Aufgabe

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe noch ein weitere Aufgabe, wo ich schon ziemlich am Anfang ins stocken komme. Vielleicht kann mir hier auch einer dabei helfen auf den richtigen Weg zu kommen. Wie gesagt, mir liegt viel daran die Aufgabe bzw. den Lösungsweg zu verstehen.

Aufgabe:

In der Z-GmbH wird zum 10.01.1006 ein LKW für 80.000 zzgl. 15.200 Umsatzsteuer erworben. Der Wagen soll als Kühlwagen für Kühlwaren die ein spez. Kühlverfahren erfordern eingesetzt werden. Er wird entsprechend umgerüstet.

Für die Umrüstung wendet die GmbH 12.000 Euro zzgl. 2.280 Euro Umsatzsteuer auf.

Nutzungsdauer des LKWs beträgt 10 Jahre.

Aufgrund geänderter Marktsituation bei Kühlwaren zeichnet sich im Dezember 2006 ab, dass der Kühlwagen nur noch unzureichend eingesetzt werden kann. Der Wert des LKWs für das Unternehmen wird daher zum 31.12.2006 sig 60.000 Euro geschätzt.

Mitte 2007 verändert sich der Markt für Kühlwaren. Der genannte Kühlwagen ist jetzt voll ausgelastet und wird es nach Einschätzung der Unternehmensführung auch in Zukunft sein. Zum 31.12.2007 wird der Wert des LKW auf 85.000 Euro geschätzt.

Bestimmen Sie den zulässigen Bilanzausweis für den LKW zum 31.12.2006 und 31.12.2007.
Notieren Sie die Buchungssätze und die Gewinnauswirkung bei Anschaffung de s LKWs und zum Jahresende 2006 und 2007.

Ich hoffe das mir jemand bei dieser komplexen Aufgabe helfen kann.

Wie gehe ich am besten vor?

LG Sabrina
 
Nun saß ich heute wieder einige Zeit an dieser Aufgabe und weiß leider immer noch keinen Lösungsweg bzw. noch nicht mal einen Ansatz.

Ich habe zuerst errechnet was der LKW tatsächlich inkl. der Umrüstung gekostet hat.

Die Nettoanschaffungskosten betragen 92.000 Euro.
Die Umsatzsteuer beträgt 17.480 Euro.
Die Bruttoanschaffungskosten betragen 109.480 Euro.

Aufgrund der angegebenen Nutzungsdauer weiß ich das ich pro Jahr 9.200 Euro / 766,67 Euro pro Monat abschreiben kann. In wie weit die Abschreibungen hier eine Rolle spielen weiß ich leider nicht.

Ich hoffe es findet sich jemand der mir bei diesem Problem hier helfen kann.
 
Durch die geänderte Marktstruktur und den hierdurch sich ergebenden Wertverlust des Kühlwagens kommt eine außerplanmäßige Abschreibung aus wirtschaftlichen Gründen in Frage. Zunächst erfolgt die planmäßige Abschreibung in Höhe von 9.200€, anschließend die außerplanmäßige in Höhe von 22.800€, so dass der buchhalterische Restwert 60.000€ beträgt. Im nächsten Jahr steigt wieder der Wert, so dass eine Zuschreibung zu prüfen ist. Da es sich bei der Firma um eine Kapitalgesellschaft handelt, ist die Wertaufholung Pflicht. Allerdings kann nur bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben werden. Dies ist der Restwert, der sich in dem entsprechenden Jahr ohne die außerplanmäßige Abschreibung ergeben hätte, nämlich 92.000€ - 2 * 9.200€ = 73.600€. Die buchhalterische Vorgehensweise ist, dass zunächst zugeschrieben und dann planmäßig abgeschrieben wird.
Probleme bereitet mir die kurze Spanne zwischen außerplanmäßiger Abschreibung und Zuschreibung, da eine außerplanmäßige Abschreibung nur dann zulässig ist, wenn der Wertverlust nicht nur von vorübergehender Dauer ist. Hier müsste man gegenüber dem Finanzamt dann gut argumentieren.

Viele Grüße
Stefan
 
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