Auflagen bzgl Bafög-Empfänger im HS

Dr Franke Ghostwriter
Auflagen bzgl Bafög-Empfänger im HS

Hallo

ich studiere VWL an der Fern-Uni-Hagen und stecke gerade im 1. HS-Semester (mein VD habe ich bereits in der Tasche). Mich würde mal interessieren, welche Auflagen bestehen, um weiterhin Bafög berechtigt zu sein. An Präsenzunis muss man z.B. eine bestimmte Anzahl von Klausuren bestehen, wie sieht das aber an der Fern-Uni-Hagen aus. Muss ich bestehen oder überhaupt an bestimmten Klausuren teilnehmen?

Mirko
 
Mirko,

für die Fern-Uni gelten beim BAföG die gleichen Auflagen wie für ein Studium an einer Präsenzuni:

Zum Ende des viertes Semesters musst (musstest?) du einen sog. "Leistungsnachweis" erbringen, damit du weiterhin Anspruch auf BAföG hast. Bei Diplomstudiengängen wird der Nachweis in Form des Vordiploms erbracht.

Das, was du von den Präsenzunis gehört hast (eine bestimmte Anzahl von Klausuren bestehen), gilt für Studiengänge ohne Zwischenprüfung. In diesen Studiengängen weist man seine "Förderwürdigkeit" an Hand der geforderten Leistungsnachweise nach. Da du das Vordiplom bereits in der Tasche hast, brauchst du bis zum Ende des Förderzeitraums keinen Nachweis mehr erbringen.

Wen der genaue Wortlaut der Paragraphen interessiert:
https://das-neue-bafoeg.de/gesetze_bafoeg_kap02_02.php (Fernunterricht)
https://das-neue-bafoeg.de/gesetze_bafoeg_kap10_04.php (Leistungsnachweis)

Sabine
 
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