Außerplanmäige Abschreibung

Dr Franke Ghostwriter
angenommen, ich habe eine Maschine gekauft für 1000 EUR und schreibe jedes Jahr 20 Prozent ab. Im zweiten Jahr allerdings mache ich eine Sonderabschreibung von 100 EUR. Wenn ich nun im zweiten Jahr wieder planmäßg 20% abschreibe (also zusätzl. zur außerplanmäßigen), beziehen sich diese 20% dann auf den Buchwert von Anfang des Jahres (= Buchwert vom Ende des ersten Jahres) oder schon auf den "neuen" Buchwert, d.h. den Buchwert, bei dem die Sonderabschreibung schon erfolgt ist?

Anschaffung Jahr 1: 1000 EUR
Buchwert Ende Jahr 1: 800 EUR (20% abgeschrieben)

Im Jahr 2 erfolgt nun einer außerpl. Abschreibung (100 ER) und eine planmäßige Abschreibung:

Muss ich nun rechnen 800 EUR - 100 EUR = 700 EUR, und von diesen 700 EUR nochmal 20% abschreiben

ODER

Muss ich rechnen 800 EUR - 160 EUR = 640 EUR, und hiervon dann 100 EUR außerplanmäßig abschreiben?


Und wie ist das dann bei der linearen Abschreibung? Hier passt man den Abschreibungsbetrag dann ja an - er verringert sich, da der Buchwert durch die außerplanmäßige Abschreibung sinkt, die Restlaufzeit aber gleich bleibt. Im Jahr dieser außerplanmäßigen Abschreibung, buche ich da als planmäßige Abschreibung schon den neuen, korrigierten Betrag, oder noch den alten, ursprünglich vorgesehenen linearen Abschreibungsbetrag?

Beispiel: Maschine für 1000 EUR, 5 Jahre, Abschreibung linear 200 EUR pro Jahr.

Ende Jahr 1: Buchwert 800
In Jahr 2: Außerplanmäßige Abschreibung von 100 EUR.

Verbuche ich nun im zweiten Jahr trotzdem noch den alten planmäßigen Betrag von 200 EUR, oder schon den neuen, korrigierten (d.h. 700 EUR geteilt durch die restlaufzeit von 4 Jahren)?


Und abschließend noch eine Frage: Kann eine außerplanmäßige Abschreibung eine planmäßige ersetzen? Wenn ich beispielsweise eine Abschreibung von 50 EUR linear hätte pro Jahr, aber in einem Jahr eine außerplanmäßige von 100 EUR - muss man dann in jedem Fall die planmäßige Abschreibung noch vornehmen, oder kann man das lasssen (da man ja durch die außerplanmäßige Abschreibung ja eh mehr abschreibt)?


Vielen Dank
 
So, habe in KE2 was dazu gefunden. Demzufolge nimmt man ja die eigentlich vorgesehenen Abschreibungsbeträge - d.h. ohne vorherige Berücksichtigung der Buchwert-Verminderung durch die außerplanmäßige Abschreibung, oder?

Aber wie schaut es andersherum dann aus am Jahresende bei einer Zuschreibung? Was nehme ich für den planmäßigen Abschreibungsbetrag als Bezugswert - den Buchwert NACH der Zuschreibung oder den Buchwert vor der Zuschreibung (also vom Vorjahresende)?
 
Auch da schaust du dir an, wie der planmäßige Abschreibungsverlauf gewesen wäre und schreibst auf den Betrag zu. Dann nimmst du den Betrag als Bezugsgröße für die folgenden planmäßigen Abschreibungen.

Planmäßige Abschreibungen sind immer vorzunehmen zzgl. evtl. außerplanmäßiger Abschreibungen.
 
Danke für deine Antwort. Habe mittlerweile was dazu gefunden (allerdings in KE3, und nicht in KE2 beim Anlagenspiegel). Demnach gehen bei der Zuschreibung wohl beide Varianten: Erst zuschreiben und dann eine planmäßige Abschreibung (mit dem ganz ursprünglichen Betrag), oder aber auch erst abschreiben (mit dem korrigierten, verminderten Abschreibungssatz, den man auch im Vorjahr nahm) und dann entsprechend zuschreiben. Die Beträge der Ab- und Zuschreibungen sind dann verschieden, aber am Ende sollte immer der gleiche Buchwert rauskommen (da man ja nur bis zum Betrag, der sich bei durchgehender planm. Abschreibung ergab, zuschreiben darf).
 
Anschaffungskosten: 1.000€
Abschreibung linear = Ak / Nutzungsdauer = 1.000€/5= 200€ (20% pro Jahr)

AK im Jahr 1: 1.000€
- Afa Jahr 1: - 200 €
= Betrag am 1.1.02 800€
- AfA Jahr 2: -200€
- Sonderabschr. -100€
= Betrag am 1.1.03 500€
+ Sonderabschr. +100€
- AfA Jahr 3: -200€
= Betrag am 1.1.04 400€
- AfA Jahr 4: - 200€
= Betrag am 1.1.05 200€
- Afa Jahr 5: -200€
= Betrag am 1.1.06: 0€ (bzw. 1€ Erinnerungswert)

So würde ich das ganze rechnen, unter der Prämisse, dass die 100€ nur vorrübergehend anfallen. Dann musst du die nämlich im Folgejahr wieder hinzuaddieren.
 
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