Ausschöpfen der Versuche

Dr Franke Ghostwriter
Weiß jemand mit 100%iger Sicherheit, ob man für die Ausgleichsregelungen die Versuche wahrnehmen muss oder ob man auch bei Erfüllen der Regelung auf die Versuche verzichten kann?

SG
 
wurde Dir das nicht neulich schon mal beantwortet 🙂
Ausgleichen kann man ohne alle Versuche gemacht zu haben.
Macht auch Sinn.
 
Leider sagt hier jeder etwas anderes. Deswegen frage ich ja, wer es weiß.
So wie Du, sehe ich es ja auch. Anders wäre es auch völlig wiedersinnig...
 
Schau doch mal in die Prüfungsordnung, § 13 I: "Die Modulabschlussprüfungen im wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtbereich gelten als bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten..."

Wenn man das Ganze juristisch betrachtet ist Voraussetzung für die Ausgleichsregelung das Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten, also man alle Versuche wahrnehmen muss. Ob das so gehandhabt wird kann Dir aber sicher nur das Prüfungsamt beantworten.
 
Um das nun klarzustellen. Man muss NICHT alle Versuche ausgeschöpft haben. Ich bin bzw. war in der Situation und habe dies beim Prüfungsamt erfragt. Sobald du die Voraussetzungen zum Ausgleich erfüllt hast, musst du die Klausur nicht mehr wiederholen. Das bedeutet dann aber, dass du auf dem Zeugnis für dieses Fach eine 5 stehen hast!
Also daher kannst du doch lieber noch mal just for fun mitschreiben und hoffen dass es besser wird, denn verschlechtern kannst du dich nicht, da eh das beste Ergebnis zählt!

Was mich nur interessiert, angenommen folgender Fall: Ich studiere Bachelor of Laws. Ich habe dreimal z.b. BWL I nicht bestanden, dennoch kann ich das Fach ausgleichen. Nun überlege ich mir noch Wirtschaft zu studieren. Habe ich mich dann damit schon automatisch rausgeprüft oder kann ich dennoch Wirtschaft studieren und die BWL I Klausur nochmal ganz normal mitschreiben?

Viele Grüße
AbanoAs
 
Ich sag jetzt mal einfach ja:
Ist ja ein anderer studiengang, genaugenommen mußt du BWL1 ja auch gar nicht anrechnen lassen.
Dass da zufällig ein paar Fächer identisch sind....
Aber 100%ig weiss das wie immer nur das PA.
 
Es geht nicht daran ob man ausgleichen kann, sondern ob man überhaupt noch Wiwi studieren darf, wenn man im Bacholor of Laws dreimal durch z.B. BWL I gefallen, dieses aber im Bachelor of Laws ausgleichen konnte!

Siehe § 4 (4) der B.Sc. WiWi Prüfungsordnung

https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/ba_wiwi_po.pdf

Ein Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein WiWi-Modul noch keinen WiWi-Studiengang.

Eine andere Frage ist, ob "die dreimal BWL I durchgefallen"-Vergangenheit aus dem BoL Studiengang im B.Sc. Studiengang "vergessen" ist, oder ob man für BWL I dann schon mal gleich die Ausgleichsregel verpulvern muss bzw. allgemeiner, ob bereits durchgeführte Versuche aus dem BoL-Studiengang mitgenommen werden oder im B.Sc. die Zählung wieder bei 0 beginnt. Für die "positive" Vergangenheit ist die Frage geklärt, weil die erbrachten Leistungen (bestandenen Module) angerechnet werden. Mein Bauch und Verstand sagt mir, dass die Zählung wieder bei 0 beginnt und die nicht bestandenen Versuche nur zum Innenverhältnis des BoL-Studiengangs gehören, während bestandene Module auch im Außenverhältnis sichbar sind.

Liebe Grüße
 
Hallo!
Um das nun klarzustellen. Man muss NICHT alle Versuche ausgeschöpft haben. Ich bin bzw. war in der Situation und habe dies beim Prüfungsamt erfragt. Sobald du die Voraussetzungen zum Ausgleich erfüllt hast, musst du die Klausur nicht mehr wiederholen. Das bedeutet dann aber, dass du auf dem Zeugnis für dieses Fach eine 5 stehen hast!
Also daher kannst du doch lieber noch mal just for fun mitschreiben und hoffen dass es besser wird, denn verschlechtern kannst du dich nicht, da eh das beste Ergebnis zählt!
Danke, sonst hätte ich heute mal angerufen! Macht mir das Leben einfacher so
 
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