"Bachelor Professional" und "Master Professional"

Dr Franke Ghostwriter
Was haltet ihr vom Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz, für nicht-akademische Ausbildungen (Handwerk etc.) den Titel "Bachelor Professional" bzw. "Master Professional" zu vergeben ?
 
Wird wohl ein Schuss in den Ofen, denn die lassen den Zusatz "Professional" dann alle weg (genauso wie die "Dipl.-Betriebswirte FH" ihren FH-Zusatz mit der Zeit weglassen -> ACHTUNG! Strafbar!!!).
 
Sicher?? Nach meinen Informationen darf man den Titel nur so verwenden, wie er verliehen wurde (d. h. auf der Diplomurkunde steht). Und wenn der mit Zusatz verliehen wurde, darf man ihn auch nur mit Zusatz verwenden. Ich werde mal einen Bekannten fragen, der Oberstaatsanwalt ist. Der wird's wissen.
 
Ich dachte bisher dass Professional, genauso wie Berater keine geschützten Berufsbezeichnungen wären 😕. Bei uns in der Firma sind nämlich alle Professionals... das sind unsere Hackordnungsebenen... angefangen beim Junior Professional bis zum Leading Professional... 😀 und dann kommt die Management Riege.
 
Das hat ja damit nichts zu tun. Ein Titel oder Grad muss so verwendet werden, wie er verliehen wird. Ich habe neulich ein Urteil gelesen, da haben die einen Prof. h.c. finanziell ganz empfindlich zur Rechenschaft gezogen, weil er den "h. c."-Zusatz nie benutzt hat. Ich wäre mit sowas sehr vorsichtig. Wenn man Neider hat, die einen bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, könnte es u. U. Probleme geben. Und das muss ja nicht sein.
 
mhm, bei mir mit Zusatz 😕
Da hat es wohl kurz bevor ich an der FH fertig geworden bin eine Änderung gegeben. Wir konnten dann wählen, was auf der Dipl.-Urkunde steht. Dipl.-Betriebswirt (ohne jeden Zusatz) oder Dipl.-Betriebswirt FH mit Schwerpunkt Notenbankwesen - tja, rate mal, wofür sich 2/3 meines Jahrgangs entschieden haben.😀 Ein Jahr später hat die FH das Wahlrecht abgeschafft und seitdem gibt's die Urkunden für alle nur noch ohne jeden Zusatz.
Begründung war seinerzeit, dass der Dipl.-Betriebswirt nur an FHs verliehen wird und damit an sich schon nicht zu Verwirrungen führen kann.

@Kalli: Mal davon ab, ist ein Titel ehrenhalber ja wohl was gänzlich anderes. Und ich verstehe auch gar nicht, warum Du darauf so permanent rumhacken musst und mit Strafanzeigen daherkommst. Hat Dir irgendwer in der Richtung schonmal was getan? Versteh das jetzt nicht als persönlichen Angriff. Ich versteh Deine Hartnäckigkeit in dem Punkt nur nicht.
 
Ich komme nicht mit Strafanzeigen daher, das macht dann schon die Staatsanwaltschaft. Mir hat auch keiner in der Richtung was getan, da kann ich Dich beruhigen. Noch möchte ich irgendwen damit angreifen. Es geht nur um die Feststellung, dass die nicht ordnungsgemäße Verwendung eines verliehenen Diplomgrades strafbar ist. Habe jetzt auch keine große Lust zu diskutieren. Das ist halt so. Und wenn jemand das nötig hat, seinen FH-Abschluss aufzumotzen, muss man sich die Frage stellen, warum er nicht gleich an eine Uni gegangen ist (wie gesagt, ich spreche da keinen persönlich an, noch möchte ich irgendwen angreifen. Das ist nur meine Meinung zu dem Thema "Verwässerung von Akademischen Graden in Deutschland", denn das folgt ja wohl aus dem Thema dieses Beitrags).
 
