 
Oben