Auswirkungen des MoMiG

Dr Franke Ghostwriter
ich bin gerade dabei, für die Klausur im September zu lernen und bin gerade bei Teil 3, Seiten 43 ff..
Da ist die Rede von §§ 32a, 32b GmbHG, die es ja seit der Einführung des MoMiG nicht mehr gibt.
Inwieweit sind denn Informationen des Lehrstuhls bekannt, dass diese Seiten nicht mehr gelernt werden müssen?

Grüße
Xyroder
 
Bei der letzten EA war der aktuelle Stand anzuwenden. Außerdem gibt es eine telefonische Aussage vom Lehrstuhl, dass die Änderungen zu beachten sind. Ob hier ein Schwerpuinkt liegen wird ist nicht klar.

Was denkt ihr denn, was dran kommt?
 
also ich denke mal auch, dass immer auf die aktuellen Gesetze Bezug genommen werden muss. So wurde es auch in einer der Video-Klausurbesprechungen gesagt. Wär ja auch komisch, wenn man veraltete Gesetze mitbringen muss.
Aufgrund der wenigen Teilnehmer jedes Semester und dem meist nicht so guten Ergebnis hab ich schon ziemlich bammel vor der Prüfung.
Was genau dran kommt - keine Ahnung - es könnte durchaus was zu Insolvenzen sein. Zum einen war es in den letzten Klausuren nicht Thema und zum anderen müsste man dann die neuen Regelungen anwenden.

Fand die alten Klausuren schon schwierig und ihr?

Schreibt jemand in München?
 
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