Ausnahmeregelung? Bitte um eure Hilfe

Dr Franke Ghostwriter
Ausnahmeregelung? Bitte um eure Hilfe!

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen.
Im vergangenen Sommer habe ich auf dem zweiten Bildungsweg die Fachhochschulreife erreicht- nun habe ich mich natürlich im Vorfeld eingehend über meine Möglichkeiten informiert und festgestellt, dass auch ich ausschließlich über den "Umweg" Akademiestudium zu einem Studium an der FernUni zugelassen würde.
Meine Frage lautet nun, ob es ggf. bei dem Nachweis besonders guter Leistungen möglich wäre, auch mit der Fachhochschulreife direkt einzusteigen. Über Sonderregelungen habe ich leider nichts in Erfahrung bringen können. ich habe die FHR mit 1,4 bestanden, die studienrelevanten Fächer Deutsch, Soziologie und Psychologie allesamt mit 15 Punkten abgeschlossen.
Ich kann mir ein Akademiestudium leider unmöglich leisten, sehe aber auch keinen anderen Weg, um spezifische Studiengänge, die im Normalfall nicht an Fachhochschulen angeboten werden, alternativ zu studieren. Kann mir jemand weiterhelfen?
 
Genau da liegt das Problem- ich habe nicht die fachgebundene Hochschulreife, sondern die Fachhochschulreife, und mit dieser ist laut Informationen keine direkte Studienaufnahme möglich.

Zugangsprüfung - Bewerbung - Studium - FernUniversität in Hagen

Dort steht:
Wenn Sie einen Studiengang an der FernUniversität aufnehmen möchten, müssen Sie ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer für Nordrhein-Westfalen (NRW) gültigen einschlägig fachgebundenen Hochschulreife besitzen. Die fachgebundene Hochschulreife ist nicht zu verwechseln mit der Fachhochschulreife. Die Fachhochschulreife reicht nicht für eine direkte Studienaufnahme aus.
 
Die fachgebundene Hochschulreife ist nicht zu verwechseln mit der Fachhochschulreife. Die Fachhochschulreife reicht nicht für eine direkte Studienaufnahme aus.

Naja, dann ist doch alles klar.

Du kannst ja noch mal beim Prüfungsamt des von Dir gewünschten Studiengangs nachfragen.
 
@Amber-Ann:Rechtswissenschaft- sorry, habe es in der Hektik vorhin überlesen...
Der Antrag auf Gebührenerlass wäre in meinem Fall auch problematisch, ich habe dank meines Zeugnisses keine Anstellung mehr in meinem alten Beruf gefunden und bin nun, da ich 2 Jahre lang die Schulbank gedrückt und nur Schülerbafög erhalten habe, auch noch in ALG2 gerutscht. Dort möchte ich natürlich schnellstmöglich wieder raus, mit einem Akademiestudium wird mir dies allerdings nicht gelingen.
Es ist verdammt schwierig, bei meinem holprigen Werdegang einen Job zu finden, selbst wenn es nur um Teilzeit geht:-( wenn ich aber in meiner Situation ein Akademiestudium beginne, bin ich in den Augen der Leistungsträger nicht mehr uneingeschränkt verfügbar und erhalte keinerlei Einkünfte. Ich lebe in einem eigenen Haushalt mit meinem studierenden Lebenspartner und vier Katzen, da brauche ich jeden Cent zum überleben...
 
Studium / ALG

wenn ich aber in meiner Situation ein Akademiestudium beginne, bin ich in den Augen der Leistungsträger nicht mehr uneingeschränkt verfügbar und erhalte keinerlei Einkünfte.

Wieso? Wenn Du in Teilzeit studierst ist das für ALG etc. doch völlig unerheblich. (m.E. egal, ob Akademie- oder "richtiges" Studium) Dazu gab es hier aber auch irgendwann mal einen Thread. Und mal davon abgesehen, wieso solltest Du im Zweifel gezwungen sein, dein Freizeitverhalten offen zu legen. Mir ist nicht klar, wieso der Wissenserwerb in der Freizeit anders behandelt werden sollte, als z.B. ein Kurs für "angstfreies Klöppeln für Fortgeschrittene" oder "Hallenhalma" 😀

Aber frag doch einfach mal beim Prüfungsamt oder schreib doch mal eine Mail hierhin: [email protected]

viele Grüße

Sven
 
wenn ich aber in meiner Situation ein Akademiestudium beginne, bin ich in den Augen der Leistungsträger nicht mehr uneingeschränkt verfügbar und erhalte keinerlei Einkünfte. Ich lebe in einem eigenen Haushalt mit meinem studierenden Lebenspartner und vier Katzen, da brauche ich jeden Cent zum überleben...