Es gibt vereinzelt auch Dipl.Betriebswirte an Unis, soweit ich weiss (angeblich im süddeutschen Raum), so dass durchaus Verwechslungsgefahr besteht.
Auch ich halte gar nichts von der Verwässerung akademischer Grade in Deutschland, diese ganze Gleichmacherei nützt keinem was und senkt nur das Gesamtniveau. Früher war das so, wer studieren wollte ging zum Gymnasium machte ein richtiges Abitur und studierte an der Uni. Ich habe Riesenrespekt vor jemandem, der sein Abi nachmacht und dann an der Fernuni (oder natürlich auch jeder anderen Uni sein Studium macht). Keinen Respekt habe ich vor Leuten, die nie was hingekriegt haben, an irgendeiner fadenscheinigen Gesamt-/Privat- oder ähnlichen Schule irgendeine Fachoberschulreife erwerben, dann irgendeinen komischen Titel an einer Privat-FH oder sonstigen fadenscheinigen Akademie machen und sich dann vorkommen wie Graf Koks von der Gasanstalt- und davon gibt es mehr als genug.
Ich finde in solchen Fällen die Strafverfolgung im Interesse aller äußerst notwendig, man denke nur jemand geriert sich als Arzt und ist gar keiner...
Ich werde das mit dem FH Zusatz im Kommentar zum StGB nachschlagen, das interessiert mich mal!
 
@Mattias

Schau mal im § 132a StGB.


Genauso ätzend finde ich, dass es Leute gibt, die hier nach ihrem BWL-Diplom meinen, sie könnten ohne viel Mühe ihren Dipl-Volksw. "draufknallen". Habe da so meine Erfahrung mit einer Studentin hier gemacht, die mich nach zweimaligem Durchfallen durch VWT, eine Woche vor ihrem dritten Verusch mit E-Mails bombadiert hat und mit grundlegenden Fragen gelöchert hat. Und als ich ihr dann nicht sofort geantwortet habe, ist sie noch sauer geworden. Es hat sich herausgestellt, dass sie immer nur für einen Kurs von 3 relevanten (!!!) gelernt hat und sich dann gewundert hat, dass sie zweimal durchgefallen ist. Insgesamt hat sie auch das dritte Mal nicht geschafft und besaß dann noch die Frechheit, die Klausur anzufechten! Das sind dann Leute, die nach (zufällig) bestandener Prüfung in der Öffentlichkeit als Dipl.-Volksw. von der FernUni auftreten, aber letztlich gar nichts können. So Leute versauen letztlich den seriösen Absolvent den Ruf. Und das ist der Grund, warum ich auf Titeljäger bzw. Leute, die ihren Grad einfach mal abändern, weils besser aussieht, allergisch reagiere. Und ich stehe dazu - auch wenn ich natürlich keinen persönlich angreife. Gegen Leute, die ihren Volkswirt mit Lernen und Können schaffen, ist ja nichts einzuwenden; habe ich auch so gemacht - war allerdings mit viel Arbeit verbunden.
 
Kalli!
Den § 132a kenne ich natürlich. Der Tröndle/Fischer Kommentar zum StGB sagt nichts dazu, ob auch das Weglassen des Zusatzes ausreicht, um den Tatbestand zu verwirklichen. Ich muss mal morgen an der Uni in einen größeren Kommentar gucken! Also in VWTheorie nur einen Teilbereich zu lernen, damit kann man ja schon rein rechnerisch nicht bestehen. Ich Frage mich, warum die Person das nicht bei den Klausuren gemerkt hat?! Außerdem dreimal antreten ist mehr Arbeit als einmal alles lernen. Ich habe im Moment den Ehrgeiz VWPol auch noch zu bestehen und mir vorher drei Wochen Urlaub genommen. Ist nen ganz schöner Batzen, aber ich will einen sauberen Abgang nach sieben Jahren FU hinlegen...
 
Ein Tipp zu VWP:

Allokation: Das will Grosser sehr verbal-ökonomisch haben. Ich würde da Bücher wie Mankiw (das rote Buch), Pindyck/Rubinfeld, etc. heranziehen. Damit wirste den Pflichtteil gut bestehen. Und zum Wahlteil musste den 2. Kursteil intensiv lernen, was aber nicht sehr schwierig ist. Grosser möchte da keine großen Herleitungen haben. Es reicht die jeweilige Gleichgewichtsbedingung (für die neutrale oder nicht neutrale Steuer).

ÖTP: Da insb. die Übungskurse und auch den Klausurkurs durcharbeiten. Ist weniger kompliziert, als es aussieht.

IÖ: Ein Fall für sich. Wenn Du den mathematischen Ansatz nicht hinbekommst, musst Du zwingend die Auswirkungen verbal hinschreiben, was aber auch nicht sooo kompliziert ist. Das Schwierige ist die mathematische Formulierung des Modells.
 
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