Ausschüttung / Rücklagen

Dr Franke Ghostwriter
In der Klausur 09/99, Aufgabe 2, muss man den Ausschüttungsbetrag errechnen, wenn AR und Vstd. möglichst wenig ausschütten möchten.

Es wird dazu die gesetzliche Rücklage in Höhe von 5% vom bereinigten JÜ gebildet. Heißt das, wenn ich möglichst wenig ausschütten möchte, kann ich die volle gesetzliche Rücklage bilden, obwohl es schon eine bestehende gesetzliche Rücklage gibt?
Das ist nämlich in dieser Angabe der Fall und so habe ich die Differenz genommen. D.h. ich kann, muss aber nicht die volle Rücklage bilden, wenn schon eine vorhanden ist? Habe ich da den richtigen Gedankengang?

lg
Cira
 
Ausschüttung AG

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

- Verlustvortrag
- ges. Rücklage
- Zuweisung zu Gewinnrücklagen (bis 50% der Zwischensumme
Kompetenz von Vorstand/ Aufsichtsrat)
+ Auflösung von Gewinnrücklagen (Kompetenz Vorstand/ Aufsichtsrat)
+ Gewinnvortrag

= Bilanzgewinn (Verwendung: Kompetenz Hauptversammlung)
- Zuweisung zur Gewinnrücklage
- Gewinnvortrag
= Ausschüttung
 
Anna!

Danke für die Aufstellung. Das ist mir auch klar. Was mir allerdings nicht klar ist, ist die gesetzliche Rücklage.
Darf ich, wenn eine gesetzliche Rücklage bereits vorhanden ist (in der Bilanz ersichtlich) die komplette gesetzliche Rücklage (5%) bilden, oder nur die Differenz?

Ich hoffe, jetzt ist meine Frage klarer formuliert. Danke!

lg
Cira
 
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass zur vollständig eingezahlten gesetzlich Rücklage nur noch z.B. 3% fehlen? dann darfst Du IMHO auch nur die 3% in die gesetzliche Rücklage einzahlen.

Wenn sie noch nicht ausreicht darfst Du nur die 5% in die gesetzliche Rücklage einzahlen.

Nachtrag: das Grundkapital beträgt 200 GE; die gesetzliche Rücklage 2 GE (Angaben in Mio.). Es fehlen also noch 18 GE in der gesetzlichen Rücklage.

JÜ 100GE
-Verlustvortrag 20GE
--------------------------
80GE
- (80GE*0,05) gesetzliche Rücklage
--------------------------------
Restbetrag: 76 GE
- 76GE *0,50 Bildung von anderen Rücklagen
---------------------------------------------
= Bilanzgewinn 38 GE
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