4 Katzen... 😱 *schüttel* 😀

Im Akademiestudium ist man kein eingeschriebener Student, nur Gasthörer im Fernstudium mit Prüfungsberechtigung. Damit stehst Du dem Arbeitsmarkt auch weiterhin offiziell zur Verfügung.
 
Ich lebe in einem eigenen Haushalt mit meinem studierenden Lebenspartner und vier Katzen, da brauche ich jeden Cent zum überleben...

Da seh ich großes Einsparpotenzial 😀, also bei den Katzen, nicht beim Partner. 😉

(Ist nicht als "aha, ALG bekommen, aber sich Katzen halten können" gemeint, sondern ich mag keine Katzen, würde mir nicht mal eine halten wollen....:eek
 
Also die Katzen und das angebliche "Einsparungspotential" lasst mal bitte meine Sorge sein. Im Gegensatz zu manch anderem bin ich halt nicht so verantwortungslos, die Tiere bei dem kleinsten finanziellen Engpass auszusetzen oder ins Tierheim zu stecken und finde die Äusserungen hierzu auch mehr als unpassend. Die Katzen standen nie zur Debatte, sich darüber auszulassen ist also absolut unnötig.

Wenn ich in Teilzeit studieren wollte, müsste ich mich dafür kaum speziell an die Fernuni richten. Ich möchte raus aus dem Leistungsbezug und etwas lernen, aber nicht ziellos und ohne irgendeinen Leistungsnachweis. Hat eigentlich niemand den genauen Sachverhalt studiert? Interessieren meine vier Katzen hier tatsächlich mehr als die relevanten Umstände?

Ich fahre jetzt zur FernUni und hole ein paar kompetente Meinungen ein.
 
Wenn ich in Teilzeit studieren wollte, müsste ich mich dafür kaum speziell an die Fernuni richten. Ich möchte raus aus dem Leistungsbezug und etwas lernen, aber nicht ziellos und ohne irgendeinen Leistungsnachweis.


Ich fahre jetzt zur FernUni und hole ein paar kompetente Meinungen ein.


zum Thema Teilzeitstudium: Das ist mehr eine rechtliche Einordnung. Da Du im Fernstudium Deine Zeit selbst verplanst und selbst überlegen musst, welche Fächer Du belegst, kannst Du natürlich auch als Teilzeitstudent ein Vollzeitpensum bearbeiten. Das ist halt Deine Sache.

Leistungsnachweis: Natürlich bekommst Du auch als Teilzeit studierende Leistungsnachweise und im Falle des endgültigen Bestehens auch den entsprechenden Abschluss zuerkannt. Rechtlich gibt es im Hinblick auf den Abschluß keinen Unterschied zwischen Teilzeitstudent und Vollzeitstudent. Teilzeitstudenten brauchen halt i.d.R. länger, weil sie ihren normalen Job "nebenbei" erledigen müssen.

Ich ... hole ein paar kompetente Meinungen ein
Gute Idee! Viel Erfolg und lass Dich nicht entmutigen. Allerdings solltest Du wissen, das schon im ersten Semester ca. 50% wieder die Segel streichen. Insgesamt liegt (im Bereich Wirtschaftswissenschaften) die Abrecherquote bei 80%Die FernUni verlangt genau so viel wie eine Präsenzuni.

Sven
 
Also die Katzen und das angebliche "Einsparungspotential" lasst mal bitte meine Sorge sein. Im Gegensatz zu manch anderem bin ich halt nicht so verantwortungslos, die Tiere bei dem kleinsten finanziellen Engpass auszusetzen oder ins Tierheim zu stecken und finde die Äusserungen hierzu auch mehr als unpassend. Die Katzen standen nie zur Debatte, sich darüber auszulassen ist also absolut unnötig.

Wenn du es richtig gelesen hättest, wüsstest du, dass es eben genau so nicht gemeint war, sondern sich auf meinen Katzen Hass bezog.


Ich fahre jetzt zur FernUni und hole ein paar kompetente Meinungen ein.

Für mich wäre das eh der erste Weg und sei es nur ein Anruf im Studentensekretariat, bevor ich in einem Forum nachfrage. Dann sollte man sich nicht über "unkompetente" Antworten in so einem speziellen Fall wundern. Und wenn man mit Off topic Äusserungen nicht leben kann bzw. nicht versteht, sollte man lieber nicht online fragen.
 
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