Aufteilung der EAs

Dr Franke Ghostwriter
Habe gerade in einem Thread gelesen, dass 2 EAs aus BuFü und JA gemacht werden müssten.

Bei den EAs von JA steht auch dabei, das zum Erlange der Teilnahmeberechtigung die EAs von BuFü und JA relevant wären.

Habe eigentlich gehofft, wenn ich die EA 2 bestanden hätte, dass das reicht und ich den Rest nicht mehr einzusenden brauche, da dann evtl. 2 von 4 EAs bestanden wären?

Liege ich da wirklich falsch, muss aus jedem Teilgebiet mind. eine bestanden sein?????

Liebe Grüße

Ina
 
InaAldi schrieb:
Habe eigentlich gehofft, wenn ich die EA 2 bestanden hätte, dass das reicht und ich den Rest nicht mehr einzusenden brauche, da dann evtl. 2 von 4 EAs bestanden wären?Ina
Die Hoffnung ist richtig, 2 von 4 reicht, egal ob alle aus BuHa oder JA oder gemixt, Hauptsache 2 aus 4😉 Aber schieb Dir JA nicht zu weit raus, sonst wird´s "hintenraus" zum Lernen eng
 
Also wenn mich meine Logik nicht im Stich läßt, dann verstehe ich es auch so, dass es 2 aus 4 sein müssen, egal aus welchem Stoffgebiet. Also sollte man, wenn man die 2 EAs aus Buchhaltung bestanden hat, auch die Klausurberechtigung hat.
Es heißt ja: 2 aus 4 aus BH und JA. Und nicht sowohl als auch. Vielleicht sollen wir mal die FeU direkt fragen?

Gruß
 
Es ist wirklich ega. 2 aus 4 ist die Regel, egal ob gemixt oder aus einem Stoffgebiet.

In der Klausur sollte man allerdings schon über etwas breiteres Wissen verfügen - insbesondere wäre es nicht schlecht, die Buchführung zu beherrschen, den in den letzten Jahren machte allein die Buchführungsaufgabe etwa 1/3 der Gesamtpunktzahl aus.

Volker
 
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